Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich habe in den letzten Tagen viel darüber nachgedacht, wie ich reagiere. Die ganze Sache hatte ja die Vorgeschichte, dass besagte Mutter ihr Kind an einer anderen Schule hat einschulen lassen und nach 2!!Wochen dort wegnahm, weil die Klassenlehrerin die Kinder schlecht behandeln würde (man erkennt schon Parallelen). Problematisch für mich ist, dass dies nicht der erste Angreif seitens dieser Mutter auf meine Person ist und ich das Gefühl habe, sie wird nicht aufhören, bis ich ihr einige wohlüberlegt aber deutliche Worte gesagt habe. Noch dazu ist sie meine neu gewählte Elternvertreterin.
Also werde ich nach den Herbstferien mit unserer Beratungslehrerin und ihr einen Termin vereinbaren, indem ich ihr sage, dass ich es mir verbitte, dass sie solche Äußerungen über mich tätigt. Sollte sie dies dennoch weiterhin machen, werde ich rechtliche Schritte gegen sie einleiten. Auch eine Zusammenarbeitt zwischen uns kann aufgrund des nicht vorhandenen Vertrauens nicht mehr stattfinden, daher werde ich jede Angelegegenheit über die stellv. Elternsprecherin abwickeln.
Ach übrigens: Sie beschwerte sich auch bei der Schulleitung darüber, dass ich bei der Weihnachtsfeier im Dezember mit den Kindern kein Rollenspiel aufführen wollte, sondern nur Lieder und Gedichte. Was soll man dazu sagen?
Grüße, Ceceile
Mobbing in der Schule
-
-
Die "Verharmlosung" von Moebius ist hier völlig fehl am Platze.Es ist relativ leicht im Internet große Reden zu schwingen, harte Reaktionen zu fordern und darauf zu bestehen, dass es ums Prinzip geht und man den Anfängen wehren muss (hier weitere übliche Floskeln einfügen). Vor allem, wenn man das aus der Ferne macht und nicht direkt betroffen ist.
Sollte Ceceile aber den hier gegebenen Ratschlägen tatsächlich folgen sind die Chancen relativ groß, dass sie damit bei der Nörgel-Mutter überhaupt nichts erreicht und stattdessen möglicherweise Geld zum Fenster rauswirft, sich wahrscheinlich bei den übrigen Eltern zum Horst macht und mit Sicherheit sich selber einer langen nervlichen Belastung aussetzt, denn der Versuch das juristisch anzugehen wird auf jeden Fall Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
Wer ernstlich glaubt, irgend ein Staatsanwaltschaft würde tätig werden, weil eine Lehrerin sich davon gemobbt fühlt daurch, dass eine Mutter herumerzählt, sie würde schlechten Unterricht machen, kennt das deutsche Justizsystem schlecht. Selbst wenn die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten würden (was ich nicht sehe) würde das Verfahren spätestens wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
Und der Versuch dagegen zivilrechtlich vorzugehen wird reichlich kompliziert, schon alleine weil man dann in einem etwaigen Prozess von den anderen Müttern genau und gerichtverwertbar eruieren müsste, was genau die Problemmutter wann, wie oft und zu wem gesagt hat, denn man wird schließlich genau nachweisen müssen, dass die Grenze des zulässigen überschritten wird. Es ist in Deutschland nun mal nicht verboten eine (auch unberechtigterweise) schlechte Meinung über einen Lehrer / Automechaniker / Arzt zu haben und es ist auch nicht verboten diese schlechte Meinung mitzuteilen, verboten ist lediglich, dieses mit falschen Tatsachenbehauptungen zu begründen ("Frau X schlägt Kinder / schläft im Unterricht / gibt rotharigen Kindern grundsätzlich schlechte Noten").Praktikable Ratschläge gibt es in meinen Augen auch genug:
- Dem Schulleiter die eigene Sicht schildern und darauf hinweisen, dass man es befremdlich findet wenn er ständige Beschwerden von einer einzelnen Mutter an- und ernstnimmt, wenn diese Mutter noch gar keinen persönlichen Kontakt mit der Lehrerin gesucht hat.
