Oder es gibt eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung.
Oder vielleicht erleben wir ja noch die Anwendung von Art. 146:
ZitatArtikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wer weiß, ob das mit der "Pflicht" dann noch darin auftaucht?
Gruß !