Hallo,
wieder mal eine Premiere: nächste Woche schreibe ich meinen ersten Vokabeltest (Frz.). Welchen schulrechtlichen Normen unterliegen denn - falls überhaupt welchen - Vokabelüberprüfungen in NRW? WIe lang darf der Test maximal (zeitlich) sein und wie ist die Gewichtung der Note?
Im Kollegium habe ich dazu nur sehr verschiedene Auskünfte erhalten. Danke.