Hallo,
ich studiere in Nds Lehramt Sek1.
Nun gehöre ich zur ersten "Generation", die einen verlängerten Master wird studieren müssen, also 4 statt 2 Semester.
Da wir von der Uni zwecks Infos an die Homepage des KMK verwiesen wurden, ich dort aber dazu nur viel über
Qualitätssicherung und Ähnliches finde hoffe ich, dass Ihr vielleicht mehr sagen könnt:
Der verlängerte Master geht ja mit einem verkürzten Ref. (12 Monate) einher. Dies bedeutet dann wohl ich muss in Nds
Ref. machen, wenn ich keine verlängerte Ausbildungszeit (also Studium und Ref. zusammen) in Kauf nehmen will?
Darüber hinaus hörte ich von anderen Studis, mit verlängerter Studienzeit (es müssen dann natürlich auch mehr CPs erworben werden
als im bisherigen Master) würde auch die Bezahlung steigen, weswegen sogar Einige aus anderen Bundesländern ganz scharf darauf wären.
Stimmt das? Würde ich dann bei Anstellung bzw. Verbeamtung anders, also besser eingestuft?
Danke schonmal im Voraus für Eure Mühe