Zitat scooby :
ZitatDie einzelnen Schulordnungen (in diesem Fall die GSO Bayern) machen sehr
wohl Vorgaben dazu, wie die jeweiligen mündlichen und schriftlichen
Leisungsnachweise arithmetisch zu berechnen sind.
Jaja, Bayern ! In NRW ist die rein arithmetische Berechnung einer Endnote erstmal gar nicht zulässig ! Der pädagogische Spielraum ist bei uns nicht gering, jedenfalls nicht so reglementiert wie in Bayern.
Abgesehen davon, geehrter scooby, würdest Du es bei uns wegen der Quantität (ca. 1000 Schüler) gar nicht schaffen, alle fünfen und sechsen, bis auf einzelne Stichproben, im Einzelnen nachzuprüfen. Das schaffe ich selbst als Klassenlehrer nicht.
ZitatAls Schulleiter/Konrektor möchte ich jede 5 durch die Einzelnoten
belegt sehen und wenn ich da sehe, dass am Schluss eine Note durch zwei
mündliche 6er auf die 5 gedrückt wurde, wird der entsprechende
Fachlehrer diese zwei Noten der Schulleitung gegenüber belegen müssen
(Datum, Inhalte des Leistungsnachweises).
Papier ist geduldig ! Ich denke, dass es für einen bösen Fachlehrer (Ich gehe davon aus, dass der o.g. Kollege nicht böse ist!) überhaupt keine Schwierigkeiten machen würde, Datum, Inhalte des Leistungsnachweises etc. im Nachhinein (!) zu konstruieren (Er muss nur aufpassen, dass derjenige Schüler an dem jeweils besagten Datum überhaupt im Unterricht war). Was würde so eine Überprüfung Deinerseits ans Licht bringen ?
Eine Klassenlehrerin, die im Unterricht des Fachlehrers nicht (!) dabei war, könnte im Prinzip gleich dem Fachlehrer auf die Schulter klopfen "Du Egon, der Schüler Hinz war in Deinem Unterricht in der mündlichen Mitarbeit aber gar nicht so schlecht, dass er eine sechs verdient hätte !" -Na, ich weiß nicht !
Mir kommt daher der ganze Thread merkwürdig einmischungsintendiert vor.
Ich denke, man muss dabei aufpassen und sich am Gleichgewichtspfad orientieren. Es kann auf der einen Seite schon mal in Einzelfällen den Machtmissbrauch seitens des Lehrers geben, auf der anderen Seite muss davor gewarnt werden, unter dem Deckmantel der Machtmissbrauchsvermeidung, den ein oder anderen (unliebsamen) Kollegen, den man persönlich oder wegen differierenden pädagogischen Ansichten nicht verknusen kann, auf diese Art und Weise eins auszuwischen und ihn pädagogisch kaltzustellen, was ich aber der TE nicht unterstellen möchte. Ich wollte damit nur erwähnen, dass es in manchen Kollegien so etwas durchaus vorstellbar ist.-Also Vorsicht !
Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit, Quantität und Qualität, liegt rein in der Handhabung des Fachlehrers, weil er als einziger Lehrer in seinem Unterricht anwesend war. Natürlich richtet sich auch in NRW bei der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit der Fachlehrer nach gewissen Kriterien, die er den Schülern vorher (!) transparent macht. Ich persönlich, wie auch andere Kollegen, besprechen mehrmals im Halbjahr mit den Schülern den Zwischenstand der mündlichen Leistung. Wenn ich dann, wie auch die anderen Kollegen bei uns, mal eine fünf oder sechs als Endzensur gebe, so empfindet der betreffende Schüler die schlechte Zensur wie eine überreife Pflaume, die zu Boden fallen musste.