Hallo zusammen!
Ich wende mich das erste Mal an euch, weil ich nicht weiß, was ich machen soll - einen Kollegen anschwärzen oder akzeptieren, dass ein Schüler durchgefallen ist aufgrund von offensichtlicher Notenschieberei...
Kurz der Fall: Als Klassleiter fielen mir Unstimmigkeiten bei der Anzahl der mündlichen Noten in einem Fach auf, fast alle hatten 3-5 Noten, nur 2 Schüler hatten 7 bzw. 8. Beim Nachrechnen ergab sich, dass bei einem Schüler (lieb, nett, Musterschüler, widerspricht nie) nur durch die vielen sehr guten Zensuren eine Eins im Zeugnis erreicht werden konnte, bei einem Schüler (selbstbewusst, redet den Lehrern nicht nach dem Mund, tut sich schwer, ist aber (lern)willig) nur durch die zwei letzten 6er ein Fünfer im Zeugnis, der zum Sitzenbleiben führte. Meine vorsichtige Nachfrage beim Schüler ergab, dass er nichts von den beiden letzten Noten wusste, und aus allen Wolken gefallen ist, als der Blaue Brief kam. Die Aussage des Fachlehrers auf seine Nachfrage und die Bemerkung, dass er ja eine 6 hätte haben müssen um das Endergebnis zu erreichen, wurde ausweichend beantwortet.
Ich bin in der Zwickmühle- letztlich kann ich nichts beweisen, ich hab ja nur "Indizien", wobei diese auffälligen Unterschiede und die Berechnung in der Notengebung m.E. für sich sprechen. Ich bin wohl ein Kollegenschwein, wenn ich damit zur Schulleitung gehe und bitte, nachzuforschen.(Der Fachlehrer selbst ist bei meiner Nachfrage ebenso ausweichend gewesen und meinte, die Noten lege er fest.) Anderseits bin ich doch auch für meine Schüler verantwortlich?!?!
Vielleicht könnt ihr mir helfen und kurz schreiben, was ihr machen würdet? Danke!
Was soll ich machen?
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ist das in der Notenkonferenz nicht angesprochen worden, zumindest bei dem, der durchfällt?
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Nein, leider nicht, es ist mir ja auch erst aufgefallen, als mir Schüler der Klasse gesagt haben, dass es ein Problem gibt. Wir haben ein Zeugnisprogramm, daher entfällt für Klassleiter die Kontrolle und das Nachrechnen der Noten der jeweiligen Lehrer!
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ein Fünfer führt noch nicht zum Sitzenbleiben ... da muss der Schüler also einen zweiten haben.
Außerdem: mit zwei Fünfern: Notenausgleich (10. Jahrgangsstufe)? Vorrücken auf Probe? Nachprüfung? DAS müsste in der Klassenkonferenz eigentlich geprüft worden sein. Und wenn das alles nicht geht, dann ist der Schüler eher nicht wegen der "Notenschieberei" durchgefallen, denn dann hat er wohl mehr Fünfer (ich beziehe mich hier auf Bayern).
Ich weiß, dass man mehr oder weniger die gleiche Zahl von Noten von jedem Schüler haben sollte ... allerdings passiert es mir auch, dass ich einigen Schülern 1-2 Noten mehr gebe (sei es, weil sie knapp stehen und ich eine eindeutige Note haben will, sei es, weil ich glaube, dass sie die bessere / schlechtere Note verdient haben - wenn z.B. ein Schüler im Glauben, seine Note steht fest, demonstrativ nicht mehr mitmacht oder ein Schüler sich wirklich intensiv bemüht).
3-4 Noten mehr ist allerdings schon bedenklich, aber schulrechtlich wohl in Ordnung.
Oder ist der Kollege dafür bekannt, dass der "Lieblingen" durch mehr Noten gute Noten verschafft und unliebsamen durch mehr Noten schlechte Ergebnisse?
