Hallo, Kolleginnen und Kollegen!
Die Frage klingt nach einem Scherz, aber nun muss ich mal fragen, ob man noch immer Klassenarbeiten in den Ferien korrigieren darf bzw. kann.
Ich bin seit ca. 15 Jahren im Schuldienst und habe nahezu immer mehrere (Stapel) Klassenarbeiten während der Ferrien auf dem Schreibtisch liegen. Nun habe ich einen neuen Schulleiter, der mich aktuell zu sich bestellte und mir vorhielt, ich würde meine Klassenarbeiten zu langsam korrigieren. Ca. 2 Wochen vor den Herbstferien habe ich in mehreren Klassen Arbeiten schreiben lassen und in diesen 2 Wochen + den 2 Wochen der Herbstferien korrigiert (ca. 90 Hefte, auch Klassenstufe 9 + 10, also ein wenig aufwändiger). Die 2 Wochen der Herbstferien würden zu der von der Bass (NRW) genannten dreiwöchigen Korrekturdauer "Schriftliche Klassenarbeiten [sind] in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen zu
korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen [...]" dazugehören.
Die Schüler haben also netto nur 2 Wochen auf ihre Hefte warten müssen.
Nun kann man darüber schmunzeln oder wütend sein, da der (neue) Schulleiter seinen Afrikaurlaub offensichtlich genossen hatte und keinen Übergepäckzuschlag im Flieger für Klassenarbeitshefte berappen musste.
Da die Bass keinerlei nähere Auskünfte gibt und der gesunde Menschenverstand mal wieder ungebremst auf die Schulleitung trifft, würde mich die Auslegung dieser Regelung an den Schulen meiner geschätzten Mitstreiter sehr interessieren.
Danke und viele Grüße an alle da draußen.