Verträge kündigen?

  • Sicher hat jemand von euch Erfahrung damit, wenn sich Vertretungsstellen überschneiden. Momentan habe ich einen Vertrag bis Ende November; um wenigstens ein bißchen planen zu können, bewerbe ich mich natürlich jetzt schon um ausgeschriebene Vertretungsstellen. Bei den beiden interessantesten würde ich nun schon Anfang November gebraucht. Ist es in diesem Fall möglich und in Ordnung, den ersten Vertrag aufzulösen - oder bin ich damit für die anfangs zugesicherte Dauer gebunden?


    Dankeschön!

  • Sicher hat jemand von euch Erfahrung damit, wenn sich Vertretungsstellen überschneiden. Momentan habe ich einen Vertrag bis Ende November; um wenigstens ein bißchen planen zu können, bewerbe ich mich natürlich jetzt schon um ausgeschriebene Vertretungsstellen. Bei den beiden interessantesten würde ich nun schon Anfang November gebraucht. Ist es in diesem Fall möglich und in Ordnung, den ersten Vertrag aufzulösen - oder bin ich damit für die anfangs zugesicherte Dauer gebunden?


    Dankeschön!


    Schwierige Frage. Schau mal hier http://www.fortbildungsakademi…rungshinweise_TVL_NRW.pdf nach. Vielleicht bist Du noch in der Probezeit des Vertrages, dann kommst Du problemlos raus.


    Du kannst sicherlich auch beim Lehrerrat um Informationen bitten.

  • Du musst zwischen Kündigung (einseitig) und Auflösung (mehrseitig) unterscheiden.


    Zeitlich befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich nicht (einseitig) ordentlich gekündigt werden. Ausnahme: Eine Kündigungsmöglichkeit wurde ausdrücklich einzel- oder tarifvertraglich vereinbart, letzteres nur dann, wenn der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist.


    Eine Auflösung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist hingegen jederzeit möglich.


    Schau also in deinem Arbeitsvertrag nach, ob du vorzeitig kündigen darfst. Falls nicht, müsstest du deinen Arbeitgeber um Zustimmung zu einem Auflösungsvertrag bitten. Willigt er nicht ein, musst du den Vertrag bis zum Zeitablauf erfüllen.

  • In meinen vielzähligen bisherigen Vertretungsverträgen (NRW) war immer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (per Monatsende? Irgendwie so...) fixiert. Das bedeutet(e) aber nicht automatisch, dass die BR bei einem dann folgenden Vertrag auch anstandslos mitgespielt hätte. Sie pochte bei meinem bisher einzigen Fall des vorzeitigen Vertrags- und Schulwechsels entschieden auf die ausdrückliche Zustimmung des bisherigen Schulleiters. O-Ton des Sachbearbeiters bei der BR Arnsberg: "Ohne die Einwilligung des Herrn R. hätte ich Sie für die neue Vertretungsstelle nicht zugelassen." GAR so einfach ist es also nicht...
    Sprich am besten direkt unter 4 Augen mit deiner SL.

  • Das mit den 2 Wochen zum Monatsende stand auch in meinen unzähligen Vertretungsverträgen. In meinem Fall der Überschneidung (3 Wochen) habe ich mit beiden SL nach einer Möglichkeit gesucht (und just in diesem Moment dann meine PE-Festanstellung bekommen, so dass es nicht mehr bis zum Schluss "ausgehandelt" wurde). Bei 2 verschiedenen Bezirksregierungen (kann ja v.a. im Ruhrgebiet gut vorkommen) dürfte es noch einfacher sein...

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