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je mehr Einzelnoten man hat, desto weniger fällt doch die einzelne ins Gewicht, oder rechne ich da falsch?
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Es waren schon zwei Fünfer, das stimmt, aber mit nur einem wär er eben nicht durchgefallen.
Leider weiß ich nicht, wie der Lehrer sonst so ist, da ich erst ein Jahr an der Schule bin. Mein Problem ist halt auch, dass dieser Schüler sowieso sein Päcklein zu tragen hat (familiär). In der KK wurde ein Schulwechsel empfohlen, Wirtschaftsschule oder Realschule, was der Schüler macht, weiß ich nicht, aber er hat halt jetzt auf jeden Fall in seinem Lebenslauf ein Zeugnis mit Nicht-Erreichen-des-Klassenziels vorzuweisen...
Ich bin diesen Nachmittag noch mal in mich gegangen und habe beschlossen, dem Direx nichts mitzuteilen, aber dafür mit dem Kollegen nach den Ferien noch mal zu reden (au weia - ich fürchte das läuft auf "Junger Hupfer hat altem Hasen nichts zu sagen" raus). Letztlich ist es für den Schüler nicht schlecht wenn er Lücken bei der Wiederholung der Klasse schließt oder es auf einer anderen Schule versucht. Haltet mich ruhig für feige aber ich will nicht gleich nach einem Schuljahr als Petze dastehen (aber vielleicht änder ich meine Meinung noch mal... ich bin so unschlüssig.... ) -
ein Zwischenschritt wäre vll, den Fachbetreuer anzusprechen.
Das ist doch hoffentlich nicht besagter Kollege? -
Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig. Du sagst selbst, du hättest nur Indizien. Eigentlich hast du noch viel weniger: Du hast eine Notenliste, die du nicht erstellt hast und deine Interpretation derselben. Gründe, warum es zu der unterschiedlichen Anzahl von Noten bei den einzelnen SuS gekommen sein mag, gibt es mannigfaltige, die du allerdings ausblendest, bzw. nicht in Betracht ziehst. Das ist doch insgesamt sehr, sehr dünn. Mein Rat lautet folglich: Finger weg!
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Beim Nachrechnen ergab sich, dass bei einem Schüler (lieb, nett, Musterschüler, widerspricht nie) nur durch die vielen sehr guten Zensuren eine Eins im Zeugnis erreicht werden konnte, bei einem Schüler (selbstbewusst, redet den Lehrern nicht nach dem Mund, tut sich schwer, ist aber (lern)willig) nur durch die zwei letzten 6er ein Fünfer im Zeugnis, der zum Sitzenbleiben führte.
Was möchtest Du eigentlich mit diesem Zitat ausdrücken? Ist es der Vorwurf, dass der Lehrer eventuell den Schüler bevorzugt, der sich vorbildlich verhält und dem etwas reinwürgt, der aufmüpfig ist?
Hinter dem positiven konnotierten Attribut "selbstbewusst" kann sich vieles verbergen. Manche Lehrer beobachte ich, die benutzen "selbstbewusst" auch als euphemistisches Synonym für frech oder unerzogen, weil sie ein Menschenbild haben, in dem sie jedem Schülerverhalten irgendetwas Positives abgewinnen müssen, sei es auch noch so schlecht. Dann ist ein dreistes Verhalten eben mutig oder selbstbewusst.
Es wäre doch durchaus möglich, dass der besagte Schüler in den letzten Stunden den Unterricht maßgeblich gestört hat, weil er dachte die Note sei schon sicher. Wenn er das Vorankommen des Unterrichts massiv gehindert hat und eine anständige Mitarbeit verweigert hat, hat der Lehrer für diese Stunden vielleicht eine mündliche 6 vergeben.Ich schließe es natürlich nicht aus, dass die Noten ungerechtfertigt sind. Alles ist möglich. Nur wie willst Du das entscheiden, wenn Du gar nicht im Unterricht dabei gewesen bist?
