1. Mal auf Klassenfahrt

  • Hallo zusammen,


    ich fahre zum ersten Mal aus Klassenfahrt und habe da so einige Fragen/Bedenken:
    - ist man da wirklich permanent im Einsatz?
    - kommt man nachts zum Schlafen oder muss pausenlos Patrouille laufen?
    - wahrscheinlich darf man immer nur in vollständiger Kleidung angetroffen werden, also Jogginganzug im Haus und mit Bademantel zur Dusche?
    - ich wurde direkt gebeten, meinen Anteil zu zahlen. Ich dachte, für begleitende Lehrkräfte ist es kostenlos?


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hallo Sonnenkönigin,


    ich versuche mal deine Fragen zu beantworten:


    1. Nein, als Lehrer muss man die Fahrt auch bezahlen. An meiner Schule ist es jedoch üblich, dass Refs z.B. nur die Übernachtungs- aber nicht die Buskosten zahlen müssen. Zudem bekommt man am Ende des Schuljahres - nachdem man ein Formular ausgefüllt hat (Wie viele Tage - Von wann bis Wann (Uhrzeit!) - Wie teuer - ...) etwas Geld erstattet (deckt aber beileibe nicht die Gesamtkosten ab).
    2. Zum Patrouille-laufen_ Das hängt komplett vom Jahrgang ab (Alter der Kids und v.a. auch wie anstrengend sind die Kids? Es gibt ja "ruhige" Jahrgänge und eher verhaltensauffällige Jahrgänge). Aber man muss eben aufpassen, dass die Jungs nicht in die Mädchenschlafzimmer rennen und umgekehrt (und dass die Kids ab einer bestimmten Uhrzeit auf ihren zugeteilten Zimmern bleiben und dass kein munteres Zimmer-Wechsel-Dich-Spielchen (auch gleichgeschlechtlich) stattfindet.
    3. Wenn ihr eine bestimmte Uhrzeit ausmacht, wo die Kids auf ihren Zimmern sein müssen: Kontrollieren! Achtung: weibliche Lehrkraft nur bei den Mädels, männliche Lehrkraft nur bei den Jungs.
    4. Ja - irgendwann kommt man zum Schlafen (wann hängt eben vom Jahrgang ab.)
    5. Jup nackt durchs Haus laufen ist nicht.
    6. Achtet unbedingt drauf, dass die Eltern unterschreiben, dass sich die Kids bei Freizeitunternehmungen auch in Kleingruppen (Gruppengröße definieren!) bewegen dürfen. Je nach Alter der Kids: Gruppeneinteilung ggf. etwas steuern (Es sollten nicht 5 Chaoten gleichzeitig losziehen und auch nicht SuS, die sich überhaupt nicht ausstehen können)
    7. Bei der Zimmereinteilung kann es zu Zickenalarm kommen: Ich will aber nicht mit Beate. Ich will mit Marie, Lisa und Anja ... aber es ist nur ein Zweibettzimmer noch frei.
    8. Überlegt euch: Handys erlaubt? MP3 erlaubt? I-pod und Co erlaubt?
    9. Notfallhandynummer an Eltern geben (ggf. an SuS, wenn Handys erlaubt): Wenn irgendwas ist ...

  • Hallo!
    Ich musste für Klassenfahrten bisher nie etwas bezahlen und würde es in dem Fall auch gar nicht erst machen. Klassenfahrten sind für mich eh Höchststrafe und ich mache es nur "weil es irgendwie dazugehört" und für die Schüler eine gute Erfahrung ist. Wenn ich dafür aber auch noch bezahlen müsste: Nein danke :rolleyes:


    LG Mare

    • Offizieller Beitrag

    Sonnenkönigin:
    du bist doch Angestellte, oder?


