Hi, ich schubse das Thema nochmal nach oben.
Ist es möglich, dass an einer Schule ein Tag in der Woche generell freigehalten werden muss und dann auch kurzfristig eine Konferenz auf Zuruf stattfinden kann? Wie steht es bei so einer Regelung für TZ- Kräfte.
Danke
Mittagsschlaf
Du musst mal in dein Schulgesetz bzw. Konferenzverordnung gucken. Für eine Gesamtlehrerkonferenz muss man z. B. bei uns glaube ich 3 Tage vorher einladen, da wird dann auch abgestimmt. Es gibt aber auch andere Formen der Zusammenkunft, z.B. Dienstberatung genannt. Dann will der Chef irgendwas loswerden und das kann m. E. auch mal kurzfristig anberaumt werden.
Einen Konferenztag haben wir auch, ist auch praktisch, dann weiß man, welchen Nachmittag man sich freihalten muss. "Jede Woche Mittwoch 14 Uhr" ein sinnloses Treffen fest anberaumen geht wiederum nicht.
Wie generell mit TZ und Konferenzen verfahren wird müsstet ihr absprechen. Vielleicht reicht es, beim einen oder anderen Treffen das Protokoll zu lesen.
Wenn der Konferenztag dann ist, wenn dein freier Tag wäre ist es doof aber m.M.n. nicht verboten. Du hast kein Anrecht auf dienstfreien Tag, nur auf weniger Unterrichtsstunden. Das macht es ja auch so doof im Lehrerberuf, einiges ist schlicht unteilbar. (Außer dem Gehalt, das lässt sich ganz gut anteilig auszahlen).