Hallo zusammen
vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches erlebt.
Ich bin seit 15 Jahren im kirchlichen Ersatzschuldienst als Angestellter tätig. Nun habe ich zum Ende der Sommerferien in Bayern (15.9.) um einen Auflösungsvertag gebeten, da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin. Nun weigert sich entsprechende Stelle mir die Sommerferien zu bezahlen, obwohl ich damals vor 15 Jahren auch zum 15.9. eigestellt wurde. Natürlich geht es mir auch um das fehlende Gehalt, dass mich bis zum Antritt der neuen Stelle arbeitslos machen würde, aber eben auch um die Taktlosigkeit der Kirche. Ich bin einfach enttäuscht, wie hier mit einem treuen Mtiarbeiter umgegangen wird. Nachfragen haben ergeben, dass die Kirche "immer" ihre Auflösungsverträge vor Anfang der Ferien macht. Auf welches Recht beziehen die sich hier, Kennt jemand ähnliches und weiß zufällig, wie sich das rechtlich verhält?
Danke
Glöckchen
Auflösungsvertrag Bezahlung Sommerferien
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Schau mal hier
http://www.bezreg-koeln.nrw.de…ung_vertretung/index.html
Bei Vertretungstätigkeiten an öffentlichen Schulen gilt: Wenn du seit dem 1.2.2012 ununterbrochen im Schuldienst warst, bekommst du die Ferien bezahlt. Wie es bei Schule in kirlicher Trägerschaft ist, weiß ich nicht.
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Naja, ein Auflösungsvertrag ist ja eine gegenseitige Vereinbarung, wenn du das also so nciht willst, dann unterschreibe ihn so nicht, dann musst du eben normal kündigen zum entsprechenden Termin!
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