Vater fordert Schadensersatz

  • Der SL wird nach den Ferien, in etwa 2-3 Monaten auf der nächsten Elternratssitzung mit dem Herrn ein Gespräch führen, dass das nicht in Ordnung ist.

    Und sollte dieser Choleriker in den Ferien massiv werden, gib die Unterlagen an die Rechtsabteilung vom Schulamt. Die haben Dienst und kennen die richtigen Formulierungen, um diesem Herrn den Schwung zu nehmen.
    Denk mal so: Auch Schüler mit (emotionalen) Defiziten in der Selbstwahrnehmung und Verhaltensstörungen werden mal erwachsen. Manche ändern sich nie. Nun hast du so einen getroffen. Sei's drum.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und sollte dieser Choleriker in den Ferien massiv werden, gib die Unterlagen an die Rechtsabteilung vom Schulamt. Die haben Dienst und kennen die richtigen Formulierungen, um diesem Herrn den Schwung zu nehmen.


    Nein, das sollte er nicht tun. Als Beamter ist er verpflichtet, den Dienstweg einzuhalten und deswegen geht alles über seinen Schulleiter. Setzt er sich drüber hinweg und gibt eine dienstliche Angelegenheit eigenmächtig nach oben weiter, wird er - zu Recht - mächtig Ärger mit seinem Chef kriegen. Und der hat - wie weiter oben zu lesen ist - ja ohnehin schon völlig richtig reagiert.

  • Falls der Chef in den Ferien nicht greifbar ist, geht die Fürsorgepflicht an die nächste Instanz - also ans Schulamt. Da muss man als Lehrer nicht warten, bis der SL aus dem Urlaub zurück ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ...die Ferien sind ins Land gegangen. Der SL hat nichts gemacht.
    Post vom Vater, er wiederholt seinen Anspruch.


    SL wundert sich nun, warum er in die Auseinandersetzung mit einbezogen wurde.....


    Und nun?
    Personalrat?
    Hat keinen Sinn, muss ich nicht näher erklären oder? Zahnlos.


    Ich habe einen Widerspruch formuliert und darauf verwiesen, dass der SL zuständig ist...als mein Dienstherr.


    Andere Vorschläge?

  • muss ich nicht einen Widerspruch formulieren, wenn mich jemand schadensersatzpflichtig macht. Wenigstens schreiben, dass ich den Anspruch von mir weise?
    Oder muss ich das erst machen, wenn Post vom Anwalt kommt?
    Am Ende ist man eben alleine.

    Einmal editiert, zuletzt von timm70 ()

  • Boah, da könnte ich aggressiv werden. Der SL "wundert" sich? Nach dem Motto, was hat er denn damit zu tun? Das einzig richtige, was er tun muss, ist m.M. nach dem Vater schreiben, er möge diese Briefe unterlassen. DU musst überhaupt nicht reagieren. Schön weiter ignorieren und meinetwegen den Personalrat informieren, der kann dann dich auch auf rechtlicher Ebene beruhigen. Wo kommen wir denn da hin. Klassenfahrten sind kein Ponyhof und dann wird man auch noch im Regen stehen gelassen?

  • Das darfst du auf keinen Fall zulassen! Du hast die Klassenfahrt nicht zu deinem Privatvergnügen organisiert, hast nichts dran verdient. Du BIST überhaupt nicht auf Schadensersatz zu verklagen.

  • muss ich nicht einen Widerspruch formulieren, wenn mich jemand schadensersatzpflichtig macht. Wenigstens schreiben, dass ich den Anspruch von mir weise?
    Oder muss ich das erst machen, wenn Post vom Anwalt kommt?



    Selbst dann nicht, reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den muss mann dann zurückweisen.
    Selbst würde ich auf keinen Fall reagieren, ich habe das Gefühl das der Vater glaubt hier irgendwelche Machtspielchen mit Dir spielen zu können. Ich vermute, dass er gar keine Versuche machen wird, die Forderung juristisch durchzusetzen, sondern einfach mit immer neuen Forderungen oder Unverschämtheiten reagieren wird, egal wie Du antwortest. Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen.
    Deine Schulleitung hat eine Fürsorgepflicht, wenn jemand reagieren muss, dann er.

