Anordnung zum Konrektor

  • Bei uns ist seit längerer Zeit die Stellvertretende Schulleitungsstelle unbesetzt.
    Die Stelle war 3 mal ausgeschrieben, jedoch ohne Erfolg.
    Die Schulamtsdezernentin hat auch schon einige KollegInnen erfolglos auf eine Bewerbung auf die Stelle angesprochen.
    Jetzt droht sie mit Anordnung. Sie könne anordnen, dass einer aus dem Kollegium die Stelle übernimmt.


    Geht das? Kann man jemanden gegen seinen Willen zur Konrektorin einstellen?


    Gruß
    simone

  • Geht das? Kann man jemanden gegen seinen Willen zur Konrektorin einstellen?


    Ja klar. Unabhängig davon, ob die Funktionsstelle tatsächlich dann besetzt wird, kann der Dienstvorgesetzte auf jeden Fall jemanden mit der Wahrnehmung der Aufgaben des stellv. Schulleiters betrauen.

  • Geht das? Kann man jemanden gegen seinen Willen zur Konrektorin einstellen?


    Ja, bei uns musste eine Kollegin die Schulleiitung komplett übernehmen, obwohl sie nciht wollte und das bis zu einem Jahr auch noch mit "normaler" Bezahlung, also ohne mehr Geld. Die war ganz schön gefrustet!

    • Offizieller Beitrag

    Nicht, wenn der betroffene Kollege aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, diese Funktion wahrzunehmen... ;) Ein ärztliches Attest hilft hier. Auch die psychische Belastung kann dabei eine Rolle spielen...


    Ich würd mir sowas jedenfalls nicht mehr ans Bein binden lassen!


    So lange die Bezahlung und die Bedingungen für SL im Grundschulbereich so mies sind, muss man sich nicht wundern, wenn niemand diese Stellen besetzen will!

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

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