OBAS: Was tun, damit man nach Examen die Schule verlasse kann

  • Hallo zusammen,


    zur Sache:


    Ich habe bald meine UPP und damit OBAS hinter mir. Aus Beziehungsgründen möchte ich anschließend jedoch das Bundesland wechseln und habe auch schon was neues in Aussicht.


    Meine Fragen:


    1)Kommt nach dem Examen irgendwann ein neuer Vertrag, den ich unterschreiben muss? (Denn dann könnte ich den einfach nicht unterschreiben und gehen...)


    2) Wann genau ist OBAS zuende? Am Tag der letzten Prüfung oder am Tag der Zeugnisübergabe? (Denn dann wäre die Frage, ob nach meiner letzten Prüfung mein Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes übergeht...)


    3) Welche Kündigungsfristen haben wir - während OBAS und ggf. danach?


    Oder hat jemand eine gute Lösung, wie ich raus komme????


    Achja: Schulleitung informieren geht nicht, weil ja mein Gutachten noch in der UPP zählt ;)


    Bereits jetzt vielen Dank für Ideen und Tipps!
    sachensucher :nixmitkrieg:

  • Bitte schau mal nach, was in deinem Vertrag steht. Da steht auch die Regelung für die Kündigung, bzw. wo du das nachlesen kannst.


    Bei mir war es so, dass dort stand, dass man nach Bestehen der UPP einen unbefristeten Vertrag bekommt (da kann einen natürlich niemand zwingen, zu unterschreiben), dass man aber an der Schule für weitere drei Jahre bleiben muss. Das heißt, einer Versetzung wird nicht zugestimmt. Kündigen kann man natürlich trotzdem.


    Wenn da aber steht: "Das Vertragsverhältnis wird entfristet", dann bekommst du keinen neuen Vertrag.


    Beim Wechsel des Bundeslandes kündigt man und lässt sich anderswo anstellen, oder, wie viele es geschickterweise machen, wechselt in ein Bundesland, das einen verbeamtet.


    Wann ist die UPP? Wenn die bestanden ist, rasch der Schulleitung Bescheid geben und sich irgendwie zum Halbjahresende davonmachen. Es macht für die Schule auch keinen Sinn, wenn du im Mai erst gehst.


    Ich wurde nach Bestehen der UPP schon von der Prüfungskommission gefragt, ob ich denn bleiben würde. So viele gehen ...

  • Die UPP ist Anfang Dezember.


    Im Vertrag steht:


    §1
    "Die Beschäftigung erfolgt aufgrund eines befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnisses.zur Erlangung der 2. Staatsprüfung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses....... Die Befristung erfolgt bis längstens (Enddatum OBAS).


    §9
    Die Ausbildung endet zu dem Zeitpunktm zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene (...) Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist. (...)


    § 10
    Nach Feststellung der Bewährung im Schuldienst und Bestehen der 2. Staatsprüfung wird der Beschäftigte in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis oder (...) in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.


    Wird da jemand schlau, ob ich einen neuen Vertrag bekomme???


    Sich noch mehr fragend,
    sachensucher :X:

  • Das liest sich so, als ob Du einen neuen Vertrag bekommen müsstest, denn hier ist ja noch nichts genaues festgehalten wie es nach dem OBAS weitergeht (Angestellt oder Beamter). Sprich Du müsstest auf jeden Fall noch mal zu irgendwas zustimmen. Also solltest Du auch rauskommen aus dem Vertrag.


    Grundsätzlich finde ich diese Frage aber auch interessant. Wie sind denn die Erfahrungen hier? Kommt nach dem OBAS tendenziell eher ein Angestelltenverhältnis zustande oder die Verbeamtung? Und wusstest Ihr das schon bevor ihr mit dem OBAS angefangen habt? Oder ist das ein wenig ein Glücksspiel? Es scheint ja keine Standardregelung zu geben.

  • Conleys: Wenn die persönlichen Voraussetzungen stimmen (Alter, BMI..), wird man nach OBAS ins Beamtenverhältnis übernommen.
    Bei mir wirds ne Punktlandung: Wenn alles glatt geht, werde ich ein paar Wochen vor meinem 40. mit der OBAS fertig...

  • Also, an dem Tag an dem der OBAS-Vertrag endet unterschreibt man beim Schulleiter die Berufung ins Beamtenverhältnis und ist dann erst mal für (mind.) 3 Jahre an die Schule gebunden.


    Aber man muss das natürlich nicht unterschreiben. Du brauchst nur eine Verzichtserklärung (formlos aber schriftlich) an die BR schicken und damit auf das Dauerbeschäftigungsverhältnis verzichten. Dann kannst du mit Ablauf deines befristeten Vertrages eine neue Stelle beginnen.


    Wenn du vorher "da raus willst", sollten die regulären Kündigungsfristen des TV-L gelten, d.h. 6 Wochen zum Quartalsende (siehe hier: http://www.dbw-online.de/tv_laender_paragraf_30_bis_35).


    Ich wünsche dir viel Erfolg für das Examen und den anschließenden Wechsel (habe ich auch gemacht, allerings innerhalb NRW).

  • Also:


    ich (und auch noch eine Bekannte) haben nach der OBAS gewechselt. Also geht das auch. Bin inzwischen seit einem Jahr an meiner neuen Schule (auch NRW).