- Wenn man das Gefühl hat, der Schulleiter verhält sich weiterhin so, dass er die Mutter noch zu ihrem Verhalten ermutigt, den Personalrat einschalten.
- Die Mutter betont sachlich aber deutlich anschreiben und dazu auffordern, sich zukünftig direkt an dich zu wenden, wenn sie Fragen zu deinem Unterricht hat - sie draf auch ruhg merken, dass es kein Recht auf anonyme Beschuldigungen gibt, dass ihr Gemecker gegenüber Schulleitung und anderen Eltern also an dich weiter gegeben wird.
- Sich den anderen Eltern gegenüber professionell und sachlich verhalten, wenn Dinge indirekt an einen herangetragen werden, dann merken die übrigen Eltern schon selber, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt, die nicht unbedingt den Tatssachen entspricht.
- Den Fall mal der Rechtsberatung des Verbandes vortragen.Grüße,
Moebius -
Also werde ich nach den Herbstferien mit unserer Beratungslehrerin und ihr einen Termin vereinbaren, indem ich ihr sage, dass ich es mir verbitte, dass sie solche Äußerungen über mich tätigt.
Das erscheint mir eine durchaus vernünftige Herangehensweise.
-
Die bagatellisierende Sichtweise von Moebius finde ich sehr befremdlich aber nicht untypisch für etliche Lehrer.
-
Die bagatellisierende Sichtweise von Moebius finde ich sehr befremdlich aber nicht untypisch für etliche Lehrer.
Elternschreck
Rein interessehalber: Hast du schon einmal eine Klage gegen Eltern wegen übler Nachrede durchgezogen? Falls ja - wie ging das aus?Ich fürchte, dass Moebius mit seiner Einschätzung Recht hat.
-
Zitat
Praktikable Ratschläge gibt es in meinen Augen auch genug:
- Dem Schulleiter die eigene Sicht schildern und darauf hinweisen, dass man es befremdlich findet wenn er ständige Beschwerden von einer einzelnen Mutter an- und ernstnimmt, wenn diese Mutter noch gar keinen persönlichen Kontakt mit der Lehrerin gesucht hat.DAS würde ich vor allem mal überdenken. Ich würde vom Schulleiter erwarten, dass er sich hinter mich stellt und nicht noch durchs Zuhören ermutigt.
-
Sollte Ceceile aber den hier gegebenen Ratschlägen tatsächlich folgen sind die Chancen relativ groß, dass sie damit bei der Nörgel-Mutter überhaupt nichts erreicht und stattdessen möglicherweise Geld zum Fenster rauswirft, sich wahrscheinlich bei den übrigen Eltern zum Horst macht und mit Sicherheit sich selber einer langen nervlichen Belastung aussetzt, denn der Versuch das juristisch anzugehen wird auf jeden Fall Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
Wer ernstlich glaubt, irgend ein Staatsanwaltschaft würde tätig werden, weil eine Lehrerin sich davon gemobbt fühlt daurch, dass eine Mutter herumerzählt, sie würde schlechten Unterricht machen, kennt das deutsche Justizsystem schlecht. Selbst wenn die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten würden (was ich nicht sehe) würde das Verfahren spätestens wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.So so, wer versucht seine Rechte wahrzunehmen, der "macht sich also zum Horst". Seltsame Einstellung... "Üble Nachrede" ist ein Straftatbestand und hat nichts, aber auch gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Gerade die pädagogische Verbrämung von "Meingungsfreiheit" führt oft erst zu solchen Exzessen. Nebenbei ist die betreffende Person offensichtlich volljährig, sodass man mit deutlich strengeren Maßstäben urteilen sollte, als man es vielleicht bei Schülern tun sollte (obwohl der Gesetzgeber die Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgelegt hat). Und Straftaten (besser: der Verdacht auf eine Straftat) kann selbstverständlich zur Anzeige gebracht werden. Dafür leben wir ja in einem Rechtsstaat. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen sollte, ist das ein klares Zeichen für die betreffende Person, da sie mitbekommt, dass sich jemand nicht alles bieten lässt, also nicht die typische "Opferhaltung" einnehmen will.
