Hallo Ihrs,
trotz intensiver Suche habe ich keinen Thread gefunden, der mein Anliegen Widerspiegeln würde und da es sich um ein Lehrerforum handelt, ist denke ich, mein Anliegen ganz gut aufgehoben.
Es geht um evtl. Beitragsrückerstattungen der PKV und deren evtl. Steuerschädlichkeit.
Nehmen wir einmal folgendes an:
Der Ehemann ist Beamter und die Ehefrau ist Hausfrau ohne weitere Einnahmen - das bedeutet dass bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuer 3800 € ( 2 x 1900 €) als KV-Rechnungen und Arztkosten geltend gemacht werden können.
So, nun nehmen wir an die KV für beide würde im Jahr 4000 € kosten und die Krankenkasse würde 1600 € rückerstatten da man diese nicht in Anspruch genommen hat, dann ergäben sich ein Betrag von 2400 €, der noch steuerlich geltend gemacht werden könnte. Sehe ich das richtig das, wenn keine Arztrechnungen vorliegen mit denen man die Differenz von 1400 € auffüllen könnte um die 3800 € zu erreichen, diese Beitragsrückerstattung steuerschädlich wäre?
Anders herum was wäre, wenn man keine Beitragsrückerstattung geltend macht und die Kosten der KV 4000 € betragen aber nur 3800 € geltend gemacht werde können? Dann wäre es doch besser, dass man, wie in oben beschrieben doch die Rückerstattung bekommen, oder?
Kann man dies so einfach sehen wie ich mir das hier vorstelle?
Ich würde mich über eine Antwort freuen - ich denke, dass es mehrere Personen in dieser Konstellation geben wird.
Grüße
Garet Jax