Beitragsrückerstattung der PKV steuerschädlich oder nicht?

  • Hallo Ihrs,


    trotz intensiver Suche habe ich keinen Thread gefunden, der mein Anliegen Widerspiegeln würde und da es sich um ein Lehrerforum handelt, ist denke ich, mein Anliegen ganz gut aufgehoben.


    Es geht um evtl. Beitragsrückerstattungen der PKV und deren evtl. Steuerschädlichkeit.


    Nehmen wir einmal folgendes an:


    Der Ehemann ist Beamter und die Ehefrau ist Hausfrau ohne weitere Einnahmen - das bedeutet dass bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuer 3800 € ( 2 x 1900 €) als KV-Rechnungen und Arztkosten geltend gemacht werden können.
    So, nun nehmen wir an die KV für beide würde im Jahr 4000 € kosten und die Krankenkasse würde 1600 € rückerstatten da man diese nicht in Anspruch genommen hat, dann ergäben sich ein Betrag von 2400 €, der noch steuerlich geltend gemacht werden könnte. Sehe ich das richtig das, wenn keine Arztrechnungen vorliegen mit denen man die Differenz von 1400 € auffüllen könnte um die 3800 € zu erreichen, diese Beitragsrückerstattung steuerschädlich wäre?


    Anders herum was wäre, wenn man keine Beitragsrückerstattung geltend macht und die Kosten der KV 4000 € betragen aber nur 3800 € geltend gemacht werde können? Dann wäre es doch besser, dass man, wie in oben beschrieben doch die Rückerstattung bekommen, oder?


    Kann man dies so einfach sehen wie ich mir das hier vorstelle?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen - ich denke, dass es mehrere Personen in dieser Konstellation geben wird.


    Grüße


    Garet Jax

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    so gesehen ist eine BRE "steuerschädlich", weil sie ja von den tatsächlich geleisteten Beiträgen zur PKV abzuziehen ist. Darin ist aber andererseits nichts verwerfliches zu sehen, weil Du ja in der Gesamtabrechnung tatsächlich nur den um die BRE geminderten Betrag zur PKV gezahlt hast. Die Frage der Steuerschädlichkeit ist also mehr eine Frage des Blickwinkels.


    Nun kommt es tatsächlich auf die von Dir vorgestreckten Beträge an, ob eine steuerrückzahlungsmindernde BRE günstiger oder weniger günstig ist als der Verzicht darauf bei gleichzeitiger Kompensation der vorgestreckten Beträge.


    Ich würde die von Dir genannten Konstellationen an Deiner Stelle einmal bei Elster eingeben und durchspielen, welche Kombi für Dich günstiger ist. Da die Finanzbeamten ja angewiesen sind, die Lohnsteuererklärung über Elster bei formaler und sachlicher Korrektheit so zu übernehmen, ist die Prognose durch Elster m.E. sehr präzise.
    Wir haben stets relativ genau das wiederbekommen, was Elster prognostiziert hat.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Ihr,


    da ich seit einiger Zeit nun als Beamter privivatversicht und beihilfeberechtigt bin, stellen sich doch die ein oder anderen Fragen.
    Eine möchte ich ganz gerne hier im Forum stellen, da ich denken, dass einige hier mit denselben "Problemen" zu kämpfen haben.


    Zur Frage:


    Ich habe eine PKV mit einem Tarif, bei dem ich bei Nichteinreichung der Belege vier monatsbeiträge im Folgejahr zurückbekomme.


    So, das wären ca. 800 €. In diesem Jahr werde ich auch nichts einrechen, da ich nicht annähernd an diese 800 € komme.
    Wenn ich nun im nächsten Jahr diese 800 € bekomme, muss ich diese dann in der Steuererklärung angeben und werden diese dann steuerschädlich? Vor allem mit dem Hintergrund, dass ich ja die nicht eingereichten Rechnungen in diesem Jahr (2012) selbst bezahlt habe und voll in der Steuererklärung geltend machen kann. Müsste ich diese 800 € dann im folgenden Jahr von meinen Krankenkassenkosten in der Steuererklärung abziehen?


    Wenn das so wäre, dann würde es ja Sinn machen, trotzdem alles in diesem Jahr einzureichen.


    Gibt es da eine Formel, mit der man "über den Daumen" schätzen kann, was besser ist? Also entweder Rechnungen einreichen, diese aber nicht in der Steuererklärung geltend machen oder aber eine Rückerstattung bekommen und damit aber keine Möglichkeit mehr zu haben, die Arztrechnungen dann in der Steuererklärung geltend zu machen?


    Grüße


    Garet Jax

  • So, das wären ca. 800 €. In diesem Jahr werde ich auch nichts einrechen, da ich nicht annähernd an diese 800 € komme.
    Wenn ich nun im nächsten Jahr diese 800 € bekomme, muss ich diese dann in der Steuererklärung angeben und werden diese dann steuerschädlich? Vor allem mit dem Hintergrund, dass ich ja die nicht eingereichten Rechnungen in diesem Jahr (2012) selbst bezahlt habe und voll in der Steuererklärung geltend machen kann. Müsste ich diese 800 € dann im folgenden Jahr von meinen Krankenkassenkosten in der Steuererklärung abziehen?


    Du bekommst von deiner PKV zu Beginn eine Jahres eine Übersicht über die im Vorjahr von dir geleisteten Zahlungen und die erhaltenen Beitragsrückerstattungen. Dort steht auch genau, was du wo in der Steuererklärung eintragen musst. Alles andere wäre wohl steuerrechtlich fragwürdig...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Die Berechnung müsste doch denkbar einfach sein (gesetzt den Fall du kennst deinen Steuersatz. Ich gehe jetzt mal von 22% aus).