Gruß !
-
Zitat alias :
ZitatRein interessehalber: Hast du schon einmal eine Klage gegen Eltern wegen
übler Nachrede durchgezogen? Falls ja - wie ging das aus?Ja, hab ich, aber bis zur Klage brauchte ich es nicht durchziehen. Üble Nachrede war wie bei o.g. Kollegin ähnlich. Mutter intrigierte zusammen mit Tochter. Beide brachten dadurch erhebliche Unruhe in die Klasse, die zunächst nicht zu lokalisieren war. Gespräch mit Schulleitung und betreffender Mutter/Tochter. Tüchtiges Donnerwetter an Mutter und Tochter und Versetzung der Tochter in parallele Klasse (Ich hatte dazu eine Klassenkonferenz einberufen).-Mir war das an Buße nicht genug, besonders in Bezug auf die Mutter !
Da die betreffende Dame besonders außerhalb der Schule intrigiert hatte, Brief mit knallharten Formulierungen vom Anwalt mit Aufforderung zur Unterlassung, Einforderung einer schriftlichen Entschuldigung und Androhung von Strafanzeige und Klage bei fruchtlosem Verhalten. War schon in kämpferischer Klagestimmung. Anwalt hatte schon Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung.-Weinerliches Entschuldigungsschreiben folgte von der betreffenden Mutter ein paar Tage später. Für mich war die Sache damit erstmal erledigt.
Und die weitere Geschichte ? Ruhe in der Klasse. Klasse ging seitdem vom Verhalten und leistungsmäßig wie am Schnürchen und entwickelte sich bis zum Schulabschluss zu einer Musterklasse. Tochter indes flog nach der 6. Klasse wegen mangelnder Leistung von der Schule(Hatte mit meiner Geschichte nichts zu tun).
Und die Vorgeschichte ? Mutter und Tochter hatten schon in der Grundschule intrigiert und etliche Kolleginnen richtig fertiggemacht. Wo war da die Schulleitung ? Warum haben sich die Kolleginnen nicht dagegen gewehrt und sich dann fertigmachen lassen ?
Weitere Effekte ? Meine Klagedrohung muss sich rumgesprochen haben. Seit dieser Zeit in dieser Hinsicht überhaupt keine Probleme mit Eltern. Genieße seit dieser Zeit den Ruf, dass mit mir nicht gut Kirschen essen sei, wenn man mich ärgert.
Zitat alias :
ZitatIch fürchte, dass Moebius mit seiner Einschätzung Recht hat.
Dass ich es nicht so sehe, brauche ich nicht mehr zu betonen.8)
-
Nur leider hatte der Marquess of Queensberry am Ende sehr viel mehr zu lachen als der gute Oscar...
Nele
Aber nur deswegen, weil der gute Oskar sich nicht an seine eigene Weisheit hielt und gegen den Marquess eine Klage anstrengte.
q.e.d. -
Ich hatte mal den Fall, dass ein Schüler mit Biegen und Brechen aus meinem Wahlpflichtkurs Natur und Technik raus und in einen anderen WP-Kurs wechseln wollte. Was bei uns praktisch unmöglich ist. Also erfand er die Geschichte, dass ich ihm im Unterricht vor das Schienbein getreten habe. Als ich das aus dem Munde meiner Abteilungsleiterin hörte war ich geschockt. Weil ich mir 100% sicher war, dass das nicht stimmt. Meine Al sagte im Laufe der verschiedenen Gespräche, dass sie ja nun nicht wisse wer recht hat. (!!!) Die Mutter des Schülers stand auch auf der Seite ihres Sohnes. Dann habe ich in einem (eigentlich als Schlichtung gedachtem) Gespräch Mutter und Sohn gesagt, dass ich zum Rechtsanwalt gehen werde, da das eine Verleumdung sei. Darauf bestellte mich meine AL zu sich um mir zu sagen, dass ich damit deutlich das Maß einer normalen Reaktion (das Wort unprofessionell fiel) überschreiten würde mit so einer Äußerung gegenüber den Eltern.
