Hallo zusammen,
ich finde auf meine Frage keine passende Antwort und hoffe, hier Hilfe zu finden:
Kann mir jemand sagen, wie lange im Vorraus für Konferenzen eingeladen werden muss (in NRW)? Konkret
- zu Lehrerkonferenzen
- Fachkonferenzen
- Sitzungen von Arbeitsgruppen/Teamsitzungen
Solche Einladungen kommen bei uns im letzter Zeit ständig sehr kurzfristig (weniger als eine Woche Vorlaufzeit, teilweise nur einen Tag) und ich muss immer einen Spagat bezüglich der kurzfristig zu organisierenden Kinderbetreuung hinlegen. Das nervt mich gewaltig. Im Ref meine ich mal gelesen/gelernt zu haben, dass es bindende Fristen (zwei Wochen?) für solche EInladungen gibt, aber wo finde ich die? Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet, damit ich meine Argumentation auf rechtliche Fakten stützen kann...
Edit: Sorry, ich habe im falschen Forum gepostet. Könnte es bitte eine(r) der Mods ins Forum "allgemein" verschieben?!