Als männliche Lehrperson nicht alleine mit einer Schülerin in einem Zimmer sein?!

  • Hallo zusammen,




    nachdem ich gerade den Beitrag von "Kleiner grüner Frosch" zum Thema "Keine Lesenacht" gelesen habe




    (


    Wobei elternschreck mit einer Sache recht hat: ich würde als Mann NIEMALS eine Lesenacht oder sonstige Übernachtungsaktionen mit der Klasse ohne weibliche Begleitung machen.




    kl. gr. frosch

    ),




    fiel mir wieder ein, dass ein älterer Bekannter mir mal vor ein paar Jahren erzählt hat, dass er sich grundsätzlich nicht alleine mit einer Schülerin in einem Raum aufhält. Also auch nicht, um z.B. nach der Stunde noch etwas mit ihr zu besprechen. Ich fand das damals merkwürdig, denn man kann's ja auch übertreiben. Mittlerweile weiß ich nicht mehr so recht, was ich davon halten soll. Würde daher gerne wissen, wie andere Sekundarlehrer dies praktizieren.



    Danke!

  • Einzelgespräche mit Schülerinnen nur bei offener Tür vor einem belebten Gang. Wenn das Gespräch Vertraulichkeit erfordert, bitte ich entweder eine weibliche Kollegin dazu (oft die Verbindungslehrkraft, die häufig vom Gesprächsinhalt eh irgendwie mit betroffen ist) oder bitte einen Kollegen, unter einem Vorwand während des Gesprächs ohne Klopfen ins Besprechungszimmer zu kommen.


    Natürlich ergeben sich immer wieder auch mal Situationen, wo man es nicht vermeiden kann (z.B. wenn am Unterrichtsende eine Schülerin alleine dableibt, weil sie noch was fragen will), aber im Grundsatz versuche ich, solche Situationen zu vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema hatten wir hier vor geraumer Zeit mal.


    Es ist ganz einfach:


    Männlicher Lehrer mit Schülerin alleine im Klassenraum bei geschlossener Tür ist aus Sicht des Lehrers fahrlässig, weil er sich so im Extremfall nicht gegen den (unberechtigten) Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Nötigung schützen kann.


    Natürlich kann man alleine mit einer Schülerin im Klassenraum sein, allerdings immer mit weit offen stehender Tür. Da so jederzeit jemand reinschauen oder reinkommen kann, kommen Mädchen - so die Theorie und vermutlich auch die Praxis - gar nicht erst auf die Idee, haltlose Verdächtigungen und Beschuldigungen zu erfinden.
    Es schützt auch das Mädchen, weil kein Lehrer so dämlich wäre, vor aller Augen und Ohren einer Schülerin an die Wäsche zu gehen.


    Es gibt wirklich wenig, was den Ruf und letztlich auch die Psyche eines Lehrers so nachhaltig ruinieren kann wie ein solcher Vorwurf. Insofern sollte man zumindest Vorkehrungen treffen, dass man damit nie zu tun haben wird.


    Gruß
    Bolzbold

  • was macht ihr, wenn die letzte schreibende Person einer Klausur eine Schülerin ist?


    Längere Klausuren stellen.


    Wir hatten letztes Jahr mal den Fall bei einer Veranstaltung, die die ganze Nacht dauert, dass nur männliche Kollegen unter den Betreuern waren. Da hat uns der Schulleiter darauf hingewiesen, dass solche Veranstaltungen, was Aufsicht betrifft, wie Klassenfahrten mit Übernachtung zu handhaben sein und daher schon aufgrund der Erlasslage eine weibliche Kollegin dabei sein muss.

    • Offizieller Beitrag

    Tür auf?


    Während einer Klausur?


    Die Frage ist ernst gemeint. Stellte sich mal bei uns im Lehrerzimmer, weil ein männlicher Lehrer eine Aufsicht bei einer (mehrstündigen) Nachschreibeklausur verweigerte, wo nur eine Schülerin war.