  • Selbst dann nicht, reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den muss mann dann zurückweisen.

    Ohne jetzt zum konkreten Fall Stellung zu nehmen: Aus eigener, leidvoller Erfahrung ( :S ) muss ich hier widersprechen: Nicht zu reagieren wird einem im schlimmsten Fall immer negativ ausgelegt, auch wenn die Forderung absurd oder anderweitig unberechtigt ist. Es gibt so etwas wie eine "Schadensminderungspflicht", der unterliegt man auch als zu unrecht Beschuldigter.


    In meinem Fall wurde ebenfalls eine völlig absurde Forderung an mich gestellt (von einem Unternehmen, mit dem ich nie etwas zu tun hatte, Stichwort: Datenmissbrauch im Internet). Ich habe die Mahnungen und Zahlungserinnerungen auch immer direkt in die Rundablage gelegt, weil ich mir dachte, das ist so absurd, die versuchen einfach durch Drohungen und Einschüchterungen zur Zahlung zu bewegen, das musst du jetzt ausstehen.


    Pustekuchen. Irgendwann kam der Mahnbescheid vom Gericht, dem ich dann widersprochen habe. Damit war die Sache aber nicht ausgestanden, denn der vom Gegner inzwischen eingesetzte Rechtsanwalt hat daraufhin Klage eingereicht und es kam zur mündlichen Verhandlung. Die erste Frage der Richterin lautete: "Herr Xiam, wenn die Forderung unberechtigt war, wieso haben sie dann nicht direkt widersprochen sondern es auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen lassen?" Anschließend musste ich mich darüber belehren lassen, dass auch ich als Beschuldigter, auch wenn die Forderung nicht berechtigt ist, dazu verpflichtet bin die Sache im Vorfeld zumindest zu klären zu versuchen, um ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern. Nicht zu reagieren könne die Gegenseite nämlich auch als "Zahlungsunwilligkeit" bei einer an sich berechtigten Forderung interpretieren, nicht als Widerspruch gegen die Forderung selbst. Mööp, da war ich erst einmal platt.


    Ende vom Lied war, das Gericht stellte fest, dass die Forderung nicht berechtigt war (bzw. der Kläger seinen Anspruch zumindest nicht stichfest nachweisen konnte), ich selbst bin aber auf meinen Anwaltskosten sitzen geblieben, da ich es versäumt hatte, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Dazu hätte genügt, dass ich der unberechtigten Forderung bereits im Vorfeld wenigstens einmal widerspreche.


    Von daher mein Rat an alle, die zu unrecht beschuldigt werden oder an die eine unberechtigte Forderung heran getragen wird; NICHT IGNORIEREN, der Forderung wiedersprechen, im Rahmen des Widerspruchs auch mitteilen, dass weitere Schreiben der Gegenseite nicht beantwortet werden. Ab dann ignorieren und dem ggf. folgenden Mahnbescheid innerhalb der Frist widersprechen. So kann man sich dann -- sollte es zu einem Verfahren kommen -- entspannt zurücklehnen und erklären, dass man ja von vornherein der Forderung widersprochen hatte.


    _____________________________


    Um jetzt aber auch noch etwas zum konkreten Fall beizutragen: Ich würde mich an timm70s Stelle jetzt zumindest einmal erkundigen und absichern, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht, und zwar bei jemandem, der wirklich Ahnung hat. Wenn man keinen Anwalt kennt, der einem da mal so einen Tipp geben kann, dann vielleicht zumindest bei der ÖRa. Klären würde ich 1. inwiefern die Ansprüche des Vaters berechtigt sein könnten oder auf jeden Fall unberechtigt sind und 2. ob ich selbst oder der Dienstherr zusatändig bin und reagieren sollte.


    So absurd sich die Forderung für mich persönlich anhört, dass der Vater inzwischen seine Ansprüche ein weiteres Mal (auf dem Postweg?) geltend zu machen versucht hat, deutet für mich darauf hin, dass er die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen gedenkt und dass seine erste Mail entgegen der ersten Einschätzung des SL von vor den Ferien vielleicht doch keine "Retourkutsche" eines Cholerikers war.


