Ich bin verbeamtete Lehrerin und bei mir steht im Raum, dass ich ein eingschränktes Beschätigungsverbot bekommen soll. Gibts da irgendetwas zu beachten? Werden die Bezüge automatisch voll weiter bezahlt?
An wenn kann ich mich vertrauensvoll wenden, wenn ich eine Frage habe?
LG
nashorn
Eingeschränktes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft - RLP
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Für dich ändert sich außer den EInschränkungen nichts, die Bezüge gibt es voll weiter! Elterngeld wird auch nicht beeinflusst usw.
Bei Fragen sollten Personlastelle oder Gleichstellungsbeauftragte (wenn ihr so etwas habt) dir weiterhelfen können.
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