LBV - Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge

  • Hallo zusammen,


    nun sitze ich hier seit Stunden und grübele und rechne und ärgere mich, anstatt Unterricht vorzubereiten!!


    Folgendes:


    Ich bin mitlerweile Beamtin auf Probe (Grundschule, Probezeit endet im Januar) in NRW. Im November 2009 habe ich mein 2. Staatsexamen gemacht und wurde dann direkt bis zum Ende meines Refs an eine andere Grundschule abgeordnet und habe da 18 Wochenstunden gearbeitet. Also 12 "Ref-Stunden" plus 6 Stunden Mehrarbeit. Wöchentlich. Diese Tätigkeit lief von Mitte November 09 bis Ende Januar 2010.


    Ich kann mich daran erinnern, dass die Sekretärin damals die Mehrarbeitsstunden abgerechnet hat und ich diese Anträge unterschreiben musste. Etwa ein halbes Jahr später hatte ich das Geld auf dem Konto und es passte auch zu dem, was ich mir vorher ausgerechnet habe.


    Nun kommt heute eine Forderung des LBV, Tonfall als wäre ich eine Schwerverbrecherin, dass mir damals zu viele Bezüge gezahlt wurden und ich nun knapp 700 € wieder zurück zahlen muss. Zuerst habe ich mich nur über den Tonfall geärgert (ich kann ja ncihts dafür!), danach habe ich aber gemerkt, dass diese "Mehrarbeitsstundenmitteilungen" der Schule wohl nicht stimmen.


    1. Es wurden zwei sog. Änderungsmitteilungen seitens der Schule gemeldet. Eine für den ersten Monat und eine für den zweiten und dritten Monat. Ich habe nun nachgerechnet und gemerkt, dass mir in der zweiten Änderungsmittelung zu wenige Stunde berechnet wurden (Ferien, Feiertage etc. habe ich abgezogen), krank war ich auch nie. Gut, es sind nicht viele, ist jetzt auch nicht sooo schlimm.


    2. 2 Monate später hat die Schule dann eine dritte Mitteilung ans LBV geschickt, dass sie einen Fehler gemacht hat und ich deutlich weniger Mehrarbeit geleistet habe. Diese Differenz wird mir nun berechnet. Diese Mitteilung der Schule stimmt nicht, ich habe durchgehend die volle Stundenzahl gearbeitet.


    Ich habe jetzt erstmal der Forderung widersprochen. Außerdem habe ich der Schule eine Email geschickt mit der Bitte, mir diese 3 Änderungsmitteilungen (sollten sie diese noch haben), zuzuschicken.


    Wie gehts jetzt weiter?
    Wie kann ich "beweisen", dass ich die Mehrarbeit geleistet habe?
    Generell, wie ist das bei diesen Anträgen, muss ich die unterschrieben haben? Denn den dritten Antrag habe ich definitiv nicht unterschrieben (habe zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr an dieser Schule gearbeitet).
    Meint ihr, ich kann das Ganze so regeln, vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis? Oder sollte ich mich an den Personalrat wenden, oder an die GEW?
    War schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation?


    Ich hoffe ich habe alles so formuliert, dass es verständlich ist, ich bin mit so etwas leider schnell überfordert. Und mir sitzt gerade die Angst im Nacken, dass ich nun doch die 700 € zahlen muss, was aus verschiedenen Gründen gerade extremst ungünstig wäre.



    Herzlichen Dank!


    Brotkopf

  • Ich würde wohl damit zur GEW-Rechtsbreatung gehen und hören, was die dazu sagen. Wenn ihr die Anträge aber vorher beide unterschrieben habt als richtig, können die nach meinem Verständnis auch nicht einseitig geändert werden!

  • Wie gehts jetzt weiter?
    Wie kann ich "beweisen", dass ich die Mehrarbeit geleistet habe?
    Generell, wie ist das bei diesen Anträgen, muss ich die unterschrieben haben? Denn den dritten Antrag habe ich definitiv nicht unterschrieben (habe zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr an dieser Schule gearbeitet).
    Meint ihr, ich kann das Ganze so regeln, vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis? Oder sollte ich mich an den Personalrat wenden, oder an die GEW?
    War schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation?


