Hallo zusammen,
was sind die Nachteile der pädagogischen Einführung gegenüber denjenigen die OBAS abgeleistet haben in einem späteren Dauerarbeitsverhältnis?
Hintergrund (bei mir ist die Sache noch etwas komplizierter) ich bin jetzt seit 2 Jahren als Lehrer an einer kirchlichen Ersatzschule tätig. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf habe ich gemäß § 102 Abs 2 SchulG in Verbindung mit § 5 Abs. 6 Ersatzschulenverordnung eine befristete Unterrichtsgenehmigung bis zum kommen den Jahr für die Fächer Sozialpädagogik/Erziehungswissenschaften und Politik. Ich bin laut dieser Unterrichtserlaubnis für das Feststellungsverfahren zugelassen mit der Maßgabe, dass ich ich innerhalb der Befristungszeitraums einen umfassenden Bericht über eine Unterrichtsreihe, eine Unterrichtsprobe und ein Kolloquium von etwa 60 min. Dauer ablege (Feststellungsprüfung). Sprich diese Feststellungsprüfung läuft jetzt in diesem Schuljahr.
Ich bin eingruppiert in TVL 12 Stufe 4.
Die glorreiche Idee der Schulleitung (Qualitätssteigerung) war jetzt, mich zur pädagogischen Einführung (PE) anzumelden, wo ich mich jetzt seit letzter Woche im Verfahren befinde (Einführungstag liegt hinter mir). Dort waren neben den PE'lern auch Obas-Leute (u.a. zwei meiner Kollegen).
Die PE wird auch von seiten meines Schulträgers anerkannt.
Unabhängig von der Ersatzschulenverordnung und dem Feststellungsverfahren - da ich noch bei der Bezirksregierung erfragen muss, welchen rechtlichen Status ich dort habe, da die mich ja zur PE verpflichtet haben - ist meine Frage nicht nur nach den Nachteilen, sondern weiß jemand wo das in welchen Gesetzen und Verordnungen zu finden ist??
Vielen lieben Dank
Christoph