    Meiner Meinung nach hat jedeR SchülerIn Anspruch auf volle Klausurzeit in absoluter Ruhe und nachdem ich selbst Widerspruch bei meiner Examensklausur eingelegt habe, weil es ständig Zwischengeräusche und Lärmstörungen gegeben hat, würde ich es nie einem Schüler antun.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Da muss wohl jeder Prioritäten setzen. Alternativ kann man auch den anderen Schülern untersagen, den Raum zu verlassen, bevor die Klausur zuende ist. Ich fände da Tür auf besser.

  • Sehe es eigentlich wie ihr auch, nur stellt sich mir (wie im letzten Thread zu der Thematik) immer noch die Frage: Was mache ich in der Sprachtherapie/Einzelförderung? Türe offen lassen? Schülerinnen nur noch zu zweit? Erscheint mir beides nicht so sinnvoll ...

  • An meiner Schule wäre Tür auf keine Option - es ist ein Gebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert mit hohen Decken und deswegen extrem hallenden Gängen. Würde man da die Tür öffnen, hätte das den selben Effekt, als würde man dem/der Schüler/in das Blatt abnehmen - schreiben kann man da nicht mehr. Muss halt der Rest der Klasse da bleiben. Zumindest bei Unter- und Mittelstufenklassen gehts ja eh nicht anders. In der Oberstufe galt bei uns immer die Regel, dass man bis 15 min vor Schluss den Raum verlassen darf, wenn man abgibt, danach erst wieder, wenn die Arbeitszeit vorbei ist. Das verhindert, dass sich am Ende nur noch eine Schülerin im Raum befindet.


    Plattenspieler, da muss man wohl auf Technik zurückgreifen. Ich kenne einen Logopäden, der zeichnet alle seine Therapiestunden mit Kindern und Jugendlichen auf Video auf.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte die Situation mal. Ich nahm ihr die Prüfung weg und schickte sie aus dem Raum, obschon die Zeit eigentlich noch nicht abgelaufen war. Bei obengenannter Vorsichtsmassnahme mache ich wirklich absolut keine Ausnahmen, die Umstände spielen da keine Rolle.



    das ist ein Witz, oder?
    Man kann auch den zweitletzten Schüler bitten, im Raum zu bleiben...


    Chili

  • Kommt man bei den ganzen Vorsichtsmaßnahmen dann eigentlich nicht auch mal bei den Schülern die Frage auf, warum der Lehrer so handelt? Und was sagt ihr dann? Man kann den Schülern ja schlecht die wahren Gründe nennen und sie damit auch noch auf dumme Gedanken bringen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte die Situation nicht für ungefährlich. Aber wenn das Mädchen noch Zeit zum zuendeschreiben hat und du die zeit kürzt (warum auch immer), würde ich als Vater gegen die Note der Arbeit vorgehen. Mit Recht. Und mit Erfolg.
    Da muss es andere Lösungen geben. Im Zweifelsfall: tausch bei Klassenarbeiten von vorneherein den Unterricht mit einer Kollegin. Du unterrichtest, sie passt auf.


    kl. gr. Frosch

  • Ich glaube ausserdem nicht, dass der Vater mit einer Beschwerde Erfolg hätte. Rechtsgültig könnte er eine solche gar nicht einreichen. Klausuren sind bei uns zumindest gar keine Verfügungen, die rekursfähig sind. Einsprache könnte erst nach einem Abschluss der gesamten Ausbildung erfolgen, nach Zustellung des Bescheids über das Nichtbestehen der Ausbildung.


    Ein Widerspruchsverfahren gegen eine Abschlussnote ist etwas anderes als eine Beschwerde beim Schulleiter und der Bezirksregierung - dafür wäre durchaus Anlass gegeben, weil du gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hast. Wenn eine Arbeitsdauer für eine Klausur angekündigt ist, z.B. zwei Schulstunden, muss diese auch für alle Schüler gewährt werden. Wenn du dich dann mit solchen Begründungen aus dem Fenster hängst, wie du es hier tust, wäre der Ausgang des Verfahrens relativ klar...


    Übrigens finde ich dein Verfahren auch ein Ding der Unmöglichkeit!


    Nele

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