Schulleitungsteam entscheidet über Verwendung der Haushaltsmittel ohne Beteiligung der GLK, was kann man tun?

  • In Baden-Württemberg steht im Schulgesetz (Konferenzordnung):


    1. Gesamtlehrerkonferenz
    § 2 Aufgaben
    (1) Zu den Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung für die Schule, über die gemäß § 45
    Abs. 2 des Schulgesetzes die Gesamtlehrerkonferenz unbeschadet der Zuständigkeit der
    Schulkonferenz berät und beschließt, gehören insbesondere
    .........
    7. Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im
    Rahmen ihrer Zweckbestimmung; .....



    Bei uns an der Schule ist es aber so, dass wir Lehrer niemals über Anschaffungen abstimmen können. Es gibt auch keine Etats für Fachschaften oder Abteilungen. Wir können Wünsche direkt an die Schulleitung geben, diese entscheidet dann, ob etwas angeschafft wird. Bei größeren Anschaffungen wird eine Prioritätenliste geführt. Das Schulleitungsteam entscheidet aber, ob, wann und in welcher Reihenfolge diese Prioritätenliste abgearbeitet wird.
    Es ist den Lehrern nicht bekannt, über welche Mittel die Schule verfügt und wir können auch nicht über Anschaffungen abstimmen.


    Wenn ich die oben genannte Konferenzordnung richtig verstehe, müsste aber über diese Haushaltsmittel abgestimmt werden. Es gibt wohl verschiedene Töpfe, einmal die sogenannten Investitionsmittel und die Lehrmittel, über keine der beiden wird aber in der GLK abgestimmt.


    Wie sieht nun konkret das Recht auf Mitbestimmung in der Praxis aus?
    Kann mich jemand aufklären, wie man das einfordern kann und wie genau dieses Recht auf Mitbestimmung bei den Haushaltsmitteln interpretiert werden kann.?


    Danke.

  • Die Frage würde mich auch interessieren. An meiner Schule wird es wie bei anne70 gehandhabt, allerdings ohne Prioritätenlisten oder dergleichen, sondern nach Stimmungslage in der Schulleitung.

  • Würde mich an Personalrat und Gesamtpersonalrat wenden, die sollen mit SL reden, ansonsten mit euch weitere Schritte einleiten. Hat die Schulinspektion denn sowas nicht aufgedeckt? Wundert mich...

  • Eine "Schulinspektion" gibt es in BW nicht.
    Mich interessiert, ob ich die Konferenzordnung richtig verstehe, bzw. ob das irgendwie so ausgelegt werden kann, dass die Lehrer nicht beteiligt werden müssen.

  • Der Ausschnitt, den du hier gepostet hast, ist eindeutig nur so zu lesen. Und so kenne ich es auch, wenn auch aus Hessen.

    • Offizieller Beitrag

    Man kann/soll
    1. den Personalrat damit befassen, der versuchen soll, der SL beizubringen, dass das so nicht geht
    2. Wenn das nix hilft: eine Personalversammlung einberufen, in der die Kollegen darüber informiert werden, dass die Erlass/Gesetzeslage so ist, dass das nicht geht. Hier gemeinsam beschließen, dass auf der nächsten GK vom gesamten Kollegium eine Offenlegung der Haushaltsmittel und erlasskonformer Umgang damit verlangt wird - umgehend
    3. Wenn das nicht fruchtet, wir Dienstaufsichtsbeschwerde eingelgt (Verbandsjuristen und Gesamtpersonalrat einschalten)


    Spätestens bei 3 ist beim Schulamt schluss mit lustig, die haben keine Lust auf einen Rechtsstreit, den sie nicht gewinnen können.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Unsere SL hatte das auch so gemacht. Ständig wurden neue Sachen angeschafft und wir haben uns gewundert, woher das ganze Geld kommt. Selbst der PR hatte keinen Einblick. Nun hat sie zum Schuljahrende einen Versetzungsantrag gestellt und ist jetzt an einer anderen Schule.


    Wir haben vor einer Woche vom Schulamt erfahren, dass sie uns ein Defizit von 37.000 Euro hinterlassen hat!
    Ihr müsst also dringent etwas unternehmen - wir müssen das nämlich jetzt ausbaden.

  • Hallo,
    im Saarland ist so, dass der /die Schulleitung über die verwendung der Mittel entscheidet, wobei ich es so handhabe, dass die Lehrer mit einbezogen werden. Wünsche können geäußert werden

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja sehr großzügig - aber im Saarländischen Gesetz über die Mitbestimmung im Schulwesen steht ohnehin:


    :whistling:

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    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

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