Speziell für NRW - diese Prüfungen sind für die modernen Fremdsprachen dekretiert worden.
Bei uns werden Englisch, Französisch und Spanisch unterrichtet. Wir mussten uns vor den Ferien mit den ersten Planungsschritten der mündliche Prüfungen,
die eine Klausur bzw Klassenarbeit ersetzen werden, beschäftigen.
"Standardsicherung.schulministerium.nrw.de" nennt hierzu verschiedene mögliche Prüfungszeiträume.
1.
"Am Ende der Sekundarstufe I" kann ja nur bedeuten, im 2. Halbjahr der 9. Klasse. Das gälte dann für Englisch und für Französisch. Spanisch ist da noch zu "frisch gestartet".
2.
Qualifikationsphase: Die Angabe "in einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase" hört sich nach viel Zeit an, lässt aber bei genauerem Hinsehen eher begrenzten Spielraum:
In Q1/1 wird man in aller Regel erst die Lerngruppen kennenlernen und curriculumsbezogenen Stoff erarbeiten müssen, der sich dann mündlich abprüfen lässt. Die Grundkurse sind ja nur dreistündig. Das heißt, frühestens im 2. Quartal von Q1/1 kann eine solche Prüfung stattfinden. Das wäre also im 1. Halbjahr. Nehmen wir an, wir nutzen diesen Zeitraum für die Prüfungen der Englisch-Grund-und Leistungskurse.
Im ersten Halbjahr liegen bei uns vor den zweiwöchigen Herbstferien die Leistungskursfahrten (auch Fremdsprachenlehrer unterwegs, Unterrichtsausfall in allen Jahrgangsstufen, wird vorbereitet vertreten).
Zudem gilt für die Qualifikationsstufe, dass die Prüfungen nicht dort liegen dürfen, wo die Facharbeit liegt (bei uns ist das in Q1/2, erstes Quartal). Bleibt also als zweite Möglichkeit Q1/2, zweites Quartal. Nehmen wir an, wir nutzen diesen Zeitraum für die Prüfungen der Spanisch- und Französischkurse.
Im zweiten Halbjahr liegen die Abiturprüfungen (schriftlich und mündlich). Fremdsprachenlehrer stark involviert, weiterer Unterrichtsausfall in allen Jahrgangsstufen. Hinzu kommen die mündlichen Prüfungen der Stufe 9, die ja (siehe oben) im 2. Halbjahr liegen müssen. Weiterer Unterrichtsausfall bei den Fremdsprachenlehrern, die prüfen müssen.
Weicht man stattdessen auf Q2.1 aus, wie bei uns anvisiert, so hat man es mit einem besonders kurzen Halbjahr zu tun, da es ja schon vor Weihnachten endet. Zugleich liegen die Leistungskursfahrten ja nach wie vor im ersten Halbjahr. Auch bei dieser Variante wiedervermehrter Unterrichtausfall in allen Jahrgangsstufen bei den Fremdsprachenlehrern, die prüfen müssen.
Zudem muss der Umstand berücksichtigt werden, dass der neu anfallende Prüfungsbetrieb nicht auf das gesamte Kollegium, sondern ausschließlich auf die Lehrer der modernen Fremdsprachen verteilt wird, wodurch deren verfügbare Unterrichtszeit in allen Jahrgangsstufen beeinträchtigt wird - das macht sich im Doppelstundenmodell, das wir haben, deutlich bemerkbar. Viele dieser Fremdsprachenlehrer haben normalerweise zusätzlich zur Oberstufenkursleitung immer wieder Klassenleitungen und führen Klassenfahrten durch.
Hinzu kommt, dass wir außer mir noch weitere Kollegen haben, die ZWEI moderne Fremdsprachen unterrichten (Französisch/Englisch bzw Englisch/Spanisch). Diese Kollegen werden so stark in die verschiedenen, zeitlich überlappenden Prüfungszeiträume der Stufe 10, der
Qualifikationsstufe und des Abiturs eingebaut werden müssen, dass für die Kontinuität des Fremdsprachenunterrichts in allen anderen
Jahrgangsstufen durch die vielen prüfungsbedingten Unterrichtsausfälle allerhand Beeintächtigung zu befürchten ist.
Hab ich nicht auch ein Recht auf Unterricht?
Seh ich zu schwarz, oder wie kommt Euch das alles vor?
Ich danke euch für eure Stellungnahmen!
Putzi