Schulwechsel nach Elternzeit?

  • Hallo zusammen,


    ich bin schwanger und wurde zum Vorstellungsgespräch für eine feste Stelle (schulscharfes Einstellungsverfahren) eingeladen.
    Ich mache mir nun Gedanken, wie es weitergeht, falls ich die Zusage erhalten sollte.


    Da diese Schule über 100 km von meinem Zuhause entfernt liegt und ich eigentlich zu Beginn des Mutterschutzes zurück zu meinem Mann ziehen möchte, möchte ich nun gerne wissen, ob es möglich ist, nach der Elternzeit die Schule zu wechseln?
    Oder muss ich nach der Elternzeit genau an diese Schule zurück, obwohl mein Lebensmittelpunkt (Ehemann und Kind) woanders liegt?


    Viele Grüße

  • Liebe Lola,
    meines Wissens nach verpflichtest du dich, wenn du die Stelle annimmst,
    für 3-5 Jahre an dieser Schule zu bleiben.

  • Hallo Lola,


    meines Wissens ist dieser Passus (3 Jahre keinen Versetzungsantrag stellen) nicht erlaubt. Sicher bin ich mir aber nicht.


    Wenn du aus der Elternzeit kommst und dich versetzen lassen willst, hast du ein Anrecht darauf wohnortnah eingesetzt zu werden. "Wohnortnah" heißt 35 km Umkreis um den Wohnort. Erkundige dich beim VBE oder der GEW, dann bist du auf der sicheren Seite.


    Ich drück dir die Daumen und wünsche dir eine schöne Schwangerschaft.

  • Einen Antrag darf man natürlich stellen , nur wird er in der Regel nicht bewilligt. Das hat man uns am Seminar damals gesagt.

  • ich habe aus der ez heraus einen versetzungsantrag gestellt, der auch promt genehmigt wurde. war auch in der probezeit! gab weder probleme, noch diskussionen!


    dir und dem baby alles gute!

    • Offizieller Beitrag

    Die Versetzung bei Rückkehr aus der Elternzeit ist die leichteste Möglichkeit, innerhalb der Fünfjahresfrist (NRW) eine Versetzung zu erwirken - und da spreche ich aus unmittelbarer Erfahrung.


    Wenn man während der Elternzeit noch dazu umzieht, schafft man ferner Tatsachen - und man hat einen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz. Je nach Entfernung der alten Schule ist das Thema damit in positiver Hinsicht "durch".


    OK, ab und an muss man wohl mal mit dem Personalrat ein wenig "Druck" machen, aber das gehört zum Spiel dazu.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • also für nrw ist die regelung eindeutig (für dein bundesland weiß ich es leider nicht).
    wer länger als 1 jahr aussetzt hat nach der rückkehr einen anspruch auf wohnortnahen einsatz (in nrw sind es 35km gefahrene strecke, also keine luftlinie).
    frag doch mal bei der gewerkschaft nach.


    lg

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