2. Schwangerschaft nach Elternzeit...trotzdem zur Wiederverwendung anmelden?

  • Hallo,


    wir haben soeben unser erstes Baby bekommen. Ich bin Beamtin auf Probe (Realschule, Bayern) und wir möchten gerne ein zweites Kind.
    Ich müsste mich Anfang nächsten Jahres zur Wiederverwendung anmelden.


    Nun meine Frage:


    Was ist, wenn ich bis dahin bereits von der zweiten Schwangerschaft weiß? Kann ich mich trotzdem zur Wiederverwendung anmelden und bei normal verlaufender Schwangerschaft die Dienstbezüge im Mutterschutz wieder erhalten? Oder darf ich mich mit Wissen einer erneuten Schwangerschaft nicht zur Wiederverwendung bereitstellen?


    Leider sind wir finanziell auf Elterngeld oder Lohnfortzahlung im Mutterschutz angewiesen.


    Danke im Voraus

  • Du hast ein Recht nach der Elternzeit wieder einzusteigen, egal ob überhaupt (manche nehmen Elternzeit bis zum nächsten Mutterschutz!) oder für wenige Tage oder oder oder.


    Also ganz klar anmelden!

  • in nrw gibt es ein "neues" gesetzt, dass die elternzeit vorher unterbrochen werden darf, um in mutterschutz zu gehen und voll besoldung zu erlangen.
    bei mir ist dieser fall nämlich eingetreten.
    ich habe meinen sohn im juni bekommen (bin aber erst ab sepetmer in elternzeit gegangen). habe dann elternzeit für 1 ganzes jahr beantragt (damit ich das recht auf wohnortnahen einsatz hatte). bin dann 6 wochen nach der geburt unserer sohnes wieder schwanger geworden. hab dann einen antrag gestellt, dass ich die elternzeit früher beenden möchte. bin dann von elternzeit direkt in den mutterschutz gegangen (14 wochen volle besoldung) und hab dann wieder einen antrag auf elternzeit gestellt bis zum ablauf des elterngeldes. ging alles völlig problemlos..


    in nrw bin ich damit als beamtin jetzt präzendenzfall geworden... das hatten sie noch nie.. in hinblick auf elterngeld.. volle bezüge... wieder elterngeld.. geschwisterbonus usw...
    früher durfte man nämlich die elternzeit nicht vorzeitig beenden, um in mutterschutz zu gehen.. da gabs dann einen zuschuss vom lbv...

  • Danke für eure Antworten und Erfahrungen.


    Ist anscheinend kein alltägliches Problem.... Vielleicht kann ja noch jemand seinen "Senf" dazu abgeben :)


    Danke euch auf jeden Fall!

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