1. Staatsexamen Uni Hessen > ref 2014 problemlos in NRW möglich???

  • Hallo,


    ich studiere auf L3 alter studienordnung spanisch und deutsch auf lehramt gymnasium in frankfurt am main.
    Ich habe die Fächerkombi: deutsch/spanisch.
    ich werde im herbst 2013 meine examensprüfungen hoffentlich erfolgreich bestehen!


    jetzt meine frage: kann ich mich fürs Ref problemlos mit der Fächerkombi für ein Ref in NRW bewerben??? Habe da etwas von gelesen, dass man wohl nur spanisch und deutsch als kernfach und dann noch ein ganz anderes Fach braucht im Studium...


    kann mir da jemand helfen???



    LG annika

  • An deiner Stelle würde ich einfach mal bei einer Bezirksregierung in NRW, z.B. der BR Arnsberg, nachfragen, die sind nämlich für Anerkennungen von Examina zuständig.


    Bei diesen Kontakten findest du vielleicht jemand passenden.


    Nele

  • Zitat:


    5.2.
    Zeugnisanerkennung
    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung oder ihre Masterprüfung (Master of Education) nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Es können nur Anerkennungen für die nachfolgenden neuen Lehrämter nach § 3 LABG ausgesprochen werden:

    Lehramt an Grundschulen

    Lehramt für sonderpädagogische Förderung

    Lehramt an Haupt- und Real- und Gesamtschulen

    Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Lehramt an Berufskollegs
    Von Inhaberinnen oder Inhabern eines nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses (z.B. Diplom, Magister, Master of Science) ist Folgendes zu beachten:
    Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausgesprochen werden. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur noch dann im Einzelfall möglich, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bereits über eine gültige Anerkennung ihres nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.
    Welche Bezirksregierung für die Anerkennung zuständig ist, können Sie im Internet unter dem Link http://www.schulministerium.nr…ge/Anerkennung/index.html nachgelesen.
    Eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheids soll umgehend – spätestens zum letztmöglichen Nachreichtermin - bei der die Bewerbung bearbeitenden Bezirksregierung eingereicht werden.

  • Danke, aber diese Ordnung über die Anerkennung habe ich auch vernommen. Wichtig ist mir nur, ob ich mit meiner Fächerkombi Probleme in NRW haben werde bei der Anerkennung oder bei meinen Lateinkentnissen oder Studieninhalten...

  • Ah super, dann weiss ich schonmal, dass meine Fächerkombi keine Probleme bereiten wird...
    wie siehts denn mit dem Praxissemester aus? Man muss ja nach der alten Studienordnung nur 2 Schulpraktika während des Studiums absolvieren von jeweils 5 wochen...
    ich glaube gelesen zu haben, dass man bis 2015 auch ohne dieses Praxissemester in den Vorbereitungsdienst in NRW kommen kann... ist das korrekt?
    weiss das jemand?

  • Genau das hab ich mich auch gefragt, als ich das Dokument gelesen hab.
    Und außerdem macht es mich wahnsinnig, dass wir scheinbar die einzigen sind, denen keine CPs bzw. LPs hinter ihren Leistungen angegeben werden. Das macht die Vergleichbarkeit so schwierig bzw. man muss sich einfach auf die Anerkennung der Ämter verlassen und kann es vorher selbst schwer einschätzen :(


    Hallo übrigens aus Frankfurt nach Frankfurt! :wink2:
    Kannst ja mal eine PN schreiben, bei wem du dich in Deutsch+GWG prüfen lässt. Bin allerdings schon im Frühjahr dran...

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