Leistungsbewertung Sek I: Rechtsgrundlagen im Ländervergleich

  • [size=10]Guten Tag,


    ich beschäftige mich gerade mit der Frage der Notengebung bei der Leistungsmessung und Leitungsbeurteilung, also bei Klassenarbeiten, Test, Referaten etc. Ich beschränke mich dabei auf die Sek I.


    Hier in Rheinland-Pfalz sagt die Schulordnung (§53), dass die Leistungen nach einem sechsstufigen System mit "sehr gut", "gut", ... ,"ungenügend" beurteilt werden. Eine die Bewertung mit "3+" im Sinne von "etwas besser als befriedigend" ist durch die Schulordnung nicht gedeckt. (Trotzdem finden sich solche Bewertungen in vielen Notenlisten und auf den Klassenarbeiten vieler Kollegen.)


    Die Untersuchung der (Schul-)Ordnungen anderer Länder hat mich etwas verwirrt. Das Bayrische Schulordnung (Bayerisches Gesetz über das
    Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG) nennt in Art. 52 auch nur die sechs Notenstufen. "+" und "-" gibt es nicht.


    Im hessischen Schulgesetz (§73) gibt es die sechs Notenstufen und Punkte (15 bis 0), aber kein "+" und "-". Vielfach habe ich nur Regelungen gefunden, die sich auf die Zeugnisnoten beziehen, die dort mit "sehr gut", "gut" etc. festgelegt werden. (Über die Bezeichnung der Zeugnisnoten gibt es eine Ländervereinbarung, das Hamburger Abkommen). Es fehlt (oder wurde von mir nicht gefunden) aber eine Regelung für die z.B. bei Klassenarbeiten anzuwendenden Bewertungen.


    Zum Beispiel im Saarland: Die Zeugnis- und Versetzungsordnung (ZVO-Gym.) regelt in §5 nur Zeugnissnoten ("sehr gut" bis "ungenügend"). Für andere Noten findet sich weder dort noch in der ASchO des Saarlandes eine Regelung.
    Edit 12:35: Doch noch was gefunden, und zwar im im Klassenarbeitenerlass vom 6.8.2004. Demnach Benotung wie in der Zeugnis- und Versetzungsordnung, also kein "+" und "-".


    Meine Frage nun:
    (1) Wie ist das bei euch? Wo (Verwaltungsvorschrift, Gesetz, ..) ist festgelegt, welchen Bewertungen ihr bei Klassenarbeiten, Tests etc. verwenden dürft?
    (2) Stimmt die Praxis mit der Vorschrift überein, oder gibt es z.B. eine "2+" oder ein "gut plus", obwohl dies (wie hier in Rheinland-Pfalz) durch die Schulordnung nicht vorgesehen ist?


    Gruß Nitram

  • Niedersachsen:
    Erlass: Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen:

    Zitat

    7. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die für Zeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen(*) und über das Verbot von Zwischennoten (Nrn. 3.4.1 und 3.4.2 des Bezugserlasses zu a) entsprechend anzuwenden. Sind für einen Schuljahrgang nach dem Bezugserlass zu a) Berichtszeugnisse anstelle von Notenzeugnissen vorgeschrieben oder zugelassen, so kann auch die Bewertung der schriftlichen Arbeiten in freier Form erfolgen.

    (*) -> entspricht dem Hamburger Abkommen


    Zwischennoten für Klassenarbeiten sind somit (erst einmal...) ausgeschlossen - im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule gab's aber den "Deregulierungserlass": Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen, der es den Schulen ermöglicht zu beschließen, Zwischennoten (+ / -) in Klassenarbeiten (nicht Zeugnissen) zu verwenden:

    Zitat

    7.3 Nr. 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten) so weit dort das Verbot von Zwischennoten anzuwenden ist


    Zur Praxis:
    Es gibt immer wieder mal Kollegen, die kenntlich machen, dass eine Note z.B. nur "knapp" erreicht wurde - es wird aber auch immer wieder daran erinnert, dass das "unzulässig" ist.
    Zulässig ist es, im Verbalurteil die Notentendenz "durchscheinen" zu lassen - aber es sollte nicht zu deutlich formuliert sein...

  • In Berlin sieht es sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe I anders aus (Sekundarstufe II ja dann eh):


    Zitat

    (2) 1Außerhalb der Beurteilung auf Zeugnissen dürfen Noten mit Tendenzen versehen oder durch andere Zusätze präzisiert und erläutert werden. 2Zeugnisnoten oder Punktwerte können unter „Bemerkungen” erläutert werden, dabei kann insbesondere auf Lernfortschritte hingewiesen werden. 3Die Noten oder Punktwerte sind den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten auf deren Wunsch zu erläutern und zu begründen.


    §20 Sekundarstufe I-Verordnung


    Somit also eindeutig erlaubt + und - zu verwenden.

  • Ich spreche mal für Österreich, wo die Notenskala von der Einschulung bis zur Matura in allen Schulstufen einheitlich geregelt ist:
    "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3), "Genügend" (4) und "Nicht genügend" (5) sind die Noten, die offiziell vergeben werden können. Nachzulesen sind die genauen Definitionen in der Leistungsbeurteilungsverordnung, § 14.


    Schularbeiten müssen mit Sehr gut bis Nicht genügend bewertet werden. Ich habe schon sehr oft Sachen wie "Gerade noch Gut" oder "ein gutes Befriedigend" gelesen, oder es steht eben "1-" oder "4+" dabei. In die Gesamtnote fließen diese Tendenzen meist nur im absoluten Zweifelsfall ein, sie sollen wohl eher als Information für die Schüler dienen. Und als solche sind sie, da Lehrerkommentare sowieso näheren Aufschluss über die individuelle Leistung geben sollen, definitiv erlaubt. Ansonsten ist man aber schon gehalten, sich an die gesetzlich festgelegte Skala zu halten.

  • Hab mein Ref in NRW gemacht und bei uns sah das so aus, dass + und - nicht in die Notenberechnung mit eingehen. Daher schreiben einige Kollegen gar keine Tendenz mehr unter die Klassenarbeiten, andere aber schon. Im Zeugnis gibt es auch keine Abstufung, es sei denn, es handelt sich um schwach ausreichend. In der Praxis tauchen Tendenzen also noch auf, in die Berechnung dürfen sie aber nicht mit einfließen.

    LG Orasa :D

    8) Heitere Lehrer verändern die Welt.

  • Baden-Württemberg:


    § 4
    Halbjahresinformation
    (1) Für das erste Schulhalbjahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind.

    Da in den Halbjahresinformationen Tendenznoten zulässig sind, wird an den Schulen so verfahren, dass auch in den Tests Tendenznoten vergeben werden.
    Au diese Weise ergibt sich ein einundzwanzigstufiges Notensystem.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Naja, bei uns unterscheidet sich das schon - siehe mein Beitrag von gestern. Ich finde das verwirrend, was ich nicht gewohnt bin. Von mir aus könnte man auch nur ganze Noten geben, die Feineinteilung sieht man ja an der Punktezahl. Aber was soll ich es hinterfragen? Hier war das schon immer so und wird wohl auch immer so bleiben...

  • Aber was soll ich es hinterfragen? Hier war das schon immer so und wird wohl auch immer so bleiben...

    Du hast jetzt nicht wirklich eine Bankrotterklärung abgegeben, was deinen akademischen Anspruch an dein Lehrerhandeln angeht, oder?

  • Ok, schlecht formuliert. Ich hinterfrage den Sinn, halte mich aber nicht damit auf, sondern suche mir aussichtsreichere Felder, wo Veränderungen realistischer erreichbar sind und sicher auch größere Wirkung haben als auf Viertelnoten zu verzichten. Am Schuljahresende kommen bei uns ja ohnehin ganze Noten raus.

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