Hallo zusammen!
Ich hoffe, hier kann jemand meine Frage beantworten: Darf ich, Lehrkraft an einem bayr. Gymnasium, einem Schüler dieser Schule, den ich selbst aber nicht im Unterricht hatte, in den Ferien Nachhilfe geben? Er möchte sich mit meiner Hilfe auf die Nachprüfung im September vorbereiten. Gibt es für ein ev. Verbot eine gesetzliche Grundlage?
Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße,
Rik