Ich bin Lehrer an einer Berufsschule in BW und unterrichte im Lernfeld.
Ich unterrichte eine Klasse alle zwei Wochen (die Klasse ist auch nur jede zweite Woche in der Schule) für vier Stunden.
Laut Notenbildungsverordnung müsste ich bei (durchschnitlich) zwei Wochenstunden EINE Klassenarbeit schreiben.
Wie seht ihr das? Laut Notenbildungsverordnung muss man doch die durchschnittliche Wochenstundenzahl veranschlagen, oder?
Link zur Notenbildungsverordnung: http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint