Seit diesem Schuljahr gibt es in NRW´die Möglichkeit bei bestehender LRS die Rechtschreibnote auszusetzen. Leider gibt es keine Handreichung dazu , wie man zu dieser Diagnose kommt. Mich würde interessieren, welche Kinder bei euch unter diesen Erlass fallen und wie ihr sie bestimmt.
Info habe ich unter: http://www.gew-nrw.de/7.pdf
flip