    Wenn du nix einreichst, also die 800€ bekommst, dann musst du diese 800€ mehr versteuern. Das macht bei 22% 176€ Steuern aus. Da bleiben von den 800€ effektiv 624€ übrig. Wenn du mit deinen Arztrechnungen drunter liegst, dann macht das nicht-einreichen Sinn, ansonsten würde ich einreichen und auf die Erstattung verzichten.

  • Sorry wenn ich den alten Thread nochmal ausgrabe, aber bedeutet dass, dass die BRE doppelt schadet?
    Einmal als Reduktion der PKV-Beiträge (nachvollziehbar) und dann noch als zu versteuerndes Einkommen?


    Grüße
    M

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ja.


    Was Du machen kannst, ist, beispielsweise in Elster im Feld "Erstattungen" bei den PKV-Beiträgen mal den erstatteten Betrag gemäß Steuerbescheinigung der PKV einzutragen bzw. auszulassen und jeweils die Steuerrückzahlung prognostisch über das Programm ermitteln zu lassen. Dann hättest Du es schwarz auf weiß. Ich spiele das, wenn ich Zeit habe, heute Abend mal durch. Dann haben wir verlässliche Zahlen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bolzbold


    Verlässliche Zahlen? Willst du hier dein Jahreseinkommen, dein Werbungskosten, deinen Krankenkassenbeitrag, ... posten?
    Welchen Nutzen soll irgend jemand von deinen Zahlen haben?


    Maru.Korall
    Was meinst du mit "Reduktion der PKV-Beiträge"?
    Die BRE erhälst du für das vorhergehende Jahr.
    Wenn dein KK-Beitrag z.B. 2000€/Jahr für 2014 beträgt, und die diese 2000€ in der Steuererklärung angibts, reduziert sich deine Steuer für 2015 entsprechend.
    Wenn du nun in 2015 für 2014 500€ BRE zurück bekommst, wird durch das "mehr" an Steuern lediglich ausgeglichen, dass du in 2014 500€ zu viel abgesetzt hast.
    Dein Beitrag für 2015 ist dadurch nicht reduziert. In der Steuererklärung für 2015 gibst du wieder 2000€ an.


    Gruß
    Nitram

  • Du kannst sowieso nicht den gesamten PKV-Beitrag eintragen, sondern nur den Anteil, der einem gesetzlichen Versicherungsschutz (Basisversicherung) entspricht. Der Beitrag, den du geltend machen kannst, wird dir am Anfang des Jahres per Bescheinigung der Krankenversicherung mitgeteilt. Dieser Betrag wird auch von der Krankenkasse per Kontrollmitteilung an das Finanzamt übermittelt. Was du in Elster einträgst, interessiert letztlich nur dich - und Elster, das dir daraus die überschlägige Steuererstattung berechnet.
    Das Finanzamt rechnet mit den übermittelten Daten des Arbeitgebers bzw. der Versicherungsgesellschaft.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold


    Verlässliche Zahlen? Willst du hier dein Jahreseinkommen, dein Werbungskosten, deinen Krankenkassenbeitrag, ... posten?
    Welchen Nutzen soll irgend jemand von deinen Zahlen haben?



    Mir ging es darum, den tatsächlichen Effekt der BRE anhand einer zuverlässigen Steuersoftware zu ermitteln. Und das Ergebnis war recht klar. Und Du hast recht, meine Zahlen gehen Dich nichts an.


    Unsere BRE der PKV führte bei uns zu einer Reduzierung der Steuererstattung um ca. 8,5% des Betrags der BRE. Das ist konkret ein mittlerer zwei(!)stelliger Betrag. Angesichts dessen rechne ich mir nach wie vor lediglich den Betrag an Arztrechnungen aus, den ich überschreiten muss, sodass sich die BRE nicht mehr lohnen würde. Die Steuerschädlichkeit hält sich bei uns in erträglichen Grenzen, als dass ich da nicht noch mehr Zeit investieren möchte, um im Dreieck von BRE, Arztrechnungen und Steueroptimierung die optimale Einstellung zu ermitteln.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst sowieso nicht den gesamten PKV-Beitrag eintragen, sondern nur den Anteil, der einem gesetzlichen Versicherungsschutz (Basisversicherung) entspricht. Der Beitrag, den du geltend machen kannst, wird dir am Anfang des Jahres per Bescheinigung der Krankenversicherung mitgeteilt. Dieser Betrag wird auch von der Krankenkasse per Kontrollmitteilung an das Finanzamt übermittelt. Was du in Elster einträgst, interessiert letztlich nur dich - und Elster, das dir daraus die überschlägige Steuererstattung berechnet.
    Das Finanzamt rechnet mit den übermittelten Daten des Arbeitgebers bzw. der Versicherungsgesellschaft.


    Richtig - aber Elster hat sich als sehr zuverlässig in diesem Punkt erwiesen - vorausgesetzt, dass ich dieselben Zahlen eingebe.

  • Ich wollte mit meinem Posting nur die Ausgangsfrage beantworten:
    Eine Beitragsrückerstattung interessiert die Finanzverwaltung nicht, weil du sowieso einen viel höheren Beitrag als die Basissicherung zahlst. Ich gehe davon aus, dass die BRE bei Leitungsfreiheit nur der Teil ist, der über den Basisbeitrag hinausreicht. Damit interessiert das das Finanzamt nicht - denn es ist ein Nullsummenspiel.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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