Auch ich würde mich da nicht einmischen.
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Meiner Meinung nach ist der Fehler in der Klassenkonferenz passiert: Als Schulleiter/Konrektor möchte ich jede 5 durch die Einzelnoten belegt sehen und wenn ich da sehe, dass am Schluss eine Note durch zwei mündliche 6er auf die 5 gedrückt wurde, wird der entsprechende Fachlehrer diese zwei Noten der Schulleitung gegenüber belegen müssen (Datum, Inhalte des Leistungsnachweises).
Jetzt liegt das Kind im Brunnen, der Verwaltungsakt ist erstellt, ein Widerspruch der Eltern durchaus möglich, zieht aber in jedem Fall einen Rattenschwanz nach sich, auf den du vermutlich nicht scharf bist. Die Intransparenz, mit der manche Lehrkräfte Noten bilden, ist einfach nur himmelschreiend und der Unwillen mancher Schulleitungen, sich das genau anzuschauen, ebenso.
Jetzt kann man nicht mehr viel machen; die einzigen, die was machen könnten, wären die Eltern: Sie müssten Widerspruch einlegen, Noteneinsicht verlangen und sich jede Einzelnote vom Lehrer nachweisen lassen und ggf. Klage erheben. Das werden sie wohl nicht tun, insofern eine echte Schei***-Situation. Habt ihr keinen älteren erfahrenen Kollegen, evtl. Personalrat, mit dem du dich mal besprechen kannst? Die Frage, ob du darüber mit der SL sprechen solltest, hängt nämlich sehr von der zu erwartenden Reaktion ab...
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Scooby (& all):
Stimme mit dir zu 100% überein! Ich denke auch, dass ich mal mit unserem Personalrat reden sollte, um zu erfahren, was mir blüht, wenn ich in solchen undurchsichtigen Situationen bohre. Ich habe jedenfalls daraus gelernt, dass ich zukünftig, Zeugnisprogramm hin oder her, mir die Noten meiner Kollegen genau ansehen werde, damit ich VOR der Klassenkonferenz für alle Fälle gewappnet bin! Anfängerfehler...
Wenn sich nach den Ferien noch was ergibt, berichte ich weiter!
Danke aber schon mal für eure Überlegungen, die mir weitergeholfen haben! -
Bekommst Du denn alle Einzelnoten?
Ich kann bei uns maximal alle schriftlichen und die mündliche Gesamtnote in der Liste nachlesen. Bei Nebenfächern steht sogar nur die Gesamtnote. Ich könnte da gar nicht so ins Detail nachrechnen, wie Du das machen möchtest.
Übrigens haben bei mir auch nie alle Schüler gleich viele Noten. Mal sammel ich nur einen Teil HÜs ein, mal sagt einer ein Gedicht mehr auf als der andere...
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Dalyna:
es wird gewünscht, dass aus Gründen der Vergleichbarkeit bei allen Schülern annähernd gleich viele mündliche Noten gemacht werden. Wenn einer mal eine Note mehr oder weniger hat, ist das kein Problem, aber insgesamt sollte die Anzahl ähnlich sein.
Nein, alle mündlichen Noten der Kollegen sehe ich auch nie ein. Nur die mündliche Gesamtnote. Vielleicht liegt es am Notenmangaer, dass die alle gezeigt werden? -
Ja, es liegt am NM, dass alle mündlichen Noten einsehbar sind. Aber aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nur vom KL- die anderen Lehrer können sich nur "gefährdete Schüler" anzeigen lassen.
Kitty, vielleicht habe ich es auch überlesen, aber bei mir bleiben folgende Fragen offen:
- Der Schüler hat zwei Fünfer, damit kann er doch die Nachprüfung machen? Wieso wurde ihm die von der KK nicht empfohlen?
- Seit diesem Jahr wird doch besonders hartnäckig nach Begründungen gerufen (vom KM aus), warum die Schüler nicht auf Probe vorrücken dürfen? Was war denn in diesem Fall die Begründung der KK?
