Hallo zusammen,
vor einiger Zeit wurde unser Kollegium von der Schulleitung darauf hingewiesen, dass günstige Prüfangebote von Schulbuchverlagen nicht genutzt werden dürfen - wegen unerlaubter Bereicherung oder Beeinflussung oder so!!?? Das wäre in NRW nicht erlaubt. Ich kann aber nichts dergleichen finden. Hat einer von euch dazu eine Info und kann mich aufklären.
Danke, Bienenmama
Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?
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Mir ist nichts davon bekannt, dass man es nicht haben darf. Eher im Gegenteil: Es gibt ja regelmäßig auch Schreiben an den Fachvorsitzenden, sodass eine kollegiumsinterne Liste für solche Prüfangebote erstellt und mittels Sammelbestellung bestellt werden kann. Dort trägt sich auch regelmäßig unsere SL ein (vorrausgesetzt das Prüfangebot gilt für die Fächer der SL). Insofern gehe ich davon aus, dass es nicht verboten ist.
Abgesehen davon: Wer möchte dir später nachweisen, dass das Buch xy, das in deinem Regal steht ein besonderes Prüfangebot war? Die SL kann es dir ja nicht nachweisen, die Verlage werden auch nichts unternehmen (da sie es ja sind, die die Prüfangebote machen), ...
Im Beamtengesetz steht nur was von wegen Bestechlichkeit. Aber unter Bestechlichkeit fällt es ja def. nicht.
Abgesehen davon: Gerade durch die Prüfangebote, die jeder Verlag bei einer Neuerscheinung macht, haben die Fachkonferenzen doch die Gelegenheit neue Bücher zu sichten und in der Schule verbindlich einzuführen (war bei uns bei der Umstellung G 9 / G 8, Zentralabi, ... so.)
Insofern "beeinflussen" dich ja alle Verlage.
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Hallo Flipper,
ich sehe das genau wie du. Ich nutze die mir zugesandten Prüfangebote - soweit sie mich interessieren - ständig. Ich persönlich lasse mich auch nicht von den Äußerungen unserer Schulleiterin beeinflussen. Nur sagt sie es nun ständig unseren jungen Kolleginnen, die dann total unsicher werden, weil sie "schon mal was bestellt haben" und jetzt Angst bekommen, meines Achtens völlig unnütz.
Ich hätte nur mal gerne was "in der Hand", um unsere Schulleiterin auf eine andere Handhabung hinzuweisen.
Aber erst einmal danke für deine Meinung, -
Es gibt eine Handreichung mit der Überschrift: "Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich".
http://www.brd.nrw.de/schule/p…ungen_und_Geschenke21.pdfNetterweise ist sie mit den richtigen Suchbegriffen auch sofort zu finden. (NRW - Korruptionsbekämpfung - Lehrer)
Dort findet sich folgender Passus:
Zitat
(Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden)- Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden.
Demzufolge wäre eine persönliche Zusendung dieser Exemplare eigentlich eine nicht gestattete Annahme von Geschenken - wobei das die Verlage offenbar herzlich wenig kümmert. Zu klären wäre noch, ob Prüfexemplare hier anders behandelt werden als "Ansichtsexemplare" bzw. ob das nun dasselbe ist oder nicht.
Diese Handreichung ist übrigens auch für das juristisch korrekte (sic!) Verhalten bei der Bezahlung von Klassenfahrten maßgeblich.
Gruß
Bolzbold -
Danke für die informative Antwort. Nun müsste nur noch geklärt werden, ob günstige Prüfangebote Ansichtsexemplaren gleichzusetzen sind.
Bienenmama
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Ich habe bei meinen Prüfexemplaren einer Englisch-Lehrwerk Reihe in der Praxis festgestellt, dass es zwischen Prufexmeplar und letztendlich erschienenem Schülerband kleine Unterschiede gibt. D.h. mal ist ein anderen Foto verwendet, mal sind Vokabeln im Schülerband nicht drin oder zusätzlich dabei, Seitenzahlen beim Vokabeln nicht identisch. Mich stört es nicht, und damit ist das Buch für mich auch nicht Vorteilsnahme, weil ich genau genommen eher einen (wenn auch kleinen) Nachteil in der Praxis habe.
Grüße vom
Raket-O-Katz aus einem Kollegium, das sowohl privat zugesandte Exemplare nutzt als auch in der BIbliothek verwahrte. -
Wenn die Schulleitung darauf besteht, dass ihr keine kostenlosen / vergünstigten Prüfexemplare für den persönlichen Bedarf anschaffen dürft, dann würde ich ganz konsequent diese Materialien nur noch auf den Namen und auf Kosten der Schule bestellen, natürlich mit Zustimmung des Schulleiters. Wenn dieser diese verweigert, wird halt konsequent ohne Buch, sofern nicht für jeden betreffenden Kollegen, der es benötigt (nicht nur im Unterricht, sondern auch zur Unterrichtsvorbereitung usw.) ein Exemplar verfügbar ist, unterrichtet. Prinzipiell muss kein Arbeitnehmer (wozu auch Beamte zählen) NOTWENDIGE Arbeitsmittel aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt auch Gerichtsurteile dazu. Das Argument "Angeben bei der Steuer" zieht hier nicht, da die Steuer (Werbungskosten) nur einen Teil der Ausgaben erstattet.
Also die SL vor die Wahl stellen:
Entweder Zustimmung der SL zur Annahme dieser Prüfexemplare (wozu der SL als Dienstvorgesetzter berechtigt ist)
oder Material auf Kosten der Schule beschaffen lassen
oder auf den Einsatz im Unterricht verzichten (besonders lustig bei eingeführten Lehrbüchern).Ist doch ganz einfach. Wenn man nur will.
Gruß !
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Zitat Mikael :
ZitatIst doch ganz einfach. Wenn man nur will.
Natürlich, geehrter Mikael ! Und Dein o.g. Vorschlag würde korrekterweise dem Dienst nach Vorschrift folgen. Und im übrigen bin ich sowieso der Meinung, dass wir konsequent sofort nur Dienst nach Vorschrift machen sollten, sobald pädagogisch verbrämte Selbstausbeutungsappelle erkennbar werden.
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Nuja, dann sind ja die 50% Rabatt für Referendare, die von den meisten Schulbuchverlagen eingeräumt werden, eigentlich auch rechtswiedrig
Man kanns auch übertreiben..
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Nuja, dann sind ja die 50% Rabatt für Referendare, die von den meisten Schulbuchverlagen eingeräumt werden, eigentlich auch rechtswiedrig
Man kanns auch übertreiben..
Und die 25%-Rabatte für ausgebildete Lehrkräfte auchDie Frage ist auch mal wieder: Wem nutzt so eine Vorschrift? Bei dem Kopierkontingent kann ich die vorschrift ja noch nachvollziehen ...
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Ich vermute, die SL würde den schwarzen Peter an die Abteilungsleiter weiterreichen - solche (Fach-)Lehrmittel anzuschaffen ist nämlich (jedenfalls bei uns) deren Sache. Ob der Topf für neue Modelle, Landkarten, PC-Programme, Beamer oder eben Bücher verwendet wird, da mischt sich die SL nicht ein.
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Nuja, dann sind ja die 50% Rabatt für Referendare, die von den meisten Schulbuchverlagen eingeräumt werden, eigentlich auch rechtswiedrig
Man kanns auch übertreiben..
Wieso, die sind doch nicht auf bestimmte Personengruppen (außer eben alle Referendare) eingeschränkt und die gibts auch einheitlich bei allen Verlagen.
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