Elternzeitantrag

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage zur Elternzeit. Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 1.10.12, dies würde ja bedeuten, dass dies ein Jahr später auch mein erster Arbeitstag wäre. Da ich diesen Termin aber als sehr unglücklich empfinde, was die Schule angeht, würde ich gerne am 1. Schultag nach den Sommerferien wieder beginnen, so dass meine zukünftige Klasse keine Vertretung für paar Wochen hätte. Geht das? Die Sachbearbeiterin des Schulamtes wollte mir darüber noch keine Auskunft geben und mit mir alles nach der Geburt besprechen.


    Lieben Dank für eure Auskunft!

  • normal geht das schon. (also zumindest in nrw)...in nrw gilT:


    rückkehrer aus einer beurlaubung von weniger als 1 jahr kehren an ihre stammschule zurück.
    wenn du allerdings mhr als 1 jahr aussetzt (mutterschutz miteinberechnet) hast du kein anreecht wieder an deine alte schule zu kommen.
    ich denke du wirst mit dem mutterschutz auf über 1 jahr kommen.
    in der regel kommt man dann trotzdem zurück, wenn man das will (viele nutzen das ja auch, um versetzt zu werden).
    und natürlich darfst du selbst die länge der elternzeit bestimmen. und wenn du direkt nach den sommerferein anfangen möchtest dann geht das auf alle fälle (da du die sommerfereien ja nicht bezahlt bekommst) und dann direkt anfängst... ich frage mich nur immer, ob man für die schüler alle persönliche belange außer acht lassen möchte.
    ich werde auch mitten im schuljahr zurück kommen, da dann mein elterngeld endet. da muss die schule hallt gucken wie sie das organisiert....
    was machst du denn mit deinem kleinen kind? kita? andere betreung etc?..

  • Hallo Filou,


    ich finde die Auskunft deines Berater ganz vernünftig. Denn erst nach der Geburt deines Schatzes steht das genaue Geburtsdatum fest. Vielleicht lässt er/sie sich ja noch mehr Zeit und kommt erst Mitte Oktober oder vielleicht 3 Wochen früher??? Geht alles.


    Natürlich kannst du früher aus der Elternzeit zurück kommen oder auch weiter in Elternzeit bleiben und trotzdem arbeiten. Ich bin z.B. nach der Geburt meines ersten Kindes nur ein halbes Jahr ganz zu Hause geblieben und habe nach 7 Monaten wieder angefangen zu arbeiten. Allerdings habe ich mit sehr wenig Stunden angefangen, war aber weiterhin in Elternzeit. Vorteil: Innerhalb der Elternzeit kann man auch weniger als 14 Stunden arbeiten und man bekommt noch einen Krankenkassenzuschuss von 31 Euro. Bei meinen zweiten Kind habe ich mir dann ein Jahr komplette Schulpause gegönnt, dann die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert (damit ich Anrecht auf meine Schule habe) und gleichzeitig beantragt, dass ich innerhalb dieses Jahres mit ein paar Stunden zurück kommen und arbeiten möchte.


    Nun ganz konkret zu deiner Frage: Falls du z.B. nach 10 Monaten wieder zurück kommst und dann auch Geld verdienst (was ja logisch ist) wird dir das anteilig vom Elterngeld abgezogen. Also überleg dir genau, ob du das wirklich willst. Wenn du Fragen zum genauen "Abzug vom Elterngeld" hat, melde dich einfach.


    Ich wünsche dir eine schöne Restschwangerschaft und eine kurze Geburt.

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