Rechtliche Frage zur Versetzung!

  • Moin,


    hatte heute mein Gespräch an meiner eventuellen neuen Schule.
    Die Schulleiterin hat mir gesagt, dass Sie die Tage enscheidet ob Sie mich möchte.
    Nun meine Frage:


    - Ich lasse mich ja aus gesundheitlichen Gründen mit Attest versetzen.
    Ist es dann nicht so, dass ich eh an die Schule versetzt werden muss, da sie Bedarf hat?
    Ich meine gelesen zu haben, dass sie mich versetzen müssen, bevor sie an der Schule eine neue Lehrkraft einstellen, da ich ein Attest habe.
    Einziger Grund mich nicht einzustellen, wärte kein Bedarf, oder eine Lehrkraft die eine 100%ige Behinderung hat.


    Kennt sich da jemand von Euch aus?

  • Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat .

  • Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat .


    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort:=)

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