Ab wann gilt die Verbeamtung auf Lebenszeit?

  • Kurze Frage, hierzu habe ich bereits im Beamtenrecht quergelesen, doch bisher keine relevante Antwort gefunden.


    Meine Probezeit endet in wenigen Tagen. Ab wann bin ich dann Beamtin auf Lebenszeit und nicht mehr auf Probe? Mit dem Erhalt der Urkunde oder mit dem Ende der Probezeit? Hintergrund ist der, dass ich weiß, dass bei Bekannten der Erhalt der Urkunde nach Enden der Probezeit monatelang gedauert hat. Und falls ich wirklich erst mit Erhalt der Urkunde auf Lebenszeit "drin" bin, sehe ich einen geplanten Versetzungsantrag im Dezember als unglücklich, denn diesen will ich erst stellen, wenn wirklich alles in trockenen Tüchern ist.....

  • Bei mir steht in der Urkunde:
    "Frau ... wird mit Wirkung vom ... die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. [Hervorhebung von mir]"


    Datum der Urkunde (und Aushändigung) lagen vor dem eigentlichten Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung.


    Es kommt also drauf an was hinter "mit Wirkung vom" steht. Es gab im Kollegium (bei Beförderungen) auch schon die Situation, dass die Urkunde ausgehändigt wurde, nachdem die eigentliche Beförderung stattfand. Dann stand eben dort "mit Wirkung vom 1.8.2012" (z.B). Urkunde wurde am 12.8. ausgehändigt.

  • Kann die Verbeamtung auf Lebenszeit denn auch wiederrufen werden bzw. annuliert werden!?
    Also wenn zB die Urkunde zur Ernennung eine Monat vor dem Ende der Probezeit ausgehändigt wird und sich dann in dem Monat etwas "gravierendes" (Krankheit, grober Verstoß gegen Recht,...) ereignet?!

  • Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,


    verliehen ist verliehen und "Probezeit" ist doch auch kein fester Zeitraum, sondern kann verkürzt oder verlängert werden, in dem Fall dann verkürzt.
    Oder meinst du, wenn sie verliehen wird und erst ab später Gültigkeit hat laut Datum auf der Urkunde? So was kenne ich gar nicht, dass es eine Urkunde vorab gibt, das macht doch auch wenig Sinn?


    Gruß Jenny

  • Doch, genau das meine ich. Bei uns gibts die Urkunde auch schon mal früher (zB vor den Sommerferien, wenn die Probezeit darin endet).
    Die Probezeit ist bei uns ja auf genau 3 Jahre festgeschrieben, maximal Verlängerung geht.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir steht in der Urkunde:
    "Frau ... wird mit Wirkung vom ... die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. [Hervorhebung von mir]"


    Datum der Urkunde (und Aushändigung) lagen vor dem eigentlichten Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung.


    Es kommt also drauf an was hinter "mit Wirkung vom" steht. Es gab im Kollegium (bei Beförderungen) auch schon die Situation, dass die Urkunde ausgehändigt wurde, nachdem die eigentliche Beförderung stattfand. Dann stand eben dort "mit Wirkung vom 1.8.2012" (z.B). Urkunde wurde am 12.8. ausgehändigt.


    Wenn ich mich richtig an meine Verwaltungsrechts-Vorlesungen erinnere, wäre die lebenslange Verbeamtung im 2. Fall erst ab 12.8. rechtskräftig. Das "mit Wirkung von" hat nur eine Bedeutung, wenn die Urkunde vorher ausgehändigt wird. Das ergibt sich daraus, dass es sich hier um einen zweiseitigen Verwaltungsakt handelt, die Urkunde also in Empfang genommen werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Also darf mir zwischendurch nichts passieren... obwohl ich die Urkunde dann habe. Hmpf.
    Danke für deine Antwort.


    Nein, der Verwaltungsakt ist ja vollzogen und kann nur noch per Gerichtsbeschluss zurückgenommen werden. Er ist eben nur noch nicht rechtswirksam. Da war die Fragestellung für mich etwas missverständlich.

  • Hallo zusammen,


    meine Probezeit ist in den Osterferien Ende März 2016 abgelaufen. Ich hatte ehrlich gesagt gehofft heute die Ernennungsurkunde zu erhalten. Dem war aber nicht so, obwohl die SL heute mehrere Gelegenheiten dazu hatte. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Urkunde noch nicht da ist.
    Welche Wartezeiten sind in NRW realistisch? Die letzte Beurteilung wurde Anfang März an die Bez-Reg. geschickt.
    Und ab wann gelte ich dann als lebenszeitverbeamtet? Erst mit dem Erhalt der Urkunde? Was ist, wenn in der Zwischenzeit etwas vorfällt? Irgendwie hätte ich diesbezüglich gerne Klarheit.
    Vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen?


    Gruß
    graffito

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