ZitatCKR schrieb:
Ich zitiere mal zur Antwort auf die Ausgangsfrage:
"Was ist mit den Ferien? Werden die auf die Zwei- bzw. Drei Wochenfrist angerechnet oder stellen Sie eine 'Auszeit' dar? Selbstverständlich rechnen nur die die Tage, an denen Schule stattfindet, in den Ferien können und sollen die Lehrer sich erholen oder fortbilden; kein Mensch kann verlangen, dass ein Lehrer Klassenarbeiten z.B. mit in die Weihnachtsferien nimmt." (Günther Hoegg (2006) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 22)
Erstens ist das kein Zitat aus der Ausgangsfrage dieses Threads.
Zweitens erhebt Hoegg nicht den Anspruch, alle länderspezifischen Regelungen in sämtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen, er generalisiert also und liefert hier keinen juristischen Kommentar.
In NRW sieht es halt laut ADO so aus:
Zitat§ 14 Urlaub
(2) […] Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z. B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres.
Drittens ist dein Beitrag überhaupt keine Antwort auf die gestellte Frage: Dem TE ist ja durchaus bewusst und er betont es ausdrücklich, dass er auch zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben in den Ferien bereit ist.
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser