Die Verwaltungsfachkraft meiner Schule, bei der ich kürzlich einen neuen Vertretungsvertrag unterschrieben habe, hat mir gesagt, dass ich mich - da ich nun einen Vertrag bis zum letzten Schultag vor den Ferien und einen ab dem ersten Schultag habe bzw. hatte - darum bemühen könnte, bei der Bez.-Reg. eine Bezahlung über die Ferien zu "erwirken".
Frage: Hat sie recht oder ist das aussichtslos? Hat jemand Erfahrung damit? Wie würde das berechnet werden? Und an wen kann ich mich da wenden (GEW?)?
Danke.