OBAS-Verkürzung

  • Hat hier schon jemand mal die OBAS verkürzt? Eigentlich ist es ja Wahnsinn, weil der Aufwand ohnehin schon so groß ist, aber ich unterrichte nun schon 2 Jahre und frage mich, ob das eventuell hinhauen könnte. Deswegen würden mich Erfahrungsberichte freuen.


    Grund für diesen Gedankengang: Ich werde 3 Wochen vor meinem 40. Geb mit der OBAS fertig. Und finde das ziemlich knapp...

  • Ich habe auf 18 Monate verkürzt (alte, ursprüngliche OBAS-Ordnung). Hatte vorher auch schon ein paar Jahre Vertretung und die PE vollständig gemacht. Ich weiß nicht, was von beidem der Grund für die Genehmigung der Verkürzung war. Beantragt habe ich das bei dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bez.Reg.. Von der Belastung in der Ausbildung her war das allerdings der Hammer, weil ich nicht weniger UBs o.ä. machen musste. Zwischen Abgabe der Hausarbeit und dem Examen lagen gerade mal 2 Monate. Es war meiner Erfahung nach weniger die qualitative Anforderung, sondern viel mehr die zeitliche, die das ziemlich anstrengend gemacht haben. Trotzdem war es (zumindest ohne eigene Familie) machbar.

  • Hein: Danke für Deinen Bericht.
    Hausarbeit fällt ja nach neuer OBAS-Ordnung weg. Die UBs bleiben gleich, von der ANzahl. Das ist der Grund, warum ich zweifle. Ich hab Familie (eine große Tochter, einen kleinen Sohn). Und ich fand die 2 Jahre Schule/Studium zeitweise schon grenzwertig....


    Weiß jemand, bis wann ich mich entscheiden kann bzw. bis wann eine Verkürzung beantragt werden muss?

  • Ich würde das mit 2 Kindern nicht machen. Ich habe 24 Monate OBAS gemacht und die Zeit war der absolute Hammer, was die Belastung angeht. OK, ich hatte vorher keine Unterrichtserfahrung aber dafür hat sich meine Frau zum großen Teil um Haushalt und Kinder gekümmert während dieser Zeit.


    An unserem Seminar hat jemand das Examen nicht bestanden, der verkürzt hatte. Und diese Person hatte auch mehrere Jahre Unterrichtserfahrung!


    Bei 2 Kinder würde ich mir auch keine Sorgen machen, denn da darfst du auch älter verbeamtet werden.


    "Verzögerte sich die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis durch die Geburt oder tatsächliche Betreuung eines minderjährigen Kindes (unter 18 Jahren) oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, so darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens um drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten werden." (http://www.vbe-nrw.de/druckver…6e9aaa42d04ef84cda73bed8f)

  • Danke, thunderdan, für Deine Einschätzung!


    Ich bin mir nicht ganz darüber im klaren, ob meine Kinder ein Grund für die Verlängerung meiner Ausbildung sind. Ich habe ja nicht wegen Geburt etc pausiert, war nicht in Elternzeit. Natürlich könnte ich sagen, dass ich mein Studium dann schneller hätte abschließen können, aber wie soll ich das beweisen?


    Ich werde mich beim nächsten Seminartag mal erkundigen.

  • Man wird doch nach Vollendung des 40. Lebensjahres 40.
    Man wird ja auch nach der Vollendung des ersten Lebensjahres eins.
    Es ist dann zwar der zweite Geburtstag, weil die Geburt ja auch schon einer ist, aber man hat dann ein Jahr seines Lebens vollendet und ist dementsprechend ein Jahr alt.

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