In Baden-Württemberg steht im Schulgesetz (Konferenzordnung):
1. Gesamtlehrerkonferenz
§ 2 Aufgaben
(1) Zu den Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung für die Schule, über die gemäß § 45
Abs. 2 des Schulgesetzes die Gesamtlehrerkonferenz unbeschadet der Zuständigkeit der
Schulkonferenz berät und beschließt, gehören insbesondere
.........
7. Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im
Rahmen ihrer Zweckbestimmung; .....
Bei uns an der Schule ist es aber so, dass wir Lehrer niemals über Anschaffungen abstimmen können. Es gibt auch keine Etats für Fachschaften oder Abteilungen. Wir können Wünsche direkt an die Schulleitung geben, diese entscheidet dann, ob etwas angeschafft wird. Bei größeren Anschaffungen wird eine Prioritätenliste geführt. Das Schulleitungsteam entscheidet aber, ob, wann und in welcher Reihenfolge diese Prioritätenliste abgearbeitet wird.
Es ist den Lehrern nicht bekannt, über welche Mittel die Schule verfügt und wir können auch nicht über Anschaffungen abstimmen.
Wenn ich die oben genannte Konferenzordnung richtig verstehe, müsste aber über diese Haushaltsmittel abgestimmt werden. Es gibt wohl verschiedene Töpfe, einmal die sogenannten Investitionsmittel und die Lehrmittel, über keine der beiden wird aber in der GLK abgestimmt.
Wie sieht nun konkret das Recht auf Mitbestimmung in der Praxis aus?
Kann mich jemand aufklären, wie man das einfordern kann und wie genau dieses Recht auf Mitbestimmung bei den Haushaltsmitteln interpretiert werden kann.?
Danke.