Tablet-PC steuerlich absetzbar?

  • Hallo,


    ich plane meine Schul- und Unterrichtsverwaltung in Zukunft mit eine Tablet-PC zu machen (Kollegen machen gerade gute Erfahrungen mitAndroClass).
    Das Gerät sollte man steuerlich geltend machen können - schließlich nutzt man es beruflich.
    Meint ihr, das ginge auch mit einem Gerät, dass man sowohl als Tablet als auch als Telefon verwenden kann (zb Samsung Galaxy Note)?


    Gruß
    Jooge

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Ich wußte nicht, dass man sein Handy bei der Steuer geltend machen kann. Das geht wohl auch nur zu einem sehr geringen teil, oder? Die berufliche Nutzung des Handys (bei gleichzeitigem Besitz eines Festnetzanschlusses) ist doch eher äußerst gering.


    Gruß


    Jooge

  • Die berufliche Nutzung des Handys (bei gleichzeitigem Besitz eines Festnetzanschlusses) ist doch eher äußerst gering.


    Das kommt darauf an. Manche Schulen stellen inzwischen den Lehrern ja sogar welche zur Verfügung. DA kann also die Nutzung bei 100% liegen. Denn wenn du z.B. nur eine Grundgebühr hast und keine Telefonkosten, weil es nur im Notfall genutzt wird, dann liegt die berufliche Nutzung bei 100%. DAs kann man also so allgemein nicht sagen, wie das mit der Prozentzahl ist.
    Ich kenne übrigens viele, die ihr Festnetz kaum noch nutzen, weil das Handy immer in der Hosentasche ist und ebenso eine Festnetz-Flatrate hat wie der Festnetz-Anschluss.

  • Ich hole mal einen alten Beitrag aus aktuellen Anlass heraus. Ich hatte mir vor 2 Jahren ein Tablet gekauft, nachdem mein damaliger Laptop kaputt war. Damit wollte ich tatsächlich meinen A5-Lehrerkalender ersetzen und weniger Papier benutzen. Abgesehen davon, hat das Teil nur 5 Monate wirklich gut gehalten, so dass ich seit einem Jahr keines mehr benutze. Aber heute habe ich von meinem Finanzamt die "Einspruchsentscheidung" gegen den Widerspruch meines Einkommenssteuerbescheides des Jahres 2012 erhalten.


    "Die Aufwendungen für das Tablet-PC und diverse Materialien und Computer-Zubehör bleiben mangels überwiegender beruflicher Nutzung unberücksichtigt" ...weiter heisst es: "Aufwendungen, die gleichzeitig durch den Beruf und die private Lebensführung mit veranlasst sind, sind grundsätzlich auch nicht teilweise abziehbar, und zwar selbst dann nicht, wenn die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern."


    Ich gebe es ja zu, dass ich mit mein Tablet auch privat gesurft habe und auch meine privaten Termine verwaltet habe und tatsächlich auch meine privaten Urlaubsbilder gespeichert hatte. Worauf ich allerdings ich jetzt keine Lust mehr, jetzt noch nachträglich eine Übersicht zu erstellen, wann und wie ich mein Tablet privat oder beruflich genutzt habe.


    Mit diesem Brief hat es das Finanzamt geschafft, dass ich jetzt nicht mehr bereit bin, mir privat moderne Medien zu kaufen und in der Schule oder für die Schule zu benutzen. Leb wohl, moderne Mediennutzung im Unterricht!


    P.S. Benutze wieder einen Papier-Lehrerkalender.

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