    Dass die SL sich nun durch das Abstreiten jeglicher Zuständigkeit aus der Affäre zu stehlen versucht ist absolut schäbig, keine Frage, verstärkt meinen Eindruck aber eher noch. Der SL hat seine anfängliche EInschätzung, wie es scheint, inzwischen ebenfalls geändert.

  • Tip 1: Nimm keine Ratschläge in Foren an, deren Mitglieder von unbekannter juristischer Bildung sind.


    Falls du dich entscheidest, Tip 1 zu ignorieren:


    Tip 2: Nimm wenigstens ein Forum, in dem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass du einen Ratschlag mit Substanz erhältst:


    http://www.recht.de/phpbb/view…ed92f43d2acd6ea53cd835d53


    Falls du auch den zweiten Tip ignorierst:


    Halt den Dienstweg ein: Vorausgesetzt du hast im Vorfeld der Fahrt alles richtig gemacht, handelst du im Auftrag der Schule (essentiell wichtig: Die Unterschrift des Schulleiters unter einem Dienstreiseantrag oder Ähnlichem). D.h. der Ansprechpartner für den Vater ist der SL. Lege dem SL den Brief vor und informiere den Vater, dass du den Brief weitergeleitet hast und ihn bittest, sich in Zukunft direkt an die zuständige Stelle zu wenden, eben den SL. Meditiere aber bitte vorher nochmal über Tip 1.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    • Offizieller Beitrag

    Rechtsberatung einzuholen wäre wohl wirklich wichtig, eventuell doch in Zusammenhang mit dem Berufsverband oder dem Personalrat/Hauptpersonalrat oder der Gewerkschaft. Und den SL in die Pflicht nehmen, allemal...


    Ich kann mir aber - als Laie - nicht vorstellen, dass die Mail/der Brief eines Privatmannes wirklich einen Rechtsanspruch nach sich ziehen kann. "Da könnte ja jeder kommen."


    Erinnere mich aber an einen Fall an einer zurückliegenden SChule, wo ein Vater die Schule verklagen wollte, weil sein Sohn sitzengeblieben war. Seine Argumentation: der Sohn macht später Abschluss, geht später einer Arbeit nach - wir sollten also den Lohnausfall des Sohnes zahlen.


    Das hat sich aber zerschlagen :), bzw. ging nie richtig los.


    Ansonsten bleibt: endloses Kopfschütteln.

  • Wir können hier alle allenfalls spekulieren. Wir wissen weder, was genau in der Email/dem Brief stand, noch wissen wir, was vorher evtl. schon gelaufen ist.


    Beim ersten Lesen des Startposts habe ich mich noch gefragt, warum der Threadersteller die Geschichte mit den Handys überhaupt erwähnt hat. Außerdem erschien mir die Forderung des Vaters absurd.


    Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass der besagte Vater wahrscheinlich einer der vehementesten "mein Kind nimmt aber ein Handy mit auf die Klassenfahrt"-Vertretern gehörte. Wahrscheinlich wusste er damals schon, dass er am Abholtag aus beruflichen Gründen nicht alle Zeit der Welt haben würde und wollte sich die Option offen halten, sich von Sohnemann/Töchterchen regelmäßig einen Statusbericht über den Stand der Rückreise zu holen, um möglicht wenig Zeit mit Warten am an der Schule zu "verplempern". Möglicherweise hat er dies auch bereits bei Vorbesprechungen genau so geäußert: "Ich habe nicht viel Zeit, ich will möglichst genau wissen, wann ich mein Kind abholen muss, ich will deshalb, dass mein Sohn/meine Tochter für mich erreichbar ist." Durch die Rechnung wurde ihm mit dem Handyverbot ein Strich gemacht.


    Der vom TE gesendete "Achtzeiler" war ihm offenbar zu ungenau, zumal der TE sich um eine Stunde verschätzte. Der Vater sieht also in seiner Logik die Schuld dafür, dass er warten musste, beim TE, zumal er ihn wohl auch dafür verantwortlich macht, dass Handys verboten wurden. Deswegen präsentiert er in seiner Logik jetzt die Rechnung.


