Hallöchen,
über die Suchfunktion konnte ich schon ein paar Infos bekommen, allerdings sind noch nicht alle Fragen beantwortet. Sicherlich könnt ihr mir helfen.
Vorab zur Information:
- Beamter, RLP, GS, 1 Jahr Elternzeit beantragt, die im März auslaufen
Stimmt das so?
- wenn ich im März zurückkomme, muss ich mit halber Stelle anfangen, was 12,5 Stunden ensprechen würde?
- bei Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr kann ich dadurch weniger Stunden als 12,5 arbeiten? Was ist das Mindeste?
- den Antrag auf Verlängerung und gleichzeitiger Teilzeitstelle muss ich 3 Monate vor Ende meiner jetzigen Elternzeit stellen?
- auch im zweiten Jahr Elternzeit bekomme ich ganz normal Beihilfe und einen Zuschuss zur Krankenkasse?
- welchen Vorteil/Nachteil habe ich sonst noch arbeiten zu gehen und gleichzeit in Elternzeit zu sein?
- welchen Vorteil/Nachteil hätte es dann noch normal arbeiten zu gehen?
Danke - auch wenn das Thema schon mehrmals hier gestellt wurde. Scheint wohl ein Dauerbrenner zu sein.
Tigerente