Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in NRW

  • Nach Wikip. trifft allerdings die Freiwilligkeit auf keinen zu, der im, ich sage mal: "normalen" Gehaltsbereich angestellt ist und schon gar nicht auf diejenigen, die im Ref sind. Davon ging die Ursprungsfrage ja aus.


    schon klar! deshalb ja auch nicht während des Refs. Darum ging es ja in der Ausgangsfrage


    Was denn nun?


    Bei der (eventuell freiwilligen) GKV gibt es also keinen Einfluss auf die (auch eventuell freiwillige) GKV, oder?


    Nein, da hat es keinen Einfluss.


    Für die TE hat es auch keierlei Auswirkungen, aber es wurde ja vorher behauptet, dass der Familienstand überhaupt nichts mit der Beitragshöhe zu tun hat. Das stimmt eben nicht immer! Hier in dem Falle ja, aber in anderen nicht!

  • Danke für die Beiträge, obwohl das alles ja schon ETWAS kompliziert erscheint. Ich persönlich habe noch nicht den richtigen Durchblick. Ich kann mir persönlich noch nicht ausmalen, wie sehr die Beiträge für die PKV aufgrund meines angeborenen Herzfehlers ansteigen würden, also ob das ein kleiner Risikoaufschlag von 50Euro ist oder ob man da von mehreren 100Euro spricht. Aber solche Fragen kann wohl nur die PKV selbst beantworten. Ich bin jedenfalls weiblich, im Moment 26 Jahre alt und außer dieses Herzfehlers (die Berliner Charité wird mir sicherlich ein positives Attest über meinen Gesundheitszustand erstellen) geht's mir gesundheitlich super :)
    Mein Mann ist übrigens nicht privatversichert und wird auch nicht in Zukunft Beamter werden und wechseln.

  • Ich frage mich auch gerade, wie das dann später mit der Verbeamtung aussieht. Der Amtsarzt hat ja abzuschätzen, ob die Gefahr besteht, dass ich frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden werde, da ich herzkrank bin. Ich bin kein Arzt, aber von dem, was mir in der Berliner Charité von den Spezialisten gesagt wurde, schließe ich, dass wohl nicht davon auszugehen ist. Es steht fest, dass ich wahrscheinlich irgendwann nochmal eine neue Herzklappe bekomme, meine derzeitige habe ich aber seit 1997 und bisher ist mein Herz zu 100% leistungsfähig, also so wie jedes andere auch, und es ist nicht absehbar, dass der Eingriff bald geschehen wird...und selbst wenn die Klappe mal ersetzt wird, werde ich danach keine verminderte Lebenserwartung bzw. Arbeitsleistung haben. Ich denke auch, dass mir die Chartité diesbezüglich ein Attest diesbezüglich erstellen wird (für den Amtsarzt). Es kann ja aber auch sein, dass der Amtsarzt generell bei Herzerkrankungen davon ausgeht, dass der Stress als Lehrer zum Verhängnis werden könnte....Vllt. hat ja jemand hier Erfahrungsberichte über Amtsarztentscheidungen bei angeborenen Erkrankungen zur Hand :D
    Letztendlich liegt's natürlich am Amtsarzt selbst, aber spekulieren kann man ja.

  • Grundsätzlich MUSS dich eine PKV nehmen, wenn du in den Beamtenstatus wechselst, das ist irgendwie so ein Sonderrecht, was damt verbunden ist (und nur für den Zeitraum paar Wochen rund um den Verbeamtungstag gilt). Ablehnen können die dich zu diesem Zeitpunkt nicht, du zahlst nur möglicherweise einen ordentlichen Aufschlag.
    WENN du dann einmal drin bist, hast du ja auch in Nichtverbeamteten Zeiten (Übergangsjob auf Angestelltenbasis) die Möglichkeit, das Ganze ruhen zu lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder einzusteigen.

  • ... das haben die mir aber damals so erklärt. hmmmmm... danke für den Hinweis. Der Begriff "Öffnungsklausel" fiel mir eben grad nicht ein :-/

  • Welche weiteren Gehaltsabzüge kommen denn im Ref auf mich zu, bei privater und gesetzlicher KV?

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