Elternzeit beantragen

  • Huhu ihr alle!


    Ich habe nach wirklich langer Wartezeit diese Woche endlich meine Verbeamtung auf Probe erhalten! Yeah!
    Sogar wurde ich direkt an meine Wunschschule für ein Jahr abgeordnet.
    Nun ist es so, dass ich nach diesem Abordnungsjahr gerne ein Jahr Elternzeit nehmen würde, einfach da ich eine Auszeit brauche und meine Kinder sowieso. Zudem ist meine Stammschule eine Ganztagsschule, das kann ich noch nicht wegen der Betreuung meiner eigenen Kinder nachmittags leisten.



    Nun wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich einen Antrag etwa 6 Wochen vor dem 2. Geburtstag meiner Jüngsten hätte stellen müssen. Das ist doch recht unrealistisch, zu dieser Zeit war nicht klar, dass ich verbeamtet werde.
    Stimmt dies überhaupt? Eigentlich gilt diese Frist doch nur vor dem direkten Antritt oder? Wer kann mich aufklären? Danke ?(

  • Nun wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich einen Antrag etwa 6 Wochen vor dem 2. Geburtstag meiner Jüngsten hätte stellen müssen.


    Das ist auch Unsinn. Nach dem BEEG ist dies nicht so und es ist eher unwahrscheinlich, dass solch einen Unfug ein Bundesland in sein Beamtenrecht mit aufgenommen hat.


    Du kannst innerhalb der ersten 3 Jahre jederzeit mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen (bei Beamten) in Elternzeit gehen bis maximal zum 3. Geburtstag!
    Also reiche einfach den Antrag ein, evtl. mit Hifle der Gelichstellungsbeauftragten oder des Personalrats und geh dann in Elternzeit. Zumal die auch nciht genehmigt werden muss, sondern nur mitgeteilt!

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