In der KK ist doch ein Mitglied der SL Vorsitzende(r), dem muss das doch auch vorher aufgefallen sein?
Und als KL schaue ich doch immer wieder, welche meine Schäfchen gefährdet sind, damit ich rechtzeitig die Elterngespräche führen kann und auch im Vorfeld mit Kollegen sprechen kann: - Woran liegts? Was kann Schüler X noch machen?
Irgendwie finde ich das Ganze schon sehr mysteriös...
Edit: Auch in Verbindung mit der sehr eigenartigen Fächerkombination der TE... -
Hallo nochmals!
Die Nachprüfung wurde nicht empfohlen, weil der Schüler (auch m.E.) an einer anderen Schule einfach besser aufgehoben ist.
Das mit der KK lief sehr daneben, ich kann hier aber öffentlich nicht schreiben, wieso, das würde den Fall eindeutig zuordenbar machen und ich hätte dann die Schweigepflicht verletzt!
Ich schick dir eine PN, dann wird einiges klarer! -
Der Fachlehrer gibt die Note !
Zitat Silicium :
ZitatHinter dem positiven konnotierten Attribut "selbstbewusst" kann sich vieles verbergen.
Ja, und meistens negative Verhaltensweisen, wie Du es erwähnt hast. Ich bin da sehr skeptisch, wenn manche KollegInnen die Schüler oder sogar ganze Klassen inflationär als kreativ bezeichnen.
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Evtl. liege ich falsch, aber bzgl. der Nachprüfung: Die hat doch nix mit der Empfehlung der Konferenz zu tun, dafür melden sich die Schüler selbst an bzw. die Eltern stellen einen Antrag, egal ob die Lehrer das wollen oder nicht (und sie werden über die Möglichkeit, die Nachprüfung zu machen, auch informiert - wenn das einem Schüler verschwiegen wird, wäre das meines Wissens nach ein gröberer Fehler, da man diesen Antrag binnen einer Woche nach Aushändigung des Zeugnisses stellen muss).
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.... Als Klassleiter fielen mir Unstimmigkeiten bei der Anzahl der mündlichen Noten in einem Fach auf, fast alle hatten 3-5 Noten, nur 2 Schüler hatten 7 bzw. 8. Beim Nachrechnen ergab sich, dass (...) bei einem Schüler (....)) nur durch die zwei letzten 6er ein Fünfer im Zeugnis, der zum Sitzenbleiben führte. Meine vorsichtige Nachfrage beim Schüler ergab, dass er nichts von den beiden letzten Noten wusste, (...). Die Aussage des Fachlehrers auf seine Nachfrage und die Bemerkung, dass er ja eine 6 hätte haben müssen um das Endergebnis zu erreichen, wurde ausweichend beantwortet.
und weiter unten:
ZitatNein, leider nicht, es ist mir ja auch erst aufgefallen, als mir Schüler der Klasse gesagt haben, dass es ein Problem gibt. Wir haben ein Zeugnisprogramm, daher entfällt für Klassleiter die Kontrolle und das Nachrechnen der Noten der jeweiligen Lehrer!
Zuerst behauptest du, dass du die Noten nachgerechnet hast und in deinem nächsten Posting sagst du aus, dass du die Noten gar nicht gekannt hast. Hast du die Noten vom Schüler erfahren? Dein Versäumnis ist in der Klassenkonferenz passiert. Dort hättest du intervenieren müssen oder auf probeweise Versetzung plädieren müssen. Deine Möglichkeiten sind damit erschöpft. Die Notengebung ist zudem das "Königsrecht" des Lehrers. Er hat die Note - durch eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung (und nicht durch eine arithmetische Berechnung) - festzulegen. Auf diesem Recht beharre ich und nutze es bei Wackelkandidaten auch - falls möglich - zur Verhinderung einer "Ehrenrunde". Falls ein Schüler bei mir auf 2,6 steht bereitet es mir keine Bauchschmerzen diese Note in der Klassenkonferenz auf die 2 abzurunden, damit er eine Ausgleichsnote erhält.
