Vergütung als Grundschullehrer/in

  • Hallo,



    ich befinde mich derzeit noch in meinem Studium, wollte mich aber schon mal grob informieren was ich später überhaupt verdienen werde.
    Jetzt habe ich diverse Tabellen im Internet gefunden, nach TVÜ-L, BAT 3, TV-L etc.... und nun bin ich komplett verwirrt. Dort stehen Einstiegsgehälter von ca. 2600€ brutto und maximale Gehälter von knapp 4000€ brutto am Laufbahnende.
    Entspricht das der Realität ??
    Ich weis, die Frage "was verdient ihr" ist sehr indiskret, aber ich weis nicht wie ich es anders formulieren soll. Ich hoffe ihr habt dafür Verständnis.


    Es wäre nett, wenn ihr mir ein paar Beispiele mit Berufsjahren und Einkommen nennen könntet. :)



    Schöne Grüße,
    Olaf

  • Dort stehen Einstiegsgehälter von ca. 2600€ brutto und maximale Gehälter von knapp 4000€ brutto am Laufbahnende.
    Entspricht das der Realität ??


    TV-L ist der Tarif der für Angestellte außer Hessen momentan gilt.
    HIer werden die Lehrer entsprechend eingegliedert, Berlin und Brandenburg z.B. Grundschullehrer in E11.
    UNd ja, dann stimmt es.


    HIer findest du die aktuell gültige Tabelle azu:
    http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2012&matrix=1


    MIt Bachelor E10, mit Master E11 und mit 2. Staatsexamen auch E11, zumindest in Berlin und Brandenburg,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Olaf,


    das kommt ganz drauf an, nach welchem Tarif du eingestellt wirst.
    Meine jungen Kollegen, die keine Festanstellung haben, werden nach TV-Ö irgendwas bezahlt. Dieser Ausbeutertarif scheint jetzt gängige Praxis für alle Neulinge zu sein. Die haben im Schnitt über nen Tausi weniger als ich, die ich Beamtin und ein paar Jährchen älter bin.
    Als fest Angestellter bekommst du mehr, aber immer noch weniger als die Beamten. Die müssen dafür ihre KK selber zahlen...


    Man kann es dir also nicht genau sagen, was du mal verdienen wirst. Kannst ja mal den Beamtengehaltsrechner anwerfen, dann weißt du, wo du irgendwann hinkommen wirst. ;)


    Gruß
    Melo

  • Als Beamter in NRW gibts es als Prim Lehrer A12.
    Als fest Angestellter in NRW gibt es E11.


    Was das genau bedeutet an Jahren /Erfahrungsstufen kannst du hier nachschauen:


    http://oeffentlicher-dienst.info/


    dort kannst du dann deine ganz persönliche verhältnisse berücksichtigen wie zb. steuerklasse,kirchensteuer, alter usw...

  • Hallo,



    schon mal ein großer Dankeschön an euch alle, freue mich dass ihr so schnell und zahlreich geantwortet habt. :)


    Wenn ich mal von folgendem Scenario ausgehe; nicht verbeamtet aber fest angestellt und das auch Vollzeit.
    Dann gilt für mich ja der TV-L http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2012&matrix=1
    Also ca. 2600€ brutto bis 4000€ brutto, je nach Dienstalter eben.... Wenn ich jetzt ledig bin sollte das mal grob überschlagen 1500€ bis 2300€ netto entsprechen.


    Jetzt habe ich im Internet aber von vielen gelesen die nach mehreren Jahren Schuldienst trotz Vollzeit nur etwa 1300-1800€ netto verdienen. Daher kam überhaupt erst meine Frage an euch zustande, ob diese TV-L Tabelle der Realität entspricht...

    • Offizieller Beitrag

    Ja, gilt wohl.
    Wie gesagt, meine jungen Kollegen verdienen über 1000 € weniger als ich (bei voller Stelle). Wenn man nicht nach BAT bezahlt oder verbeamtet wird, sieht es düster aus mit der Bezahlung. Weiß nicht, wie das bei euch ist, aber hier gelten diese Tarife zumindest "nur" für die befristeten Verträge.

  • Deine jungen Kollegen werden aber nicht nach TV-L bezahlt, wenn ich das richtig verstehe!?


    Also erhalten diejenigen mit befristeten Arbeitsverhältnissen die Hungerlöhne....


    Unbefristet Angestellte die nicht verbeamtet sind kennst du keine in deinem Umkreis, oder ?



    Schöne Grüße,
    Olaf

  • meine antwort ist natürlich wieder mal nur für nrw gültig.


    hier in nrw werden ALLE lehrer oder die die es werden wollen (dazu reicht auch das 1. examen) nach TVL bezhalt!!
    BAT gibts hier nicht mehr. ALLE wurden zwangsweise in TVL "umgegliedert".. (ich hatte am anfang auch noch einen bat vertrag, der dann in einen tvl gewandelt wurde).
    das heißt NIEMAND bekommt weniger als TVL-11 Stufe 1 (wenn er fertiger lehrer ist). egal ob befristet oder unbefristet.
    und wenn du dein 1. examen bestanden hast.. und du eine vertretungsstelle machst gibt es auch TVL-11 selbst ohne Ref.


    Das ist immer noch weniger als ein Beamter verdient.


    Ich hab gerade mal nachgeguckt... als unverheirateter (sprich Steuerklasse I), mit Kirchensteuer, in Stufe 1, ohne Kinder gibts es bei voller Stelle 1642€.
    Das ist also hier in NRW das Mindeste und deckt sich mit meinen persönlichen Erfahrungen.
    Ich bekam 2006 mit genau der Konstellation 1595€ (allerdings damals noch BAT).. also auch scheiße.

  • Danke dir, da habe ich jetzt mal etwas schwarz auf weiß.


    Etwa 1600€ netto als Einstiegsgehalt. Das ist doch für einen Berufsanfänger eigentlich ganz ok....
    Darf ich fragen was du heute, also 6 Jahre danach etwa netto verdienst ?

    • Offizieller Beitrag

    Doch, das ist auch dieses TV-Dingens, in das jetzt alle eingegliedert werden. Wenn Cocos Zahlen stimmen, ist es eine noch größere Frechheit, als ich eh schon dachte. Hab vor 7 Jahren auf meiner ersten Stelle knapp 2.500 nach BAT bekommen, wenn ich mich recht erinnere. Kindergeld und Familienzuschlag mal abgezogen, sagen wir 2.200 (wobei der Zuschlag nicht so hoch war; weiß es nichtmehr genau). Ist schon ein gravierender Unterschied. Und ich empfinde 1600 € nicht als angemessenes Einstiegsgehalt für Akademiker...

  • Es gibt noch weitere Verschlechterungen bei TVöD, TV-L und TV-H gegenüber dem früheren BAT: Bei Neuverträgen gibt es keine familienbezogenen Zuschläge mehr.


    Vgl. wikipedia:


    "Familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, sind im TVöD (mit Ausnahme von Überleitungsregelungen) ganz weggefallen. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld wird als reduzierte Jahressonderzahlung ausgezahlt."

  • Und ich empfinde 1600 € nicht als angemessenes Einstiegsgehalt für Akademiker...


    Etwa 1600€ netto als Einstiegsgehalt.


    Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet. Sprich man wäre in Stufe 2 und hätte dann gleich mal etwas mehr als 1800 Euro Netto mit Steuerklasse 1. So schlimm finde ich das also gar nicht. Zumal auch die knapp 100 Euro Einzahlung in die VBL (jeweils ca. 50) nicht zu vergessen ist.


  • Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet. Sprich man wäre in Stufe 2 und hätte dann gleich mal etwas mehr als 1800 Euro Netto mit Steuerklasse 1. So schlimm finde ich das also gar nicht. Zumal auch die knapp 100 Euro Einzahlung in die VBL (jeweils ca. 50) nicht zu vergessen ist.


    Als ich im Januar 2011 mein Ref beendet hatte und im Februar 2011 an meiner jetzigen Schule einstieg, wurde ich in die Entgeldgruppe 11 - Stufe 1 eingestuft (die vor dem Ref schon mal an einer Schule gearbeitet hatten (meist Hausaufgabenbetreuung) wurden teilweise höher eingestuft, auch wenn das manchmal etwas... willkürlich wirkte); mein Einstiegsgehalt (Vollzeit - 28 Stunden) betrug knapp 1600 EUR (ca. 1590). Nach einem halben Jahr bin ich in Stufe 2 aufgestiegen und bekam 1724,16 EUR. Dann gab es zwischendurch zwei oder drei Bezügeerhöhungen. Aktuell bekomme ich (Entgeldgruppe 11 - Stufe 2; seit 1,5 Jahren Vollzeit befristet angestellt, ledig, keine Kinder) 1770,05 EUR (netto; Brutto: 3021,24 EUR).

