Kann/darf/muss ich jetzt eine Quittung ausstellen über einen Betrag, der für die Schülerarbeitshefte zu Schuljahresbeginn (also vor 10 Monaten, im September letzten Jahres) gezahlt wurde?
Zur Situation: letzten September habe ich Geld für die Schülerarbeitshefte eingesammelt, dieses Kind hat auch gezahlt, ich hab es abgehakt und ein "Qu" für "Quittung" dahinter geschrieben, dem Kind eine Quittung gegeben. Jetzt bekam ich von der - schon immer sehr unfreundlichen Mutter - die Mail: "Bitte geben Sie meiner Tochter bis spätestens Freitag die Quittung über den Betrag."
Prinzipiell wäre ich ja der Meinung, bevor ich mich mit der Mutter streite, gebe ich ihr halt die Quittung, aber darf man das überhaupt? Quittungen (die ja schon mal ausgestellt wurden) nochmal nach so langer Zeit schreiben? (stell mir grad vor, ich würde z.B. an amazon schreiben, sie sollen mir doch nochmal eine Rechnung für das letzten Herbst gekaufte Gerät schicken... )