    Ich habe keine Ahnung, wo ich das nachsuchen sollte, aber soweit ich weiß, haben Angestellte in NRW Anspruch auf die Erstattung der Kosten. Ich brauche dir allerdings nicht zu sagen, dass dein SL nicht vor Freude springt und dass du danach vermutlich nie wieder gebeten bist, eine Klassenfahrt zu machen.


    Chili


    Edit: es gab ja was von "Angestellte müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben" (weil du rein theoretisch auch nachher auf die Kosten Anspruch erheben könntest.)

  • Edit: es gab ja was von "Angestellte müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben" (weil du rein theoretisch auch nachher auf die Kosten Anspruch erheben könntest.)


    Niemand MUSS eine Verzichtserklärung auf irgendwas unterschreiben - erst recht nicht auf Anweisung!


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte gerade eine sehr schöne Klassenfahrt mit meiner eigentlich recht anstrengenden 4. Klasse. Patrouille musste man nicht die ganze Nacht über laufen (weiß natürlich nicht, wie das mit Pubertierenden ist, aber mit uns waren Sechtsklässler in der Jugendherberge, die waren auch ziemlich stressfrei).


    Bezahlen würde ich allerdings nicht für die Klassenfahrt. Das ist Dienst, bei dem ich auch noch massig Überstunden mache. Jugendherbergen stellen zudem Freiplätze zur Verfügung. Andere Veranstalter, die das nicht machen, habe ich eben nicht ausgewählt.

    • Offizieller Beitrag

    Niemand MUSS eine Verzichtserklärung auf irgendwas unterschreiben - erst recht nicht auf Anweisung!


    Nele


    Ich meinte das so: Schulleitungen sollten bitte (Bitte von den Bezirksregierungen) keine Angestellten auf Klassenfahrt schicken, wenn diese eben nicht "freiwillig" unterschreiben. Ich meine es auch wirklich mit dem freiwillig oder eben die Angestellten gar nicht ansprechen.
    Oder habe ich geträumt? Haben mir mehrere Personen in Bezug auf angestellte (fest) LehrerInnen erzählt.


    Chili

  • Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben. Ich warte einfach mal ab und berichte euch dann.


    Es ist wohl tatsächlich so, dass die Begleitpersonen, egal ob Angestelle oder Beamte bezahlen müssen - nur die Eltern sind frei. Am Ende des Jahres kann man wohl einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen - das wird ja nicht viel sein.


    Die Härte ist auch noch, dass wir zu sage und schreibe FÜNFT ein einem Zimmmer übernachten müssen.


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hab ich das richtig gelesen? Zu fünft auf einem Zimmer??? (Am besten noch mit Eltern zusammen!)
    Was ist das denn für eine Unterkunft und eine Klassenfahrt!!! Für die Kinder ist das ja o.k. und vielleicht auch noch spaßig, aber für Erwachsene eine Zumutung!
    Hast du irgendeine Möglichkeit, da noch Einfluss drauf zu nehmen?
    Musst du da zwingend mitfahren?

  • 1. Keine Lehrkraft muss eine Klassenfahrt "auf eigene Kosten" unternehmen. Sollte euch eine "Verzichtserklärung" bzgl. der Kostenerstattung vorgelegt werden (die rechtlich unzulässig ist), einfach nicht unterschreiben. Was soll der SL dagegen machen?


    2. Ihr habt ein Recht auf Einzelzimmer. Notfalls der SL androhen, sich im nächstgelegenen Hotel einzuquatieren und das Geld von der Schule zurückzufordern. Auch für Lehrkräfte gibt es, wie für alle anderen Menschen auch, ein "Recht auf Privatsphäre".


    3. Das muss ja eine seltsame Schule sein, wenn ihr euch das alles bieten lasst...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat Mikael :

    Zitat

    Auch für Lehrkräfte gibt es, wie für alle anderen Menschen auch, ein "Recht auf Privatsphäre".

    Selbstverständliche Rechte scheint man bei Lehrkräften oftmals gerne außer Kraft zu setzen. Die o.g. Klassenfahrt ist da auch mal wieder so ein Beispiel.


    Wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, ab wann auch die grundlegenden Menschenrechte für Lehrer nicht mehr gelten.8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    3 Mal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

  • ICh würde mich weigern, mit auf diese Fahrt zu fahren. Weder würde ich jemals für eine Klassenfahrt Geld bezahlen noch würde ich mit 5 Kollegen in einem Zimmer schlafen. Das ist nun wirklich etwas zu viel!

  • Eine Frage: Wer hat diese Fahrt denn geplant?! Fünferzimmer für die Begleiter (und Eltern?), Lehrer übernehme alle Kosten, Eltern fahren mit, zahlen aber nichts - bei uns käme, glaube ich, gar keiner auf die Idee, so etwas zu planen. Ist das an der Schule, an der du bist, üblich?

  • Ich würde so auch auf gar keinen Fall fahren. Selbstbeteiligung ist die eine Sache, aber die paar Stunden, die man auf der Klassenfahrt (hoffentlich schlafenderweise) für sich hat, würde ich auch ganz bestimmt nicht mit 4 anderen Kollegen oder gar Eltern teilen.

  • Ich frage mich die ganze Zeit, inwieweit dass o.g. Kollegium selbst schuld ist, dass solche unmöglichen Klassenfahrten geplant werden können. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Niemand MUSS eine Verzichtserklärung auf irgendwas unterschreiben - erst recht nicht auf Anweisung!

    Soweit richtig. Die Richtlinienerlasser in NRW sind aber perfide genug, das durch die Hintertür zu regeln. RN 3.3 der Wanderrichtlinien NRW sagen:


    "Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nur genehmigt werden, wenn die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer und die weiteren Begleitpersonen zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung verzichten."


    Also ohne Verzicht, keine Fahrt.


    Bei angestellten Klassenlehrer sieht die Situation etwas anders aus, das gab es Mal ein Urteil, dass die Rückerstattung trotz Verzicht verlangte. Ist das hier nicht gepostet worden?


    Das sollte man schon wissen, _bevor_ man etwas unterschreibt. Auf Klassenfahrt fahren, ohne diese Richtlinien gelesen zu haben, ist kein guter Plan.


    1. Keine Lehrkraft muss eine Klassenfahrt "auf eigene Kosten" unternehmen. Sollte euch eine "Verzichtserklärung" bzgl. der Kostenerstattung vorgelegt werden (die rechtlich unzulässig ist), einfach nicht unterschreiben. Was soll der SL dagegen machen?

    Er genehmigt die Fahrt nicht (s.o.). nach nordrhein-westfälischer Erlasslage hat er keine andere Wahl.



    2. Ihr habt ein Recht auf Einzelzimmer. Notfalls der SL androhen, sich im nächstgelegenen Hotel einzuquatieren und das Geld von der Schule zurückzufordern. Auch für Lehrkräfte gibt es, wie für alle anderen Menschen auch, ein "Recht auf Privatsphäre".

    Spitzen-Idee. Können Sie mal erläutern, wo dieses Recht auf ein Einzelzimmer kodifiziert ist? Es dürfte schwierig werden, das Geld für's Hotelzimmer zurück zu bekommen, wenn man zuvor erklärt hat, man nehme an einer Fahrt unter den gebuchten Bedingungen teil. Außerdem weiß ich nicht, wie man vom Hotelzimmer aus, die Aufsicht ausführen will.


    Sollte der Thread-Eröffner schon etwas unterschrieben haben, ist er womöglich näse. Sollte man ihn angewiesen haben, unter diesen Bedingungen zu fahren kann er natürlich widersprechen, remonstrieren oder was auch immer gerade gegeben ist.


    Wenn ich fahre habe ich ein Einzelzimmer mit Dusche und WC. Dann stellt sich auch die Frage mit dem Bademantel nicht.




    Bleibt aufmerksam!

    Einmal editiert, zuletzt von aufmerksam ()

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