Wir sind als Fachkonferenz aufgefordert worden, Kriterien für eine "Besondere Lernleistung" zu formulieren. Es gibt ein Ministeriums-Handblatt, aus dem Folgendes hervorgeht: unverzichtbarer schriftlicher Teil maschinengeschrieben 30 Seiten, plus: Kolloquium (mündliche Prüfung 30 Minuten) mit Prüfungskommission.
Es geht bei uns ums Fach Englisch: Hat von Euch schon mal jemand sowas schulintern inhaltlich festgelegt und könnte uns ein paar Tipps geben?
Vielen Dank für alles, was weiterhilft.
putzi