Ich schaue mir auch bereits 2 Monate vor Schuljahresende (und sowieso zum Halbjahr) die Noten meiner Schützlinge an und lasse mir von den Kollegen "Wackelkandidaten" benennen, damit man in Zusammenarbeit mit den Eltern im "Endspurt" das Ruder eventuell noch herumreißen kann.
Die Eltern können den Verwaltungsakt der Nichtversetzung gerichtlich überprüfen lassen. Du nicht. Einen Anspruch auf Vorlage der Kollegen-Notenliste hast du sowieso nicht. Du bist nicht die Dienstaufsicht und solltest dich tunlichst nicht so gebärden.
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Zuerst behauptest du, dass du die Noten nachgerechnet hast und in deinem nächsten Posting sagst du aus, dass du die Noten gar nicht gekannt hast.
Nein, sie hat gesagt, dass sie die Noten nicht im Vorfeld schon nachgerechnet hat, weil diese Aufgabe ein Computerprogramm übernimmt. Die Einzelnoten waren ihr durchaus bekannt, nur die Tatsache, dass diese beiden Noten die Jahresfortgangsnote von 4 nach 5 verändern, ist ihr halt nicht aufgefallen.ZitatDie Notengebung ist zudem das "Königsrecht" des Lehrers. Er hat die Note - durch eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung (und nicht durch eine arithmetische Berechnung) - festzulegen. [...] Falls ein Schüler bei mir auf 2,6 steht bereitet es mir keine Bauchschmerzen diese Note in der Klassenkonferenz auf die 2 abzurunden
Das stimmt - so pauschal - mal gar nicht. Die einzelnen Schulordnungen (in diesem Fall die GSO Bayern) machen sehr wohl Vorgaben dazu, wie die jeweiligen mündlichen und schriftlichen Leisungsnachweise arithmetisch zu berechnen sind. Auch zur Vergabe sog. "päd. Noten" gibt es recht exakte Vorgaben, wann solche zulässig sind und wann nicht. Zur Zahl der Leistungsnachweise kann die Fachschaft Beschlüsse treffen, die für die einzelne Lehrkraft bindend sind. Fordert der Schulleiter die Änderung einer Note und erzielt keine Einigung mit der Lehrkraft, entscheidet die Lehrerkonferenz über die Note.Es ist also keinesfalls so, dass der Lehrer hier Königsrecht hätte und im rechtsfreien Raum Noten bilden kann, wie er will.
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Wobei zum letzten Post zu ergänzen ist,
- dass die Mindestanzahl der Leistungsnachweise vorgegeben ist und auch nicht durch Beschlüsse verringert werden kann
- dass die Schulordnungen zwar die Richtung vorgeben, in welche die Noten arithmetisch zu bilden sind, dass aber, so habe ich es mal in einem Kommentar gelesen (leider habe ich vergessen, wo das war), auch eindeutig der Hinweis gegeben wird, dass nicht allein die Arithmetik über die Note zu entscheiden hat, sondern dass der Lehrer auch pädagogische Überlegungen mit einfließen lassen kann und soll
- dieses pädagogische Ermessen kann innerhalb der Schule recht frei bestimmt werden.
Ich möchte jetzt nicht einer unkontrollierten Notenlage Raum geben, aber hinzufügen, dass man sich nicht immer auf errechnete Schnitte zurückziehen kann. Oft bekomme ich bei solchen Gesprächen mit Eltern mit, dass sich Kollegen darauf berufen, dass "eben eine x,57 rauskam" und daher die schlechtere Note gegeben wird. Es wird dann nicht mehr individuell begründet, sondern mathematisch. Ob das hilfreich ist, mag dahingestellt sein.
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