  • Wenn Cocos Zahlen stimmen, ist es eine noch größere Frechheit, als ich eh schon dachte. Hab vor 7 Jahren auf meiner ersten Stelle knapp 2.500 nach BAT bekommen, wenn ich mich recht erinnere. Kindergeld und Familienzuschlag mal abgezogen, sagen wir 2.200 (wobei der Zuschlag nicht so hoch war; weiß es nichtmehr genau). Ist schon ein gravierender Unterschied. Und ich empfinde 1600 € nicht als angemessenes Einstiegsgehalt für Akademiker...

    jo, die stimmen. es ist eine echte frechheit. ich empfinde es nämlich als einen witz als studierter so wenig geld netto auf die hand zu bekommen....
    aber da werden jetzt sicherlich wieder die schreie nach der berufung kommen.
    für mich ist lehrersein aber auch ein job.. ich hab studiert.. also will ich auch anständig bezahlt werden.


    meine zahlen "heute" sind nicht mehr vergleichbar, da sich bei mir viele dinge geändert haben..
    1. ich bin mittlerweile verbeamtet
    2. ich bin mittlerweile verheiratet
    3. ich bekomme zuschläge für kinder (die gibts als angestelleter übrigens gar nicht mehr.. sämtliche ortszuschläge sind mit dem tv-l weggefallen)


    lg

  • Susannea schreibt:

    Zitat

    Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet.


    Falsch: Ref wird nur mit einem halben Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet (und dann auch nur auf Stufe 1).


    Der TV-H ist insofern besser als der TVL als es dem Beamtenbund/Philologenverband und Verdi nicht gelungen ist, die Familienzuschläge des BAT abzuschaffen (kein Witz!). Die Beibehaltung der Familienzuschläge musste die hessische Landesregierung gegen den Willen von DBB und Verdi durchsetzen (die wollten den 'Standard TVL' der anderen Bundesländer). Die (von DBB/Verdi 'erkämpfte'!!) sonstige Abschaffung des BATs und Fasteinführung des TVLs bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für Neueingestellte (und bald auch für längere Zeit im Tarifbeschätigungsverhältnis stehenden Lehrkräfte) in Hessen.


    Da verdeutlichen DBB und Verdi wieder einmal, was man für sie als Tarifbeschäftigter (für Verdi im gehobenen und höheren Dienst) schlichweg ist: .....(von mir zensiert)


    Bezahlt wird in der Primarstufe nach TVL 11 (nach 2. Staatsexamen) - völlig unabhängig davon, ob man Aushilfskraft ist oder eine Planstelle hat

  • Berlin ist nicht TVL im Lehramtsbereich - überall sonst in Deutschland (de facto nunmehr auch in Hessen mit der Hauptausnahme der Familienzuschläge), gilt der TVL mit dem 1/2 Jahr Anrechnung des Refs auf Stufe 1 (bei Beamten werden die 2 Jahre Ref übrigens voll als Dienstjahre angerechnet - wichtig für Pensionsanspruch und so...)

  • an freien schulen verdient man weniger. dafür haben sie andere vorteile (ich kann nur für mich sprechen, aber was ich hier manchmal so lese... da kann ich (erleichtert) gar nicht mitreden...)

  • Berlin ist nicht TVL im Lehramtsbereich - überall sonst in Deutschland (de facto nunmehr auch in Hessen mit der Hauptausnahme der Familienzuschläge), gilt der TVL mit dem 1/2 Jahr Anrechnung des Refs auf Stufe 1 (bei Beamten werden die 2 Jahre Ref übrigens voll als Dienstjahre angerechnet - wichtig für Pensionsanspruch und so...)


    Ich muss dich enttäuschen, auch Berlin zahlt nach dem TVL, wenn auch der Berliner Version, 2 Jahre Ref können dort nicht angerechnet werden, denn du machst ja auch nur eine Jahr! Und nein, es gibt generell keine einheitliche Regelung der Einstufungen für alle Bundesländer, das kritisiert ja die GEW schon seit Jahren.
    UNd ja, auch Brandenburg rechnet es z.T. an und stellt auf Stufe 2 ein. Das hängt immer davon ab, wer die EInstufung macht, genau wie in Berlin auch!

Werbung