Ende vom Lied: Ich bin nicht zum Rechtsanwalt. Mutter und Sohn haben es auf sich beruhen lassen. Reden wir nicht mehr drüber. Ich wollte trotzdem nicht nachgeben, da das eine Rufschädigung sei. Meine AL hat mich als übertrieben dargestellt und mich gebeten es auf sich beruhen zu lassen. Der Schüler hat den Kurs lustlos mit mittleren Leistungen abgeschlossen und letzten Juni die Schule verlassen. -
Bei uns wurde in ähnlichem Fall eines Kollegen der Verband, die Polizei und ein Anwalt eingeschaltet, der Schüler der Schule verwiesen und ich meine, es gab sogar eine Verhandlung. Und nun rate, an welcher Schule ich dann lieber bin.
-
Zitat
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen sollte, ist das ein klares Zeichen für die betreffende Person, da sie mitbekommt, dass sich jemand nicht alles bieten lässt, also nicht die typische "Opferhaltung" einnehmen will.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, ist das ein klares Zeichen für die betreffende Person, da sie mitbekommt, dass sie nichts Falsches gemacht hat. Oder?
kl. gr. frosch
-
Also, es kommt ja nun nicht gleich zu einem Gerichtsverfahren, wo dann beschlossen wird, dass ich mir mit der Mutter eine Zelle teilen muss
Wie gesagt, zunächst würde ich den Schritt der Anzeige androhen bzw. die Sache im Wiederholungsfall einem Anwalt übergeben.
Ich hoffe einfach, dass dies reicht. Aber ich lasse es mir unter keinen Umständen gefallen, dass diese Person gegen mich monil macht und andere Eltern quasi auch noch von ihrer Sicht der Dinge überzeugt. Denn genau das ist ihr erklärtes Ziel.
Grüße,
Ceceile -
Zitat Ceceile :
ZitatWie gesagt, zunächst würde ich den Schritt der Anzeige androhen bzw. die Sache im Wiederholungsfall einem Anwalt übergeben.
Sehr milde, geehrte Ceceile ! Geschockt wird die o.g. Dame drarüber kaum sein. Androhen kann man vieles. Und Lehrer genießen in der Bevölkerung sowieso ein opferduldsames Schäfchenimage, die immer allen Schülern/Menschen immer wieder die allerallerallerallerallerallerallerallerletzte Chance geben.
Ich würde zwar zunächst noch von der Strafanzeige absehen (auf Vorbehalt), aber einen Brief vom Anwalt mit Aufforderung zur Unterlassung und einer schriftlichen Entschuldigung zusenden lassen. Der Brief vom Anwalt enthält zwar auch nur eine Androhung, aber mit einer effektiveren Wirksamkeit. Ich würde mir da so ein gewiftes Schlitzohr von Anwalt suchen, der für seine ekelhaften Briefe bekannt ist.
Das ist taktisch insofern klug, da Du mit der schriftlichen Entschuldigung ein Schriftstück für die Beweisaufnahme hättest, falls die Dame weiterintrigieren sollte, was sie aber bestimmt nicht tun würde.
Die Dame wäre schon allein über die Tatsache (heilsam) überrascht und geschockt, dass eine Lehrerin überhaupt zum Rechtsanwalt geht, um Grenzen zu setzen. Zu 99,9% würde eine Strafanzeige und Klage nicht mehr notwendig werden. -Die Eltern sind es nun mal nicht gewohnt, dass sich Lehrer überhaupt zur Wehr setzen !
