Dieser Tage erhielten wir Lehrer im 'Ländle' Post vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg mit der Aufforderung, unsere nach dem ersten allgemeinen Schulabschluss liegenden Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten lückenlos und taggenau (!) zu erklären und entsprechende Nachweise beizufügen (Beispiele lt. Muster: Studium, Aushilfstätigkeit bei Aldi, Grundwehrdienst, Minijob bei Lidl, jeweils von – bis). [Wann genau habe ich in den 70er Jahren als Weihnachtsmann im Kaufhof gejobt?]
Schreiben der personalverwaltenden Stellen zur Mitwirkung zur Erstellung der Versorgungsauskunft nach § 77 LBeamtVGBW
"Die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit sowie die Richterinnen und Richter erhalten nach § 77 LBeamtVGBW beginnend ab dem 1. Januar 2016 im regelmäßigem Abstand von fünf Jahren eine Auskunft über die Höhe ihrer Versorgungsbezüge. Hierzu erheben die personalverwaltenden Dienststellen die erforderlichen Daten bei Berufung in das Beamtenverhältnis oder für die am 1. Januar 2011 vorhandenen Beamtinnen und Beamten binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des LBeamtVGBW, also in den Jahren 2011 bis einschließlich 2013.
Die Bewältigung dieser neuen gesetzlichen Aufgabe stellt für die gesamte Landesverwaltung eine enorme Herausforderung dar. In der
Personalabteilungsleiterbesprechung der Ministerien vom 25.06.2012 wurde daher einvernehmlich beschlossen, die Beamtinnen und Beamten / Richterinnen und Richter um ihre Mithilfe durch Übersendung des Werdeganges einschließlich der entsprechenden Nachweise an die personalverwaltenden Dienststellen zu bitten.
Die personalverwaltenden Dienststellen werden die Werdegänge auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen und anschließend an uns weiterleiten.
Uns obliegt ausschließlich die versorgungsrechtliche Aufbereitung dieser Daten für die Erteilung der Versorgungsauskunft.
Das Schreiben haben nur die Beamten/Richter geboren nach dem 31.12.1950 und Beamte im Vollzugsdienst geboren nach dem 31.12.1955 erhalten.
Bei Fragen zum Schreiben der personalverwaltenden Dienststellen sowie der Erklärung über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten nach § 77 LBeamtVGBW wenden Sie sich bitte an Ihre personalverwaltende Dienststelle.
Bitte sehen Sie von schriftlichen oder telefonischen Anfragen zu dem an Sie versandten Schreiben sowie der Erklärung bei uns ab.
Stellungnahme des Philologenverbands Baden-Württemberg
„Der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) empfiehlt, damit vorerst noch zu warten.
Erstens setzt sich der PhV BW als Verband und im HPR, der übrigens über diese Aktion im Vorfeld nicht informiert wurde, dafür ein, dass das LBV seine Anfrage zurückzieht und stattdessen eine Liste der vorhandenen Daten verschickt, die dann gegebenenfalls korrigiert und/oder ergänzt werden können (Kontenklärung).
Zweitens werden laut dem Schreiben des LBV die Daten erst ab 2016 benötigt. Besondere Eile scheint also nicht geboten zu sein.
Drittens erscheint die Maßnahme einigermaßen unsinnig, denn die Regierungspräsidien müssen ja alle Daten auf Korrektheit überprüfen, was bedeutet, dass es die Daten ohnehin vorliegen hat (nämlich in der Personalakte). Für diese Überprüfung sollen jetzt ein paar Dutzend Sachbearbeiter die Formulare von weit über 100.000 Lehrerinnen und Lehrern bearbeiten. Damit wäre der Betrieb der Regierungspräsidien auf Monate, wenn nicht Jahre lahmgelegt.“
Quelle: http://www.phv-bw.de (Newsletter)