    Das ist immer noch reichlich hanebüchen, wenn man aber die generelle Eigenwahrnehmung selbstständiger Geschäftsleute dazu nimmt, die gerne mal glauben, dass die Welt sich um sie drehen würde, dann finde ich die Forderung gar nicht mehr so weit her geholt. Ich denke weiterhin, wenn man hier etwas erreichen will, dann sollte man versuchen, sich in den Vater zu versetzen und seine Beweggründe nachzuvollziehen, um seine Argumentation gezielter zu entkräften.

  • Und ich bin weiterhin der Ansicht, dass der werte Kollege überhaupt nichts tun sollte, außer die Angelegenheit seinem Schulleiter zu übergeben, weil er während der Klassenfahrt im Auftrag der Schule unterwegs war. An den Vater sollte dann ein Zweizeiler reichen, dass die Angelegenheit dem Schulleiter übergeben wurde und bitte weitere Korrespondenz direkt an diesen zu richten sei.

  • so,
    ich habe gehandelt, weil ich gestern noch mal kreuz und quer gelesen habe.


    Es ist richtig: Gegen mich hat ein Elternteil eine Schadensersatzforderung gestellt. Nicht zu reagieren ist falsch und zieht für mich ungute Konsequenzen nach sich.


    Scooby,
    ich habe eine megakurze Mail (einen Widerruf) verfasst: Klassenfahrt = dienstliche Veranstaltung = Schule= Dienstherr.
    Der Vater möge sich bitte an den Schulleiter wenden.
    Mfg....fertig


    Der SL muss das jetzt klären.


    Ich habe eine Diensthaftpflicht.
    Sollte der Vater also nach dem Gespräch weitere Schritte einleiten, gebe ich die Forderung an meine Diensthaftpflicht ab mit der Bitte, zu prüfen und ggf. zu begleichen.


    Xiam
    je länger du gelesen hast, desto mehr warst du auf dem Holzweg: Das absolute Gegenteil war der Fall, der Vater hat sich lautstark vor allen Eltern dafür ausgesprochen, dass das Handy daheim bleibt. Einige sehr wenige Eltern wollten aber dennoch ihrem Kind ein Handy mitgeben.
    Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, habe laut und deutlich gesagt, dass ich mit dieser Sache nichts zu tun haben möchte.
    Und nun?


    Nein, der Vater möchte sich nur profilieren.


    Wie gesagt: Karte nun beim SL. Schafft er es, schafft er es.
    Schafft er es nicht, geht der Fall weiter. Dann aber an meine Diensthaftpflicht.
    Die haben ja nun Juristen. Ist es begründet, zahlen die. Ist es nicht, werden sie ihm mit Anlauf in den Hintern treten.
    Meine Einschätzung: Unbegründet, also mit Anlauf der Hinterntritt.


    Die Verspätung betrug nicht eine Std., sondern 50 Minuten.
    Und das, was ich als Ankunftszeit schrieb, wurde von mir im Konjunktiv verfasst. Ich kann doch nicht vorhersehen, was auf über 400 km passiert. Noch dazu auf einer der befahrendsten Autobahnen deutschlandweit.


    Für meinen SL wäre es sehr einfach zu sagen, er sei der Verantwortliche, die Forderung als an sich gerichtet zu deklarieren und an den Justitiar weiterzureichen.
    Mal sehen, was passiert.

  • Okay, dann habe ich mich wohl geirrt. War ja auch reine Spekulation.


    Ich denke dein gewähltes Vorgehen ist auch das beste, was du machen kannst. Dass sich der Schulleiter distanziert finde ich aber immernoch schäbig. Ich glaube, das würde ich dem auch mal mitteilen, dass ich diese Illoyalität einem Lehrer gegenüber nicht gerade für dem Arbeitsklima förderlich halte. Ehrlich gesagt kann ich mir eine solche Reaktion an meiner Schule überhaupt nicht vorstellen.


    Und nur zur Klärung (weil das klingt, als hättest du meine Aussage in den falschen Hals bekommen):

    Und das, was ich als Ankunftszeit schrieb, wurde von mir im Konjunktiv verfasst. Ich kann doch nicht vorhersehen, was auf über 400 km passiert. Noch dazu auf einer der befahrendsten Autobahnen deutschlandweit.

    Kein Mensch hat dir hier deswegen irgendeinen Vorwurf gemacht. Falls das, was ich geschrieben habe für dich so klingt: Es war nicht als Vorwurf gemeint.

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