-
Danke dir, lieber Elternschreck. Dann lass ich meinen Bruder auf sie los. Also Anwalt ein wahres A...; aber du hast schon Recht. Gerade als "Staatsdiener", vor allem wenn die Schulleitung die "professionelle Haltung" bzw. "das wird Ihnen immer passieren, sie sind professionell und müssen so etwas aushalten" Taktik an den Tag legt, versucht man ja eher mit der netten "Weichspülmethode". Aber prinzipiell hast du recht: Wer bin ich, dass ich mir von diesem Puttchen das Leben versauern lasse.
Grüße, Ceceile -
Zitat Ceceile :
ZitatDann lass ich meinen Bruder auf sie los. Also Anwalt ein wahres A...
Dann nichts wie ran mit Deinem Bruder ! Je mehr A..., desto besser !
Mit Deiner Weichspülschulleitung kannst Du eh nichts in Deinem Sinne ausrichten. Ich garantiere Dir, ein o.g. "netter" Brief von Deinem Bruder (Mehr wird dafür nicht notwendig sein) und Du hast für mindestens 10 Jahre Ruhe vor solchen Eltern. Das spricht sich unter den Eltern rum, wenn Du zeigst, dass mit Dir in einem solchen Fall nicht gut Kirschen essen ist.
-
Dann habe ich in einem (eigentlich als Schlichtung gedachtem) Gespräch Mutter und Sohn gesagt, dass ich zum Rechtsanwalt gehen werde, da das eine Verleumdung sei. Darauf bestellte mich meine AL zu sich um mir zu sagen, dass ich damit deutlich das Maß einer normalen Reaktion (das Wort unprofessionell fiel) überschreiten würde mit so einer Äußerung gegenüber den Eltern.
Das ist ganz schön harter Tobak! Der Vorwurf der Unprofessionalität ist ein ganz ganz mieser Trick.
Dahinter steckt etwas, was für den Lehrerberuf recht typisch ist und man hier auch in einigen der verharmlosenden Beiträge rauslesen kann: Duckmäusertum!
Das Verhalten Deiner AL impliziert, dass es in Ordnung ist, wenn Lehrer verleumdet werden und es zur Profession gehört solche Dinge zu schlucken.
Je mehr man Eltern und Schüler mit solchen Machenschaften durchkommen lässt, desto schlechter wird die Stellung der Lehrer.
Ich hoffe, dass Du mittlerweile nicht mehr mit solchen Kollegen gestraft bist?Weitere Effekte ? Meine Klagedrohung muss sich rumgesprochen haben. Seit dieser Zeit in dieser Hinsicht überhaupt keine Probleme mit Eltern. Genieße seit dieser Zeit den Ruf, dass mit mir nicht gut Kirschen essen sei, wenn man mich ärgert.
Das ist auch genau die richtige Vorgehensweise! Sobald Eltern und Schüler merken man sitzt am längeren Hebel (und bist auch bereit diesen zu betätigen) und lässt so etwas nicht mit sich machen, nehmen sie sich in Acht.
Leider gibt es viel zu viele Lehrer, die den Kopf einziehen oder die andere Wange hinhalten, wenn über sie schlecht geredet wird, sie gemobbt oder verleumdet werden.
Mehr wehrhafte Lehrer braucht das Land! Das vereinfacht die Situation für alle Kollegen.
Lässt man sich hingegen von einer Mutter erstmal runterputzen und zeigt ihr nicht wo die Grenzen sind, wittern auch andere diese Schwäche. Da kann eine Herde Mütter in kurzer Zeit zu einem Rudel Wölfe werden und plötzlich lässt jede von ihnen ihren Unmut und Dampf an der Lehrkraft ab. -
Zita alias :
ZitatIch fürchte, dass Moebius mit seiner Einschätzung Recht hat.
Fiel mir jetzt gerade im Zusammenhangs mit Siliciums Beitrag, der mit dem Begriff Duckmäusertum voll ins Schwarze getroffen hat, ein.
In der Lehrerschaft scheint sich nach meiner Wahrnehmung immer mehr eine Kultur des Fürchtens auszubreiten, wenn es um die Wahrnehmung und Durchsetzung eigener elementarer Rechte geht.