    Hier 2 Auszüge von alten Beiträgen von mir zu diesem Thema, wobei ich natürlich nicht weiß, ob das inzwischen alles noch genau so läuft (wobei eigentlich nichts dagegen spricht) UND wie es beim Bundeslandwechsel konkretb aussieht...


    1. Beitrag Juni 2011 (vor dem Stellenwechsel):


    Ich habe mich pünktlich NACH dem Schulleitergutachten über leo.nrw bei der Bezirksregierung Arnsberg zur "Erstbewerbung" registriert und meine Unterlagen nach Arnsberg geschickt. Es gab ja die unterschiedlichsten Meinungen der OBASis, Fachleiter, Schulleiter (und auch Äußerungen seitens der Bez.Reg) darüber, ob man nun nach der OBAS die Schule wechseln kann oder nicht...


    Jedenfalls habe ich dann eine Antwort von der Bez.Reg. erhalten, dass ich eine Verzichtserklärung für meine Stelle unterschreiben müsste (Vordruck hatten sie beigefügt) und dass ich, sobald diese einträfe, dann für das Bewerbungsverfahren zugelassen würde. Und das bin ich jetzt auch. Ich habs dann meiner SL gesagt, bevor diese es von der Bez.Reg erfährt.


    So wie ich das verstanden habe, gilt das für alle OBASis. Ich habe zeitgleich mit dem Schreiben aus Arnsberg auch einen Rückruf aus Münster bzgl. dieses Themas erhalten. Die sagten mir das gleiche. Die haben mir sogar sagen können, auf welches Schriftstück sie sich dabei berufen: "Protokoll der Arbeitsbesprechung vom 16. Juli 2003"


    2. Beitrag Mai 2012 (nach dem Stellenwechsel):


    Ich habe meine Bewerbunsgunterlagen pünktlich nach Erhalt des SL-Gutachtens wie ein normaler Regelbewerber an die Bez.Reg. Arnsberg geschickt. Von dort habe ich dann einen Vordruck mit dem "Verzicht auf die mir an meiner Stelle zugesicherte Stelle" zugeschickt bekommen. Den musste ich unterschreiben, um überhaupt ins Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Nicht risikolos, zumal ich bis dahin ja auch noch keine Ahnung hatte, mit welchen Noten ich mich bewerben würde - und die sind für die Einladungen zu den Auswahlgesprächen ja leider ziemlich wichtig. Aber die Entscheidung fiel mir nicht schwer, da ich mir sicher war, dass meine alte Schule mich auf Dauer krank machen würde. Nachdem ich die Verzichtserklärung abgeschickt hatte, habe ich meine SL kurz und knapp darüber in Kenntnis gesetzt. So gab es dann auch keinen Anlass mehr, noch groß darüber zu diskutieren. Ich durfte dann zwar "zur Strafe" die Vertretung und alles für meinen Examenstag selbst organisieren und sie hat noch ein paar Schoten gebracht aber das war letztlich egal. Am Ende hat es dann an einer der zuvor kontaktierten Schulen geklappt.


    Eine Kollegin/Freundin, mit der ich die OBAS gemacht habe, hat auch gewechselt. Sie ist von Münster zur BR Köln gegangen und hat Ihre Unterlagen zum Beginn des Bewerbungsverfahrens entsprechend dort hin geschickt. Dort musste sie keine Verzichtserklärung unterschreiben und ist einfach so ins Verfahren gekommen. Sie war bei einem Auswahlgespräch an einen Berufskolleg und hat am letzten Schultag vor den Sommerferien auf der Rückfahrt von der Schule nach Hause einen Anruf mit der Zusage bekommen. Darauf hin ist sie zurück zur alten Schule gefahren, hat ihre Sachen aus dem Lehrerzimmer geholt und hat dann anschließend aus dem Auto heraus Ihren SL angerufen, um zu sagen, dass sie nach den Ferien nicht mehr kommt. Abgesehen davon, dass der SL dort auch eine Tyrann war, mit dem man kein Mitleid haben muss, ist diese Vorgehensweise für die Schule natürlich eine Katastrophe- zumal die Unterrichtsverteilung und alles ja schon stand! Ich weiß gar nicht, wie das bei meiner Kollegin ansonsten weiter gelaufen wäre, also wann und von wem sie Vereidigt worden wäre. Es waren ja schon Ferien (ihre Prüfung hatte sie recht kurz vor den Ferien), die Ausbildung lief bei ihr bis zum 31.07. und sie hätte demnach zum 01.08. als Beamtin vereidigt werden müssen. Einen Folgevertrag gibt es in dem Sinne ja eh nicht, wenn Du verbeamtet wirst. Sehr gewöhnungsbedürftig! Da kriegst Du eine DinA4-Blatt auf dem steht, dass Du "als Studienrat (oder Lehrer) ins Beamtenverhältnis auf Probe berufen" wirst. Das war's. Ich hab erst mal gefragt, wann ich denn dann meinen Vertrag bekommen würde, weil ich das überhaupt nicht gerafft habe. Mit diesem Wisch bist Du jedenfalls Beamter in Funktion X - und damit ist quasi alles gesagt :)


    Ich habe keine Ahnung, wie das dieses Jahr aussieht bei den einzelnen BRs. Ich würde auf jeden Fall schnell handeln und bei allen (!) Einstellungsbüros anrufen und nachfragen, auch in deinem Wunsch-Bundesland!


    Hein

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