Guter Hinweis, Mikael.
ZitatKönnen die für die Schulfahrt aufsichtspflichtigen Lehrkräfte auf Grund des gesundheitlichen Zu-stands einer Schülerin oder eines Schülers die Verantwortung für deren oder dessen Teilnahme nicht übernehmen, so entscheidet auf Antrag des Klassenlehrers und nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten die Schulleitung über die Teilnahme.
ZitatSchülerinnen und Schüler können nach einem gravierenden Fehlverhalten von der verantwortli-chen Lehrkraft vorzeitig nach Hause geschickt werden. Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern sind die Erziehungsberechtigten hiervon vorher zu unterrichten.
ZitatDie Lehrerinnen und Lehrer sind während der ge-samten Schulfahrt zur Wahrnehmung ihrer ge-setzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verpflich-tet. Diese muss aktiv, präventiv und kontinuierlich erfolgen. Alter und Reife der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Leider bleibt der Schulfahrtenerlass meines BL uneindeutig. Es wird beides verwendet (s.o.).
Wie oben schon erwähnt, gibt es bei mir keinen Zwang zur Durchführung der Reise. Unser Schulleiter meinte jedoch schon, dass er zukünftig keine Kollegen mehr als Klassenlehrer einsetzen wird, die sich weigern, eine Reise als alleinige Lehrkraft durchzuführen. (Hat uns alle sehr betroffen gemacht... ) Man sieht, es wird hier mehr gedroht, denn sachlich argumentiert. Schade, schade.