Zitat Silicium :
ZitatDer Vorwurf der Unprofessionalität ist ein ganz ganz mieser Trick.
Und mehr als bedenkswert ist die Tatsache, dass etliche auf diese (leicht durchschaubare) Masche reinfallen.
-
Nur mal ne Nachfrage, geehrte Ceceile :
Was ist jetzt in der Zwischenzeit geschehen ? Hat die o.g. Mutter endlich einen "netten" Brief von Deinem Bruder erhalten ?
-
Zitat
Elternschreck schrieb:
Nur mal ne Nachfrage, geehrte Ceceile :Was ist jetzt in der Zwischenzeit geschehen ? Hat die o.g. Mutter endlich einen "netten" Brief von Deinem Bruder erhalten ?
Hoffentlich hat Ceceile nach einem ausführlichen Gespräch mit ihrem Bruder von diesem Brief Abstand genommen. Und hoffentlich hat er ihr das von dir beschriebene Zerrbild eines Anwalts, der "knallharte" Formulierungen auf Lager hat, zurecht gerückt, ebenso wie die Figur des Winkeldavokaten, den man eben nur als A* bezeichnen kann, aber dafür ganz tolle Briefe schreibt.Moebius hat aus meiner Sicht keine bagatellisierenden Vorschläge unterbreitet, sondern solche, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt praktikabel, angemessen und zielführend sind, insbesondere wenn man mit der entsprechenden Mutter bislang überhaupt noch nicht gesprochen hat, was ich nebenbei bemerkt schon ziemlich merkwürdig finde. Mag sein, dass man auf einer späteren Eskalationsstufe möglicherweise einen Anwalt einschalten möchte oder muss, jetzt aber wohl kaum.
Warum ein anwaltliches Schreiben zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings angeblich mehr Angst und Schrecken verbreiten soll als eine schriftliche Mitteilung durch einen Lehrer ist mir darüber hinaus bislang auch noch nicht klar geworden. Aus eigener Erfahrung kann ich das Gegenteil bestätigen, also dass sich auch mein Schreiben unter Schüler- und Elternschaft (in einem weit minder schweren Fall ;-)durchaus herumgesprochen hat, und dabei ging es ganz sicher nicht um irgendwelche Paragrafen.
Lieber Elternschreck, der von dir geschilderte Sachverhalt, zu dem dein Anwalt angeblich ein fetziges Schreiben aufgesetzt hat, das postwendend zu einem "weinerlichen" Entschuldigungsschreiben durch eine missliebige Mutter geführt haben soll, ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. Letztlich soll es wohl darauf hinauslaufen, dass du einen nahezu identischen Sachverhalt bereits erfolgreich durchstanden hast. Wer ´s glaubt...
ZitatElternschreck schrieb:
In der Lehrerschaft scheint sich nach meiner Wahrnehmung immer mehr eine Kultur des Fürchtens auszubreiten, wenn es um die Wahrnehmung und Durchsetzung eigener elementarer Rechte geht.
Dieser Feststellung kann man m.E. tatsächlich nicht so ohne weiteres widersprechen. Es soll tatsächlich Kollegen geben, die Anweisungen ihres Vorgesetzten als Befehle betrachten, die sie auch dann befolgen würden, wenn sie ihre eigene Gesundheit dabei gefährden. Die vage Aussicht auf ein Schmerzensgeld im Erlebensfall lässt sie die tollsten Entbehrungen auf sich nehmen, obwohl sie angeblich durchaus den von dir beschriebenen juristischen Beistand in Anspruch nehmen könnten. Nicht ´mal ihr Recht bzw. ihre Pflicht zur Remonstration nehmen sie wahr. Manche nennen das Duckmäusertum, ich nenne das einfach tragisch. Aber lies selbst:Dienststelle/Land bei arbeitsbedingten Krankheiten auf Schmerzendsgeld verklagen ?
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Werbung