Verbeamtete Kollegen können auch nicht einfach wegen des Krankenstandes gekündigt werden. Dies geht allenfalls über den Weg des Amtsarztes und es kommt dann nicht zur Kündigung sondern zur Zwangspensionierung (und die Fälle gab es schon!). Bei angestellten Lehrkräften besteht indes schon die Möglichkeit der sogenannten personenbedingten Kündigung, wobei alle 3 oben geschilderten Voraussetzungen vorliegen müssen. Auch ist der Arbeitgeber verpflichtet zuvor ein sogenanntes "BEM"-Gespräch anzubieten (Betriebliches Eingliederungsmanagement) an dem auch der Personalrat zu beteiligen ist.
Hat der AG dies versäumt, stehen die Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren schlecht (für den Arbeitgeber).
Häufige Fehlzeiten-Konsequenzen
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Prinzipiell gebe ich auch Möbius recht, dass es immer sinniger ist, wenn beide Seiten aufeinander zugehen und hierzu gehört eben auch, dass ich ggf. auch etwas über meinen Gesundheitszustand erzähle. Das muss dann aber auch passen. Zwei Faktoren sind hier entscheidend:
1.) Das Vertrauensverhältnis
Ist das gestört, so besteht die Gefahr, dass jede Information, die in Richtung "negative Zukunftsprognose" ausgewertet werden könnte, auch in dieser Hinischt ausgewertet wird. D.h. man muss auch aufpassen, den Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Munition zu bewaffnen (wobei im vorliegenden Fall die Situation sicherlich noch nicht so zugespitzt ist!)2.) Das Krankeitsbild
Hier gibt es leider auch Krankheitsbilder mit einer erfahrungsgemäß sehr negativen Zukunftsprognose. Ich würde mir z.B. sehr gut überlegen, einen Arbeitgeber mit der Diagnose "Multiple Sklerose" zu konfrontieren. Aus der freien Wirtschaft kenne ich Fälle, bei denen dies dazu geführt hat (weil der Krankenstand für eine krankheitsbedingte Kündigung noch nicht ausreichte und wahrscheinlich auch die nächsten 5 Jahre noch nicht den hierfür notwendigen Umfang erreicht hätte) dass man jetzt sehr schnell Situationen konstruiert hat, die dann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich zogen. In dieser Form habe ich dies im Schuldienst zwar noch nicht mitbekommen, dennoch kann in Grenzfällen die Argumentationsposition des Arbeitgebers bei Kündigungsschutzverfahren leider durch zu viel Information verbessert werden. Dessen muss man sich auch bewußt sein. -
An meiner damaligen Ausbildungsschule wurde die Vertretungskraft (Angestellte) nach nur wenigen Wochen vom Schulamt abgeordert, da sich unsere Direktorin über die vielen Fehlzeiten beschwert hat. Da waren es in in einem Monat vielleicht 4 Tage...
Ob das rechtlich so in Ordnung war, mag ich bezweifeln, aber es ist passiert.
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