    Den wichtigsten Schritt hast du ja wohl schon gemacht: Schriftlicher(!) Widerspruch bei der Bezügestelle. Ich würde versuchen, erst einmal (inoffiziell) bei der betreffenden Schule nachzufragen, kann ja ein "Buchführungsfehler" sein. Und zur Beweislast: Falls es sich um "planmäßig erteilten" Unterricht handelt, ist dein persönlicher Stundenplan wohl ein "Beweis". Zudem müsste dir die Schule beweisen, dass du diesen nicht erteilt hast (Krankheit und Feiertage bleiben hier außen vor), wobei ich mir nur sehr schwer vorstellen könnte, wie der Schule das gelingen soll (Kollege ist planmäßig für den Unterricht laut Stundenplan eingeteilt und erteilt ihn nicht und die Schule reagiert nicht???).


    Wenn die Schule blockiert: Bezirkspersonalrat o.ä. (die alte Schule sollte in dessen "Einflussbereich liegen"), notfalls Rechtsschutz über Berufsverband.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Seltsame Zustände müssen an Deiner alten Schule herrschen. Fehler können passieren; aber gleich drei Änderungsmeldungen wegen Deiner MAU-Stunden? Da muss jemand kräftig gepfuscht haben. Hat die Sekretärin etwa MAU-Stunden in den Weihnachtsferien abgerechnet? (MAU = Mehrarbeitsunterricht; baden-württembergische Terminologie.)


    In Baden-Württemberg füllt die Lehrkraft den MAU-Vergütungsantrag aus und unterschreibt ihn. Die Schulleitung (nicht die Sekretärin!) prüft den Antrag auf Stimmigkeit durch Vergleich mit den Klassentagebüchern. Der tatsächlich gehaltene Unterricht ist im Klassentagebuch dokumentiert; der persönliche Stundenplan der Lehrkraft ist irrelevant. Der geprüfte Antrag wird vom Schulleiter als "sachlich richtig" unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen. Die Lehrkraft erhält eine Durchschrift des Antrags; eine Kopie wird zu den Akten genommen.


    Die Schule hat den Schriftwechsel mit dem LBV garantiert archiviert. Auch die Personalhilfsakte (dort ist die Kopie des MAU-Antrags) darf frühestens ein Jahr nach dem Ausscheiden der Lehrkraft aus der Schule vernichtet werden. Da Klassenbücher mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen, sollte der gesamte Vorgang lückenlos nachvollziehbar sein.


    Mein Rat: Lass die Boxhandschuhe im Schrank, ruf den Schulleiter an und vereinbare mit ihm einen Termin zur Klärung des Sachverhalts.


    Falls die Daten beim LBV stimmen und die Rückforderung der zuviel ausbezahlten MAU-Vergütung zurecht besteht, hast Du allerdings keine Chance, das Geld behalten zu dürfen. Eventuell kannst Du mit dem LBV vereinbaren, dass der rückzahlbare Betrag in sieben Teilbeträgen à 100 € von Deinen Bezügen einbehalten wird.

  • Vielen Dank für eure Antworten!!!


    Ich habe mitlerweile mit der alten Schule gesprochen. Die haben wohl einen Fehler gemacht und nun eine komplett neue Abrechnung ans LBV geschickt mit der richtigen Stundenzahl (habe die Abrechnung vorher gesehen). Nun sollte alles klappen und kein Geld einbehalten werden ... hoffentlich!



    Viele Grüße


    Brotkopf

    • Offizieller Beitrag

    Oh wie gut. Ich drück die Daumen! Sowas ist so fürchterlich!
    Unsere Versicherung hatte bei der Geburt von Nachwuchs Nr. 2 irgendwo ein verkehrtes Häschen gemacht, was einen rieeeesigen Rattenschwanz an bockiger Beihilfe, überforderten Sachbearbeitern und einer Rückforderung von über tausend Euro mit sich zog... Seit Mai wird da gewurschtelt, um das geradezubiegen und gestern rief mein Versicherungsmann an, dass man den Knoten wohl endlich zu unseren Gunsten (wie nett, wir hatten ja gar nichts falsch gemacht) gelöst habe. Jetzt warte ich darauf, das noch schriftlich zu bekommen. :)
    Schrecklich, wenn plötzlich solche unverhofften und ungerechtfertigten Posten auftauchen und man im Behördendschungel gefangen ist...

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

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