Es wird flächendeckend und bewusst gegen geltendes Recht verstoßen,
http://www.sueddeutsche.de/pol…rafrecht-vorbei-1.1512195
und zwar
(1.) aus pädagogischen Gründen (vor Gericht: "Opferschutz"),
(2.) aufgrund von Arbeitsüberlastung und wegen der fehlenden Praktikabilität der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Dies ist verbunden mit einem schlechten Gewissen vieler Richter und der Erkenntnis, dass eben nur machbar ist, was machbar ist. Was aber wohl nicht heißt, dass die Schulen in Zukunft von weltfremden Urteilen und juristischen Zumutungen aller Art geschützt wären.
Nun werden sich wieder die Kommentarspalten der SZ mit einem endlosen Lamento von Hobby-Juristen füllen, die über Rechtsgrundsätze und ähnliches fabulieren.
Aber man sieht: Auch im öffentlichen Dienst geht nur, was geht. Oder was man zu zahlen bereit ist. Was nur scheinbar geht, ist dagegen die politische Reform "von oben" ohne Erhöhung der Ressourcen.