• Hallo!
    Muss man dem SL Bescheid geben, wenn man schwanger ist, damit man zum BAD (NRW) geschickt wird oder kann man da auch von allein hingehen?
    Und was wird beim BAD getestet?
    Danke!

  • Ich find halt die Situation so blöd, dass man nicht unterrichten darf, aber im Büro arbeiten muss. Dann weiß ja jeder sofort Bescheid, was los ist. ANdererseits möchte ich natürlich sicher gehen, dass dem Baby nichts passieren kann...

  • DAs ist doch alles eine Absprache mit dem Chef, ob du das darfst, ob ihr das macht usw.
    Habt ihr nicht auch demnächst Herbstferien? DAnn würde ich das wohl einfach kurz davor sagen und dann kannst du evtl. in den Ferien oder direkt nach den Ferien zum Arzt und keiner bekommt etwas mit!

  • In NRW ist es eine Sache einer übergeordneten Stelle, ob man in arbeiten darf und wenn in welchem Umfang. Da hat der Chef nichts zu sagen, sondern den Anweisungen dieser Stelle zu folgen.


    Der BAD ist eine Art Arbeitsmedizinischer Dienst. Ich bin damals von selbst hingegangen. Mitgebrachtt habe ich die Laborwerte meiner Fraunenärztin (Impfstatus ist sehr sehr wichtig) mitgebracht, die dann beurteilt werden. Unteruscht wurde ich ansonsten nicht. Dann bekam ich eine Bescheinigung, die ich dem Schulleiter vorlegen musste. Eigentlich muss der Termin über den Dienstweg gmacht werden, ich habe es aber selbst geregelt. Ging schneller, denn der Schulleiter macht sich strafbar, wenn er eine Schwangere ohne Gemehmigung von BAD arbeiten lässt.


    Beim Dienstweg kann die Terminabsprache bis zu 4 Wochen betragen (wie bei einer Fruendin), die man nicht vor die Kinder treten darf.


    Ich selbst durfte wieder arbeiten, obwohl ich nicht gegen Zytomegalie immun war (ich arbeite aber auch nicht mit Kindern unter 10 Jahren) Meine Cousine im Kindergarten durfte es nicht mehr.


    In NRW will die Unfallkasse so vermeiden für evtl. Schäden am Kind aufzukommen!?!


    Ich denke es ist an dieser Stelle überflüssig zu diskutieren, ob das in NRW Blödsinn ist oder nicht. Das ist hier so, da kann man nichts ändern und die TE muss da leider durch.


    @ susannea: Leider ticken die "Obrigkeiten" in den Bundesländern nicht gleich. Der Schulleiter hat in NRW diesbezüglich nicht viel zu melden.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Leider ticken die "Obrigkeiten" in den Bundesländern nicht gleich. Der Schulleiter hat in NRW diesbezüglich nicht viel zu melden.


    DAzu müssen sie nicht gleich ticken, aber es ist eine Frage der Fähigkeit einer Führung, ob man auch andere legale Wege findet. Man kann ja z.B. auch andere Aufgaben als gerade offensichtliche Büroarbeit anordnen.
    Denn das BAD sagt ja nur, ob Innendienst in der Zeit gemacht werden muss, der hat aber viele Seiten ;)
    Manchmal müssen eben dringend Bücherbestellungen angefertigt und Bücher sortiert werden usw. das kann man schon alels plausibel machen, ohne das sofort jeder weiß, was Sache ist. Aber gerade aus NRW weiß ich von vielen, die bis zum Termin gar nicht arbeiten durften!
    DAs es keine Sache einer Absprache ist, ob sie arbeiten darf, ist doch wohl klar (wobei auch da in allen Budnesländern der Vorgesetze doch etwas Spielraum hat, aber das sind nur wenige Tage!).

  • Hallo,


    ich bin auch aus NRW und bei mir war es so, dass ich die Schulleitung informiert habe und die mich an den BAD verwiesen hat. Den Termin hab ich allerdings selber dort ausgemacht.


    Ich kenne es aber nicht so, dass man in der Zeit, bis das Ergebnis da ist, ins Büro muss, sondern, dass man eben einfach die Woche zu Hause bleibt. Wenn du die Schulleitung um Stillschweigen gegenüber den Kollegen bittet, sollte eigentlich auch nichts vorzeitig in die Öffentlichkeit dringen.
    Es ist auch nicht so, dass du jederzeit zum BAD kannst, sondern bei mir war es z.B. so, dass es Termine für schwangere Lehrerinneni immer nur Montags gab. Wenn du also morgen dort anrufst, kann es sowieso sein, dass der Termin schon in die Herbstferien fällt.


    LG

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